Usenet-Provider muss nicht haften

Im vorliegenden Fall entschied das OLG Düsseldorf, dass ein Usenet-Provider für die von Nutzern stammenden Urheberrechtsverletzungen nicht haften muss. Eine ständige Überprüfung der Inhalte sei hier nicht zumutbar, selbst nach Kenntnis konkreter Fälle. Usener-Provider Haftung, Az.I-20 U 95/07

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Datum: Samstag, 1. März 2008 15:35
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