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	<title>Rechtsteufel.de &#187; Risiken</title>
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		<title>&#196;nderung des TKG: Ab 01.03.2010 Neue Informationspflichten bei 0180-Nummern</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 22:14:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 01.03.2010 tritt eine &#196;nderung des Telekommunikatio [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 01.03.2010 tritt eine &#196;nderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Dabei werden die Informationspflichten f&#252;r die Verwender von Shared-Cost-Service-Nummern (01805 Nummern) erweitert. Die Nummern werden von vielen H&#228;ndlern verwendet um den Lohn des Personals der Hotline zu finanzieren. Teilweise sogar um Kunden bewusst vor einem Anruf abzuschrecken. Was so ein Anruf kosten kann, legt die Bundesnetzagentur fest. Das galt jedoch nur f&#252;r Anrufe aus dem Festnetz. Wer mit dem Handy anrief, erlebt nach Erhalt der Rechnung oft sein blaues Wunder. Die Kosten waren erheblich h&#246;her. Jetzt soll sich das &#228;ndern. </p>
<p><strong>Was &#228;ndert sich zum 01.03.2010?</strong><br />
Die 01805-Nummern hie&#223;en bis jetzt &#8220;Geteilte-Kosten-Dienste&#8221;. Ab 01.03.2010 lautet die neue offizielle Bezeichnung „Service-Dienste“. Anhand der Ziffer, die nach der 0180 Vorwahl kommt, wird festgelegt, wie viel der Anruf kostet. Bisher reichte folgender Hinweis:</p>
<blockquote><p>„Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise k&#246;nnen abweichen“</p></blockquote>
<p>Das ist nun nicht mehr ausreichend. Der Verwender muss deutlich auf die neuen Mobilfunkh&#246;chstpreise hinweisen. Diese wurden von der Bundesnetzagentur einheitlich auf 42 ct/min alle Nummern festgesetzt. Der neue Hinweis lautet also:</p>
<blockquote><p>„Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkh&#246;chstpreis: 42 ct/min.“</p></blockquote>
<p>Ordnungswidrig handelt bereits, wer entgegen § 66a Satz 1, 2, 5, 6, 7 eine Angabe nicht, unvollst&#228;ndig oder falsch macht. Bei Verst&#246;&#223;en drohen gem. § 149 Abs. 2 TKG bis zu 100.000 EUR Bu&#223;geld sowie eine kostenpflichtige Abmahnung durch den Mitbewerber.</p>
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		<title>Die Fallstricke der Neuen Paypal AGB</title>
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		<pubDate>Sun, 20 Sep 2009 17:42:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
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		<description><![CDATA[Am Montag hat Paypal seine Kunden dar&#252;ber informiert,  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Montag hat Paypal seine Kunden dar&#252;ber informiert, dass zum 14.10.2009 die AGB „aufgrund von Produkt- und Gesetzes&#228;nderungen“ aktualisiert wird. Klingt harmlos, ist es aber nicht. Trotz des „Paypal-Zwangs“ war bisher kein eBay H&#228;ndler verpflichtet eine Paypal Zahlung anzunehmen. Man tat dies oft z&#228;hneknirschend aus Kulanz gegen&#252;ber dem Kunden. Anscheinend gab es jedoch viele H&#228;ndler, die die L&#252;cke in der bisherigen AGB ausgenutzt haben, um die Annahme der Zahlung zu verweigern. In den noch aktuellen Nutzungsbedingungen findet sich unter Punkt 3.7 (in der neuen AGB unter 3.8) folgender Eintrag:</p>
<blockquote><p>„Wenn Sie E-Geld senden, ist der Empf&#228;nger <strong>nicht verpflichtet, diese Zahlung anzunehmen</strong>.“</p></blockquote>
<p>Das lies den Verk&#228;ufern immerhin eine Wahl, auch wenn dieser Umstand sehr vielen unbekannt war. In der neuen Paypal AGB, die ab 14.10.2009 gilt, ist nun unter Punkt 4.2a folgendes  zu lesen.</p>
<blockquote><p>„Wenn PayPal als Zahlungsmethode in Ihrem eBay-Angebot genannt ist, <strong>m&#252;ssen Sie PayPal-Zahlungen akzeptieren</strong>“.</p></blockquote>
<p>&#220;ber diese &#196;nderung k&#246;nnte man ja noch hinwegsehen. Doch das waren noch nicht alle &#196;nderungen. Paypal wirbt damit, dass Zahlungen praktisch sofort beim Verk&#228;ufer sind. Auf der Hauptseite lesen wir:</p>
<blockquote><p>„[...]Au&#223;erdem kommen Ihre Eink&#228;ufe fr&#252;her bei Ihnen an, weil die Zahlung schnell beim Verk&#228;ufer ist.[...]“</p></blockquote>
<p>Davon ist in der neuen AGB nichts mehr zu lesen. Punkt 3.1 der Nutzungsbedingungen:</p>
<blockquote><p>„Wenn Sie eine <strong>Zahlung mit PayPal senden</strong>, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. F&#252;r die Ausf&#252;hrung von Zahlungsauftr&#228;gen nach Ma&#223;gabe dieser Vereinbarung gilt eine<strong> Frist von drei Gesch&#228;ftstagen</strong> als vereinbart.[...] Wir sind nur dann verpflichtet, den Zahlungsauftrag innerhalb von drei Gesch&#228;ftstagen nach dessen Eingang auszuf&#252;hren, wenn: es sich um eine Zahlung zwischen PayPal-Konten handelt, die in einem Land des Europ&#228;ischen Wirtschaftsraums (&#8220;EWR&#8221;) registriert sind,[...]“</p></blockquote>
<p>Mit einer Online Bank&#252;berweisung kommt das Geld am n&#228;chsten Tag an. Wo ist dann der Vorteil von Paypal? Es ist jedenfalls nicht die Geschwindigkeit der Zahlungsabwicklung. Des Weiteren bietet Paypal eine „Reservefunktion“ an. Das Guthaben, dass auf dem „Reservekonto“ landet, steht dem Nutzer nicht zur Verf&#252;gung. Das ist beispielsweise bei „<em>PayPal-Zahlungen, bei denen die Zahlungsquelle eine Lastschrift mit Sicherheitspr&#252;fung ist</em>“. Eine Frist, wann das Geld sp&#228;testens freigegeben wird, ist nicht genannt.</p>
<blockquote><p>„Punkt 3.7: Sie stimmen f&#252;r diesen Fall zu, dass PayPal zun&#228;chst den von Ihrer Bank erhaltenen Betrag auf Ihr Reservekonto bucht. <strong>Dort bleibt das E-Geld so lange, bis unserer Einsch&#228;tzung nach kein Risiko mehr besteht</strong>, dass die Zahlung von Ihrer Bank wegen Kontounterdeckung zur&#252;ckgebucht wird.“</p></blockquote>
<p>Um sich vor Zahlungsausfallrisiken zu sch&#252;tzen, kann Paypal aus dem Guthaben des Paypal Kontos eine Reserve bilden.</p>
<blockquote><p>„Als Bank sind wir dazu verpflichtet, uns gegen Zahlungsausfallrisiken zu sch&#252;tzen. Im Rahmen dessen k&#246;nnen wir a<strong>us Ihrem Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto eine Reserve bilden</strong>. Das geschieht dann, wenn wir aufgrund uns zur Verf&#252;gung stehender Informationen berechtigterweise <strong>zu der Einsch&#228;tzung kommen</strong>, dass im Zusammenhang mit Ihrem PayPal-Konto <strong>ein erh&#246;htes Ausfallrisiko f&#252;r uns besteht</strong>. Das bedeutet: Ein bestimmter Teil Ihres Guthabens oder Ihrer eingehenden Zahlungen wird auf Ihr Reservekonto gebucht und erscheint als &#8220;nicht verf&#252;gbar&#8221; in Ihrer Konto&#252;bersicht. &#220;ber dieses Guthaben k&#246;nnen Sie nicht unmittelbar verf&#252;gen.“</p></blockquote>
<p>Eine Bank, die von meinem Guthaben eine Reserve bildet, so dass mir das Geld nicht zur Verf&#252;gung steht? Davon habe ich in Deutschland noch nicht geh&#246;rt. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass Paypal f&#252;r das „Reservekonto“ keine Zinsen zahlt. Nat&#252;rlich kann Paypal nicht willk&#252;rlich irgendwelche Bedingungen f&#252;r das „Reservekonto“ festlegen&#8230; Oder doch?</p>
<blockquote><p>„Die Bedingungen richten sich danach, <strong>was wir f&#252;r notwendig erachten</strong>, um die mit Ihrem PayPal-Konto verbundenen Risiken zu minimieren.“</p></blockquote>
<p>Wer gegen die Willk&#252;r etwas unternehmen will, dem wird gleich mitgeteilt, was Paypal von Kunden h&#228;lt, die meinen irgendwelche Rechte zu haben:</p>
<blockquote><p>„Wenn Sie mit der Bildung einer Reserve nicht einverstanden sind, k&#246;nnen Sie Ihr PayPal-Konto schlie&#223;en. Wenn Ihr<strong> PayPal-Kont</strong>o, gleich aus welchem Grund, <strong>geschlossen wird</strong>, k&#246;nnen <strong>wir eine Reserve f&#252;r 180 Tage</strong> lang einbehalten.“</p></blockquote>
<p>Der Kunde ist verpflichtet das „Risikomanagement“ von Paypal nach Kr&#228;ften zu unterst&#252;tzen. So muss man auf Anforderung und auf eigene Kosten „zus&#228;tzliche Informationen &#252;ber die finanzielle Situation und den Betrieb Ihres Gewerbes oder Unternehmens zur Verf&#252;gung [stellen]“.</p>
<blockquote><p>Punkt 10.7: „Sie sind verpflichtet, uns auf Anfrage <strong>auf Ihre Kosten </strong>zus&#228;tzliche Informationen &#252;ber die finanzielle Situation und den Betrieb Ihres Gewerbes oder Unternehmens zur Verf&#252;gung zu stellen, wie zum Beispiel Jahresabschl&#252;sse (testiert oder in sonstiger Form gepr&#252;ft), Aufstellungen anderer Zahlungsdienstleister, Registerausz&#252;ge oder Ausweiskopien.“</p></blockquote>
<p>Um Betriebs- und Gesch&#228;ftsgeheimnise schert sich Paypal anscheinend nicht.</p>
<p><strong>Erhebung von Geb&#252;hren f&#252;r die Akzeptanz von PayPal doch zul&#228;ssig?<br />
</strong>Eine positive &#196;nderung gibt es aber. Bisher war es nicht gestattet, Zuschl&#228;ge oder Geb&#252;hren f&#252;r PayPal-Zahlungen oder die Akzeptanz von PayPal als Zahlungsverfahren zu erheben. (Punkt 4.6). Anscheinend hat doch ein Umdenken bei Paypal stattgefunden. Unter dem unscheinbaren Titel „<em>4.5 Keine abwertende Darstellung von PayPal als Zahlungsmethode</em>“ findet sich folgender entscheidender Satz:</p>
<blockquote><p>„Sofern Sie f&#252;r die <strong>Nutzung von PayPal Ihren Kunden einen Aufschlag berechnen, d&#252;rfen Sie das</strong> nur im rechtlich zul&#228;ssigen Rahmen und m&#252;ssen Ihre Kunden dar&#252;ber entsprechend selbst informieren, da dies anderenfalls (straf-) rechtliche Konsequenzen haben k&#246;nnte.“</p></blockquote>
<p>Leider ist Paypal nur in diesem Punkt dem Kunden entgegengekommen. Die restlichen &#196;nderungen sind eher zu dessen Nachteil. Es darf jedoch bezweifelt werden, ob die neue AGB &#252;berhaupt in dieser Form g&#252;ltig ist. Viel machen kann ein eBay H&#228;ndler jedenfalls nicht. Es ist kompliziert und zeitaufw&#228;ndig ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg und Gerichtstand in Gro&#223;britannien zu verklagen.</p>
<p><strong>Problemen mit Paypal<br />
</strong>Bei Problemen mit Paypal, die sich nicht &#252;ber den Kundenservice l&#246;sen lassen, kann man sich an folgende Institutionen wenden:</p>
<p>1. CC-Net (Netzwerk der Europ&#228;ischen Verbraucherzentren): <a href="http://www.ecc-net.info/ECCnet/adr-eccnet_germany.html " target="_blank">http://www.ecc-net.info/ECCnet/adr-eccnet_germany.html </a><br />
2. Ombudsmann f&#252;r Finanzfragen (UK Financial Ombudsman Service) <a href="http://www.financial-ombudsman.org.uk " target="_blank">http://www.financial-ombudsman.org.uk </a><br />
3. CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) 110 Route d’Arlon, L-2991 Luxemburg.</p>
<p>Leider liest sich kaum einer die AGB durch, bevor er sie akzeptiert. So kommt es im Fall des Falles oft zu b&#246;sen &#220;berraschungen.</p>
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		<title>Bezahlen mit Paypal: Wirklich sicher?</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Sep 2009 18:40:46 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Firma eBay betreibt das weltweit gr&#246;&#223;te Interneta [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Firma eBay betreibt das weltweit gr&#246;&#223;te Internetauktionshaus. Einen „echten“ Konkurrenten, der eBay das Wasser reichen k&#246;nnte, gibt es (noch) nicht. Die deutsche Zweigniederlassung hat zum 25.09.2008 neue Bedingungen f&#252;r Verk&#228;ufer eingef&#252;hrt. Unter anderem wurde festgelegt, dass alle Festpreisartikel, die in Verbindung mit einem Ebay Shop angeboten werden, PayPal als zus&#228;tzliche Zahlungsmethode anbieten m&#252;ssen.</p>
<p>Die Firma Paypal ist sowohl eine Tochtergesellschaft der Firma Ebay, als auch ein von ihr betriebenes Online-Bezahlsystem, das zur Begleichung von Betr&#228;gen genutzt wird. PayPal funktioniert &#228;hnlich wie ein Treuhandkonto. Der K&#228;ufer zahlt den Kaufpreis bei PayPal ein. Das Geld wird von da an den Verk&#228;ufer weitergeleitet. Der ganze Service ist nat&#252;rlich nicht kostenlos.  Jedenfalls nicht f&#252;r Verk&#228;ufer. Ab 25.09.2008 sind Verk&#228;ufer gezwungen einen Bezahldienst anzubieten, zu dem sie sich gesondert anmelden m&#252;ssen und der auch mit Kosten und finanziellen Risiken verbunden ist. Pro Transaktion berechnet Paypal zus&#228;tzlich eine Geb&#252;hr von 3,9% des Umsatzes sowie 0,35 € Grundgeb&#252;hr. Dazu kommen noch die Geb&#252;hren f&#252;r den Handel auf Ebay, die je nach Umsatz variieren. Die ganzen Geb&#252;hren kommen dabei der Firma Ebay zu Gute. Paypal verspricht zwar eine schnelle und sichere Zahlungsabwicklung, dies ist aber, wie man oft in verschiedenen Berichten der Medien lesen kann, nicht immer der Fall. Die vermeintlich sichere Zahlungsmethode f&#252;r den Verk&#228;ufer ist mit erheblichen Risiken verbunden. Dieses Risiko wird dem Verk&#228;ufer durch Ebay aufgezwungen.</p>
<p>&#8220;Aber Paypal bietet doch einen K&#228;ufer- und Verk&#252;ferschutz, was soll da gro&#223; passieren?&#8221; Haben Sie einen Blick in die Nutzungsbedingungen von Paypal geworfen? Nein? Sicherlich nicht. Wer hat schon Lust sich so einen dicken AGB W&#228;lzer durchzulesen. Aber einen Blick ist es allemal Wert. Die Verk&#228;uferschutzrichtlinie ist Bestandteil der Paypal AGB. Unter Punkt 1.4 ist zu lesen:</p>
<blockquote><p>„Der Verk&#228;uferschutz von PayPal ist eine kostenlose Kulanzleistung.“</p></blockquote>
<p>„Rundum abgesichert“? Wohl kaum. Das Wort Kulanz bezeichnet ein freiwilliges Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern. Ein Rechtsanspruch auf den „Verk&#228;uferschutz“ besteht  somit nicht. Auch der „K&#228;uferschutz“ wird stark eingeschr&#228;nkt. In der Werbung verspricht Paypal:</p>
<blockquote><p>„Gesucht, gefunden und gleich bezahlt – mit PayPal. <strong>Und jetzt l&#228;sst das ersehnte Paket ewig auf sich warten</strong>. Oder der Inhalt entspricht ganz und gar nicht der Beschreibung. Das ist &#228;rgerlich, aber nicht unl&#246;sbar: <strong>Denn genau daf&#252;r haben wir den PayPal-K&#228;uferschutz eingerichtet.</strong> <strong>Wir erstatten</strong> Ihnen <strong>den vollen Kaufpreis</strong> (ganz gleich, wie hoch er war) und die Versandkosten.“</p></blockquote>
<p>In der „PayPal-K&#228;uferschutzrichtlinie“ liest sich das dann so:</p>
<blockquote><p>„Der PayPal-K&#228;uferschutz <strong>gilt nicht f&#252;r Artikel, die w&#228;hrend des Versands verloren gehen</strong>. Falls der Verk&#228;ufer einen <strong>g&#252;ltigen Versandbeleg</strong> vorlegt, l<strong>ehnt PayPal den Antrag auf PayPal-K&#228;uferschutz ab</strong>. [...] Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung &#252;ber den Antrag auf PayPal-K&#228;uferschutz ist <strong>endg&#252;ltig und der Rechtsweg ausgeschlossen</strong>. [...] PayPal beh&#228;lt sich das Recht vor, jederzeit <strong>im eigenen</strong> Ermessen und ohne Angabe von Gr&#252;nden den <strong>PayPal-K&#228;uferschutz zu &#228;ndern oder zu streichen</strong>. Offene Forderungen zum Zeitpunkt der Streichung werden weiterbearbeitet, bis eine endg&#252;ltige Entscheidung vorliegt. “</p></blockquote>
<p>Die vollmundige Versprechnung wird in der AGB eingeschr&#228;nkt und teilweise ganz zur&#252;ckgenommen. Wenn es darauf ankommt, wird der Kunde im Stich gelassen. Paypal beh&#228;lt sich sogar vor Zahlungen, die „als potentiell risikoreich angesehen werden“ einer Pr&#252;fung zu unterziehen. In der Praxis bedeutet das: Zuf&#228;llige Einfrierung des Guthabens.</p>
<blockquote><p>Nutzungsbedingungen 4.3:„Bei auftretenden Zahlungsausf&#228;llen ist PayPal berechtigt, bis zur Kl&#228;rung Ihres Anspruches auf Verk&#228;uferschutz Ihren Zugriff auf Ihr Guthaben einzuschr&#228;nken.“</p></blockquote>
<p>Die negativen Berichte &#252;ber Paypal h&#228;ufen sich. Der h&#228;ufigste Grund: Verdacht der Geldw&#228;sche. Das Konto wird meist nach Einreichung von Belegen wie beispielsweise Stromrechnungen wieder entsperrt. Oft sogar erst nach Monaten. Gegen die Kontosperrung kann man sich kaum wehren, da es kaum deutschsprachiger Ansprechpartner gibt. Paypal selbst hat seinen Sitz in Luxemburg. Wer gegen Paypal klagen will, der muss es in London tun. Es gilt englisches Recht. Man kann sich auch bei einem Ombudsmann beschweren. Allerdings nur in englisch. Der Zahlungsempf&#228;nger sieht sich in erster Linie mit Nachteile konfrontiert.</p>
<p>Doch wie k&#246;nnen sich Verk&#228;ufer am besten helfen? Tipp: Man sollte alle Zahlungseing&#228;nge bei Paypal sofort auf das eigene Bankkonto weiterleiten. Gr&#246;&#223;ere Geldbetr&#228;ge sollten nicht auf dem Paypal Konto verbleiben. So wird man von grundlosen Sperrung weniger hart getroffen. Wie viel Zeit zwischen Sperrung und Wiederer&#246;ffnung vergeht, ist oft unterschiedlich. Im schlimmsten Fall kann sich das f&#252;r H&#228;ndler existenzbedrohend auswirken.</p>
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		<title>Chat: Risiken und Nebenwirkungen</title>
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		<pubDate>Mon, 25 Feb 2008 15:54:12 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In der Presse h&#246;rt man &#252;ber Chatrooms meist nichts gu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Presse h&#246;rt man &#252;ber Chatrooms meist nichts gutes. Bel&#228;stigungen und &#220;bergriffe lassen sich leider nicht vermeiden. Was soll man also tun? Dem eigenen Kind das Chatten und Surfen im Internet verbieten? Das w&#228;re sicherlich der sicherste Weg aber nicht unbedingt der Beste. Der Weg um Erfahrungen zu sammeln, auch positive, w&#228;re versperrt. Chat- M&#246;glichkeiten gibt es wie Sand am Meer. Doch, wie erkenne ich einen „guten“ Chat? Einen der m&#246;glichst sicher ist? Gar nicht so einfach. Mit dieser kleinen Einf&#252;hrung wollen wir Eltern helfen, die verschiedenen Angebote besser einsch&#228;tzen zu k&#246;nnen. Des Weiteren geben wir Tipps wie man sicher Chattet.<a href="http://www.akte-abmahnung.de/?page_id=42">Chat: Risiken und Nebenwirkungen<a/></p>
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