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	<title>Rechtsteufel.de &#187; Telekommunikationsgesetz</title>
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		<title>&#196;nderung des TKG: Ab 01.03.2010 Neue Informationspflichten bei 0180-Nummern</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 22:14:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 01.03.2010 tritt eine &#196;nderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Dabei werden die Informationspflichten f&#252;r die Verwender von Shared-Cost-Service-Nummern (01805 Nummern) erweitert. Die Nummern werden von vielen H&#228;ndlern verwendet um den Lohn des Personals der Hotline zu finanzieren. Teilweise sogar um Kunden bewusst vor einem Anruf abzuschrecken. Was so ein Anruf kosten kann, legt die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 01.03.2010 tritt eine &#196;nderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Dabei werden die Informationspflichten f&#252;r die Verwender von Shared-Cost-Service-Nummern (01805 Nummern) erweitert. Die Nummern werden von vielen H&#228;ndlern verwendet um den Lohn des Personals der Hotline zu finanzieren. Teilweise sogar um Kunden bewusst vor einem Anruf abzuschrecken. Was so ein Anruf kosten kann, legt die Bundesnetzagentur fest. Das galt jedoch nur f&#252;r Anrufe aus dem Festnetz. Wer mit dem Handy anrief, erlebt nach Erhalt der Rechnung oft sein blaues Wunder. Die Kosten waren erheblich h&#246;her. Jetzt soll sich das &#228;ndern. </p>
<p><strong>Was &#228;ndert sich zum 01.03.2010?</strong><br />
Die 01805-Nummern hie&#223;en bis jetzt &#8220;Geteilte-Kosten-Dienste&#8221;. Ab 01.03.2010 lautet die neue offizielle Bezeichnung „Service-Dienste“. Anhand der Ziffer, die nach der 0180 Vorwahl kommt, wird festgelegt, wie viel der Anruf kostet. Bisher reichte folgender Hinweis:</p>
<blockquote><p>„Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise k&#246;nnen abweichen“</p></blockquote>
<p>Das ist nun nicht mehr ausreichend. Der Verwender muss deutlich auf die neuen Mobilfunkh&#246;chstpreise hinweisen. Diese wurden von der Bundesnetzagentur einheitlich auf 42 ct/min alle Nummern festgesetzt. Der neue Hinweis lautet also:</p>
<blockquote><p>„Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkh&#246;chstpreis: 42 ct/min.“</p></blockquote>
<p>Ordnungswidrig handelt bereits, wer entgegen § 66a Satz 1, 2, 5, 6, 7 eine Angabe nicht, unvollst&#228;ndig oder falsch macht. Bei Verst&#246;&#223;en drohen gem. § 149 Abs. 2 TKG bis zu 100.000 EUR Bu&#223;geld sowie eine kostenpflichtige Abmahnung durch den Mitbewerber.</p>
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		<title>Telefon-Weiterleitung per Tastendruck ist unzul&#228;ssig</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Apr 2008 07:00:23 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Laut einem Urteil des K&#246;lner Verwaltungsgerichts ist es unzul&#228;ssig bei Werbeanrufen den Kunden per Tastendruck zu kostenpflichtigen 0900-Rufnummern weiterzuleiten. Die Weiterleitung verst&#246;&#223;t gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sowie gegen das Telekommunikationsgesetz. Hintergrund: Im vorliegenden Fall ging es um ein Unternehmen, dass verschiedene Personen anrufen lie&#223;. Der Angerufene wurde von einer automatischen Stimmen &#252;ber einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Laut einem Urteil des K&#246;lner Verwaltungsgerichts ist es unzul&#228;ssig bei Werbeanrufen den Kunden per Tastendruck zu kostenpflichtigen 0900-Rufnummern weiterzuleiten. Die Weiterleitung verst&#246;&#223;t gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sowie gegen das Telekommunikationsgesetz.</p>
<p><strong>Hintergrund:<br />
</strong>Im vorliegenden Fall ging es um ein Unternehmen, dass verschiedene Personen anrufen lie&#223;. Der Angerufene wurde von einer automatischen Stimmen &#252;ber einen angeblichen Gewinn informiert. Wer weitere Informationen wollte, musste eine bestimmte Taste dr&#252;cken. Sobald man diese Taste gedr&#252;ckt hat, wurde man automatisch an eine kostenpflichtige 0900-Nummer weitergeleitet. Betroffene, die auf diese Masche reingefallen sind, haben sich bei der Bundesnetzagentur &#252;ber die unerw&#252;nschte Werbung sowie gegen die automatische Weiterleitung beschwert. Die Weiterleitung funktionierten n&#228;mlich auch bei Personen die f&#252;r 0900er-Nummern gesperrt waren.</p>
<p>Die Bundesnetzagentur reagierte und sprach ein Verbot gegen die unerw&#252;nschten Werbeanrufe und die automatische Weiterleitung per Tastendruck aus. Eine Weiterleitung zu Mehrwertdiensten sei nur unter bestimmten F&#228;llen wie z.B. bei der Auskunft zul&#228;ssig, so das Argument. Das betroffene Unternehmen legte Widerspruch ein. Das OLG K&#246;ln lehnte den Widerspruch ab. Damit hat das Unternehmen nur noch die M&#246;glichkeit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht M&#252;nster.</p>
<p>Das komplette Urteil gibt es hier: <a title="VG K&#246;ln, Az.:11 L 307/08 vom 16.04.2008" href="http://www.akte-abmahnung.de/vg-koln-az11-l-30708-vom-16042008/" target="_self">VG K&#246;ln, Az.:11 L 307/08 vom 16.04.2008</a></p>
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