“Virtuelles Hausrecht” in einem Chat Forum
Der Betreiber eines für jedermann unentgeltlich zugänglichen Forum kann nicht ohne einen sachlichen Grund einen Benutzer aus dem Forum ausschließen. Urteil des LG Bonn Az.10 O 457/99;
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Autor: BP
Datum: Samstag, 1. März 2008 15:13
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