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	<title>Rechtsteufel.de &#187; Preis</title>
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		<title>Aufpreis f&#252;r Zahlungsarten &#8211; Geht das?</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Sep 2009 21:09:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Als Onlineh&#228;ndler hat man es nicht leicht. Der Kunde w [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Onlineh&#228;ndler hat man es nicht leicht. Der Kunde will schnell und bequem bezahlen. Die Zahlungsarten &#8220;Vorkasse&#8221; oder &#8220;gegen Rechnung&#8221; allein anzubieten, reicht oft nicht aus. Doch andere Zahlungsarten wie Kreditkarte und PayPal sind teuer. Was kann man also tun? In engen Grenzen, k&#246;nnen Aufschl&#228;ge f&#252;r Zahlungsarten an den Kunden weitergegeben werden. Doch Vorsicht. Dabei m&#252;ssen die Vorschriften der Preisangabeverordnung (PangV) beachten werden.</p>
<p>Die Preisangabeverordnung ist eine Verbraucherschutzverordnung und seit 1985 in Kraft. Das Gesetz fordert, dass dass Preise gegen&#252;ber Endverbrauchern immer einschlie&#223;lich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben sind. Im Online-Handel muss auch angegeben werden, ob und in welcher H&#246;he weitere Kosten f&#252;r bestimmte Zahlungsarten anfallen. Werden Geb&#252;hren erhoben, so m&#252;ssen diese auf einer Informationsseite sowie beim Bestellprozess und der Bestellbest&#228;tigung genannt werden. Bis 2005 untersagten Kreditkartenanbieter H&#228;ndlern Aufpreise f&#252;r die Zahlung mit Kreditkarte zu verlangen. Die meisten H&#228;ndler haben nun die Wahl, ob Sie Aufschl&#228;ge nehmen oder nicht. Einzige Bedingung: Der Aufschlag darf nicht h&#246;her sein, als die Geb&#252;hren, die der Kreditkartenanbieter vom H&#228;ndler verlangt. Des Weiteren m&#252;ssen die H&#228;ndler den Kunden auf die zus&#228;tzliche Geb&#252;hr hinweisen.</p>
<p>Mit Urteil vom 30.04.2009 hat das <a href="http://www.akte-abmahnung.de/kg-berlin-az-23-u-24308-vom-30-04-2009/" target="_self">Kammergericht Berlin (Az.: 23 U 243/08)</a> entschieden, dass es unzul&#228;ssig sei, eine kostenfreie Buchung anzubieten (hier im Fall Ryanair), sofern dies nur auf eine bestimmte Karte beschr&#228;nkt ist, die wiederum  nur gegen eine Jahresgeb&#252;hr in H&#246;he von 40 bis 100 EUR erh&#228;ltlich ist. Nat&#252;rlich sehen insbesondere E-Payment Anbieter wie Paypal es nicht gerne, wenn H&#228;ndler Geb&#252;hren f&#252;r diese Zahlungsart erheben. Gr&#246;&#223;tenteil ist dies sogar vertraglich verboten. Bei Versto&#223;, werde mit Sperre des Accounts oder vor&#252;bergehenden Einschr&#228;nkungen gedroht. Dies &#228;ndert sich jedoch bei Paypal ab 14.10.2009 (<a href="http://www.akte-abmahnung.de/die-fallstricke-der-neuen-paypal-agb/" target="_self">wir berichteten</a>). Ab dem 14.10.2009 erlaubt Paypal eine Geb&#252;hrenerhebung.</p>
<p>Kurz gesagt: Aufschl&#228;ge f&#252;r bestimmte Zahlungskarten, sind in Ordnung, sofern die H&#246;he der Kosten ausdr&#252;cklich im Shop genannt wird. Nat&#252;rlich sollte vorab gepr&#252;ft werden, ob der Zahlungsanbieter eine Geb&#252;hrenerhebung zul&#228;sst. Das dem Kunden auch die M&#246;glichkeit einger&#228;umt werden muss kostenlos per &#220;berweisung zu zahlen, versteht sich von selbst.</p>
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		<title>Bezahlen mit Paypal: Wirklich sicher?</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Sep 2009 18:40:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Firma eBay betreibt das weltweit gr&#246;&#223;te Interneta [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Firma eBay betreibt das weltweit gr&#246;&#223;te Internetauktionshaus. Einen „echten“ Konkurrenten, der eBay das Wasser reichen k&#246;nnte, gibt es (noch) nicht. Die deutsche Zweigniederlassung hat zum 25.09.2008 neue Bedingungen f&#252;r Verk&#228;ufer eingef&#252;hrt. Unter anderem wurde festgelegt, dass alle Festpreisartikel, die in Verbindung mit einem Ebay Shop angeboten werden, PayPal als zus&#228;tzliche Zahlungsmethode anbieten m&#252;ssen.</p>
<p>Die Firma Paypal ist sowohl eine Tochtergesellschaft der Firma Ebay, als auch ein von ihr betriebenes Online-Bezahlsystem, das zur Begleichung von Betr&#228;gen genutzt wird. PayPal funktioniert &#228;hnlich wie ein Treuhandkonto. Der K&#228;ufer zahlt den Kaufpreis bei PayPal ein. Das Geld wird von da an den Verk&#228;ufer weitergeleitet. Der ganze Service ist nat&#252;rlich nicht kostenlos.  Jedenfalls nicht f&#252;r Verk&#228;ufer. Ab 25.09.2008 sind Verk&#228;ufer gezwungen einen Bezahldienst anzubieten, zu dem sie sich gesondert anmelden m&#252;ssen und der auch mit Kosten und finanziellen Risiken verbunden ist. Pro Transaktion berechnet Paypal zus&#228;tzlich eine Geb&#252;hr von 3,9% des Umsatzes sowie 0,35 € Grundgeb&#252;hr. Dazu kommen noch die Geb&#252;hren f&#252;r den Handel auf Ebay, die je nach Umsatz variieren. Die ganzen Geb&#252;hren kommen dabei der Firma Ebay zu Gute. Paypal verspricht zwar eine schnelle und sichere Zahlungsabwicklung, dies ist aber, wie man oft in verschiedenen Berichten der Medien lesen kann, nicht immer der Fall. Die vermeintlich sichere Zahlungsmethode f&#252;r den Verk&#228;ufer ist mit erheblichen Risiken verbunden. Dieses Risiko wird dem Verk&#228;ufer durch Ebay aufgezwungen.</p>
<p>&#8220;Aber Paypal bietet doch einen K&#228;ufer- und Verk&#252;ferschutz, was soll da gro&#223; passieren?&#8221; Haben Sie einen Blick in die Nutzungsbedingungen von Paypal geworfen? Nein? Sicherlich nicht. Wer hat schon Lust sich so einen dicken AGB W&#228;lzer durchzulesen. Aber einen Blick ist es allemal Wert. Die Verk&#228;uferschutzrichtlinie ist Bestandteil der Paypal AGB. Unter Punkt 1.4 ist zu lesen:</p>
<blockquote><p>„Der Verk&#228;uferschutz von PayPal ist eine kostenlose Kulanzleistung.“</p></blockquote>
<p>„Rundum abgesichert“? Wohl kaum. Das Wort Kulanz bezeichnet ein freiwilliges Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern. Ein Rechtsanspruch auf den „Verk&#228;uferschutz“ besteht  somit nicht. Auch der „K&#228;uferschutz“ wird stark eingeschr&#228;nkt. In der Werbung verspricht Paypal:</p>
<blockquote><p>„Gesucht, gefunden und gleich bezahlt – mit PayPal. <strong>Und jetzt l&#228;sst das ersehnte Paket ewig auf sich warten</strong>. Oder der Inhalt entspricht ganz und gar nicht der Beschreibung. Das ist &#228;rgerlich, aber nicht unl&#246;sbar: <strong>Denn genau daf&#252;r haben wir den PayPal-K&#228;uferschutz eingerichtet.</strong> <strong>Wir erstatten</strong> Ihnen <strong>den vollen Kaufpreis</strong> (ganz gleich, wie hoch er war) und die Versandkosten.“</p></blockquote>
<p>In der „PayPal-K&#228;uferschutzrichtlinie“ liest sich das dann so:</p>
<blockquote><p>„Der PayPal-K&#228;uferschutz <strong>gilt nicht f&#252;r Artikel, die w&#228;hrend des Versands verloren gehen</strong>. Falls der Verk&#228;ufer einen <strong>g&#252;ltigen Versandbeleg</strong> vorlegt, l<strong>ehnt PayPal den Antrag auf PayPal-K&#228;uferschutz ab</strong>. [...] Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung &#252;ber den Antrag auf PayPal-K&#228;uferschutz ist <strong>endg&#252;ltig und der Rechtsweg ausgeschlossen</strong>. [...] PayPal beh&#228;lt sich das Recht vor, jederzeit <strong>im eigenen</strong> Ermessen und ohne Angabe von Gr&#252;nden den <strong>PayPal-K&#228;uferschutz zu &#228;ndern oder zu streichen</strong>. Offene Forderungen zum Zeitpunkt der Streichung werden weiterbearbeitet, bis eine endg&#252;ltige Entscheidung vorliegt. “</p></blockquote>
<p>Die vollmundige Versprechnung wird in der AGB eingeschr&#228;nkt und teilweise ganz zur&#252;ckgenommen. Wenn es darauf ankommt, wird der Kunde im Stich gelassen. Paypal beh&#228;lt sich sogar vor Zahlungen, die „als potentiell risikoreich angesehen werden“ einer Pr&#252;fung zu unterziehen. In der Praxis bedeutet das: Zuf&#228;llige Einfrierung des Guthabens.</p>
<blockquote><p>Nutzungsbedingungen 4.3:„Bei auftretenden Zahlungsausf&#228;llen ist PayPal berechtigt, bis zur Kl&#228;rung Ihres Anspruches auf Verk&#228;uferschutz Ihren Zugriff auf Ihr Guthaben einzuschr&#228;nken.“</p></blockquote>
<p>Die negativen Berichte &#252;ber Paypal h&#228;ufen sich. Der h&#228;ufigste Grund: Verdacht der Geldw&#228;sche. Das Konto wird meist nach Einreichung von Belegen wie beispielsweise Stromrechnungen wieder entsperrt. Oft sogar erst nach Monaten. Gegen die Kontosperrung kann man sich kaum wehren, da es kaum deutschsprachiger Ansprechpartner gibt. Paypal selbst hat seinen Sitz in Luxemburg. Wer gegen Paypal klagen will, der muss es in London tun. Es gilt englisches Recht. Man kann sich auch bei einem Ombudsmann beschweren. Allerdings nur in englisch. Der Zahlungsempf&#228;nger sieht sich in erster Linie mit Nachteile konfrontiert.</p>
<p>Doch wie k&#246;nnen sich Verk&#228;ufer am besten helfen? Tipp: Man sollte alle Zahlungseing&#228;nge bei Paypal sofort auf das eigene Bankkonto weiterleiten. Gr&#246;&#223;ere Geldbetr&#228;ge sollten nicht auf dem Paypal Konto verbleiben. So wird man von grundlosen Sperrung weniger hart getroffen. Wie viel Zeit zwischen Sperrung und Wiederer&#246;ffnung vergeht, ist oft unterschiedlich. Im schlimmsten Fall kann sich das f&#252;r H&#228;ndler existenzbedrohend auswirken.</p>
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		<title>Bundesgerichtshof zu Versandkosten in Preisvergleichslisten</title>
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		<pubDate>Sat, 01 Aug 2009 18:10:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der unter anderem f&#252;r das Wettbewerbsrecht zust&#228;ndige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Der unter anderem f&#252;r das Wettbewerbsrecht zust&#228;ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer gestern verk&#252;ndeten Entscheidung zu der Frage Stellung genommen, ob ein Versandh&#228;ndler, der Waren &#252;ber eine Preissuchmaschine (Preisvergleichsliste) im Internet bewirbt, dabei auch auf beim Erwerb der Waren hinzukommende Versandkosten hinweisen muss.</p>
<p align="justify">Nach der Preisangabenverordnung ist ein H&#228;ndler verpflichtet anzugeben, ob neben dem Endpreis der Ware zus&#228;tzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Gegebenenfalls hat er deren H&#246;he bzw. Berechnungsgrundlage anzugeben. Diese Angaben m&#252;ssen der Werbung eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar gemacht werden.</p>
<p align="justify">In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Unternehmen, das Elektronikprodukte &#252;ber das Internet vertreibt, seine Waren in die Preissuchmaschine &#8220;froogle.de&#8221; eingestellt. Der dort f&#252;r jedes Produkt angegebene Preis schloss die Versandkosten nicht ein. Erst wenn die Warenabbildung oder der als elektronischer Verweis gekennzeichnete Produktname angeklickt wurde, wurde man auf eine eigene Seite des Anbieters gef&#252;hrt, auf der neben dem Preis des Produkts die Versandkosten angegeben waren. Ein Mitbewerber hat den Versandh&#228;ndler deswegen auf Unterlassung in Anspruch genommen. Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg haben der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung damit begr&#252;ndet, dass das bei der beanstandeten Werbung m&#246;gliche Anklicken der Warenabbildung und des Produktnamens keinen &#8220;sprechenden Link&#8221; darstelle, der dem Verbraucher eindeutig vermittle, dass er &#252;ber ihn weitere Informationen zu den Versandkosten abrufen k&#246;nne.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Versandh&#228;ndlers zur&#252;ckgewiesen. Bei Preisangaben in Preisvergleichslisten m&#252;sse der Verbraucher auf einen Blick erkennen k&#246;nnen, ob der angegebene Preis die Versandkosten enthalte oder nicht. Denn die Aussagekraft des Preisvergleichs, der &#252;blicherweise in einer Rangliste dargestellt werde, h&#228;nge von dieser wesentlichen Information ab. Unter diesen Umst&#228;nden sei es nicht ausreichend, wenn der Interessent erst dann, wenn er sich mit einem bestimmten Angebot n&#228;her befasse, auf die zus&#228;tzlich anfallenden Versandkosten hingewiesen werde.</p>
<p align="justify">Urteil vom 16. Juli 2009 – I ZR 140/07 –</p>
<p align="justify">Versandkostenangabe in Preisvergleichslisten</p>
<p align="justify">LG Hamburg, Urteil vom 16. Januar 2007  416 O 339/06</p>
<p align="justify">OLG Hamburg, Urteil vom 25. Juli 2007  5 U 10/07  Karlsruhe, den 17. Juli 2009</p>
<p><span> Pressestelle des Bundesgerichtshofs<br />
76125 Karlsruhe<br />
Telefon (0721) 159-5013<br />
Telefax (0721) 159-5501</span></p>
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		<title>Vorsicht Abmahnung: Anwaltskanzlei aus Seligenstadt mahnt bei eBay ab!</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Mar 2009 20:20:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein gewerblicher Verk&#228;ufer auf der Internetauktionspla [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein gewerblicher Verk&#228;ufer auf der Internetauktionsplattform eBay, vertreibt gebrauchte Modelleisenbahnen und Modellautos. Ein Teil der Artikel wird in Kommission verkauft.  Darunter war auch eine Bohrmaschine. Mit Schreiben vom 13.03.2009 wurde der H&#228;ndler von der &#8220;Anwaltskanzlei Hartmann&#8221; abgemahnt. Die Mandantin des Anwalts vertreibt bei eBay unter dem Alias t***e &#8220;vergleichbare Produkte&#8221;. Das bedeutet konkret: &#220;berwiegend Parf&#252;ms und genau eine Bohrmaschine.  Keine gebrauchten Produkte, nur neue. Und genau um diese eine Bohrmaschine geht es. Der Anwalt z&#228;hlt folgende Verst&#246;&#223;e auf.:</p>
<blockquote><p>„Die von Ihnen vorgenommene Werbung ist wettbewerbswidrig, weil in der Widerrufsbelehrung eine 4-Wochen-Frist gesetzt wurde anstelle von 1 Monat&#8221;</p>
<p>„Ferner fehlt der Hinweis &#252;ber die &#220;bernahme der Versandkosten durch den Verk&#228;ufer&#8221;</p>
<p>„Die Angabe der Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung ist nicht statthaft.&#8221;</p>
<p>„Weiterhin wurde ein weltweiter Versand von Ihnen angeboten, ohne dass jedoch eine Preisangabe in der N&#228;he des Artikelpreises aufgef&#252;hrt w&#228;re&#8221;</p>
<p>„Ebenso liegen Unterschiede in der Widerrufsbelehrung zwischen Artikelseite und Michseite vor&#8221;</p></blockquote>
<p>Der Streitwert betr&#228;gt 15.000,00 EUR und es wurde eine Frist bis 22.03.2009 angesetzt. Der H&#228;ndler ist nicht alleine. Es wurden weitere vermeintliche &#8220;Mitbewerber&#8221; abgemahnt. Die Firma stellte in ihren Shop auch ein Fahrrad ein und mahnte kurzerhand einen Fahrradh&#228;ndler ab. Es hat den Anschein, als ob es sich um eine Serienabmahnung handelt, die einzig dem Zweck dienen soll, Geld in die Kasse des Anwalts zu sp&#252;len.</p>
<p>Der Abgemahnte eBay H&#228;ndler hat sich hilfesuchend an uns gewendet. Deshalb suchen wir weitere Gesch&#228;digte. Wer wurde ebenfalls von dieser Kanzlei abgemahnt? Wenn sich alle Abgemahnten zusammentun, k&#246;nnte man unter Umst&#228;nden beweisen, dass es sich um eine Serienabmahnung handelt. Dies w&#252;rde sich positiv f&#252;r alle Beteiligten auswirken. <span style="font-size: 10pt;">Einer Kontaktaufnahme sehen wir mit Freude entgegen.</span></p>
<p>Die Abmahnung k&#246;nnen Sie hier durchlesen. Der Text wurde nat&#252;rlich anonymisiert.</p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm241.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 1</a></p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm242.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 2</a></p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm243.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 3</a></p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm244.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 4</a></p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm245.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 5</a></p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm246.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 6</a></p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><br />
</span></p>
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		<title>Vorsicht vor m&#246;glicher Abzocke bei kostenlosen Eintr&#228;gen in Internetbranchenverzeichnisse!</title>
		<link>http://www.rechtsteufel.de/vorsicht-vor-moglicher-abzocke-bei-kostenlosen-eintragen-in-internetbranchenverzeichnisse</link>
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		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 10:48:24 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[

Wo kostenlos draufsteht, ist nicht immer kostenlos  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 	 	 --></p>
<p>Wo kostenlos draufsteht, ist nicht immer kostenlos drin. Ein  Gewerbetreibenden bekam vom Betreiber eines Internetbranchenverzeichnisses, ohne mit ihm in  Gesch&#228;ftsbeziehungen gestanden zu haben, ein Formular, mit dem die Eintragung der Firma in das Verzeichnis beantragt werden konnte. In den  allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen, die auf dem Formular ganz unten und kleingedruckt zu finden waren, war der Hinweis versteckt, dass der Eintrag 1076,75 EUR + Mehrwertsteuer pro Jahr kosten w&#252;rde.</p>
<p>Der Gewerbetreibende f&#252;llte das Formular aus und sandte es zur&#252;ck. Kurz danach bekam er die Rechnung: 1249,03 EUR waren zu zahlen. Als der Gewerbetreibende sich weigerte die Rechnung zu bezahlen,  erhob der Betreiber des Branchenverzeichnisses Klage vor dem AG M&#252;nchen.</p>
<p>Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Es sei n&#228;mlich keine wirksame Vereinbarung zustande gekommen, da der Preis im kleingedruckten so versteckt versteckt gewesen sei, dass man ihn leicht &#252;berlesen konnte. Die Klausel sei deshalb &#252;berraschen und somit unwirksam.</p>
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		<title>Klage gegen „All of MP3“  fallen gelassen</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Jun 2008 15:05:58 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[1.65 Billionen US-Dollar]]></category>
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		<description><![CDATA[Wie iRights.info berichtet hat die Musikindustrie die K [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie <a href="http://www.irights.info/index.php?id=81&amp;tx_ttnews[tt_news]=385&amp;cHash=022e073275" target="_blank">iRights.info</a> berichtet hat die Musikindustrie die Klage gegen „All of Mp3&#8243; fallen gelassen. Eine Erkl&#228;rung f&#252;r diese pl&#246;tzliche Wende gab es nicht. Der Anbieter war der Musikindustrie ein Dorn im Auge, da er Musik ohne Kopierschutz zu ein einem sehr g&#252;nstigen Preis von 10-20 Cent angeboten hat. Die an der Klage beteiligten Plattenfirmen haben einen Schadensersatz von insgesamt 1,65 Billionen US-Dollar verlangt. Die Begr&#252;ndung: Der Anbieter besitze f&#252;r die angebotene Musik keine Lizenz.</p>
<p>Eine andere Klage vor einem russischen Gericht gegen den Betreiber Denis Kvasov endete mit einem Freispruch. Das Gericht begr&#252;ndete seine Entscheidung damit, dass der Betreiber die Urheberabgaben ordnungsgem&#228;&#223;  an die russische Verwertungsgesellschaft ROMS zahlte. Der Dienst wurde trotzdem vor einem Jahr eingestellt. Die Angelegenheit scheint somit erledigt.<em> </em></p>
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		<title>UWG-Novelle geplant</title>
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		<pubDate>Thu, 22 May 2008 13:55:24 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG) soll [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das &#8220;Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb&#8221; (UWG) soll erneut ge&#228;ndert werden. Gestern hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur &#196;nderung des Gesetzes beschlossen. Das neue Gesetz soll f&#252;r mehr Rechtssicherheit bei den Verbrauchern sorgen. Auch eine „Schwarze Liste&#8221; von unlauteren Gesch&#228;ftspraktiken ist geplant.</p>
<p>Dazu die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries:</p>
<blockquote><p>„Mit der Reform leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur St&#228;rkung des europ&#228;ischen Binnenmarkts. Die Verbraucher werden nun beim Einkauf im Ausland vor unlauteren gesch&#228;ftlichen Handlungen und betr&#252;gerischen Unternehmern genauso wie im Inland gesch&#252;tzt. Sie k&#246;nnen damit die Vorteile des europ&#228;ischen Binnenmarkts wie ein gr&#246;&#223;eres Produktangebot und niedrigere Preise besser nutzen sei es in einem Gesch&#228;ft im Ausland oder beim Einkauf &#252;ber eine ausl&#228;ndische Website. Dies macht sich auch f&#252;r die Unternehmen bezahlt. Sie k&#246;nnen auf demselben Weg, auf dem sie Kunden in ihrem Herkunftsland ansprechen, auch 450 Millionen Verbraucher in der EU erreichen&#8221;.</p></blockquote>
<p>Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz werden auch Beispiele unzul&#228;ssiger Handlungen genannt:</p>
<blockquote>
<ul>
<li>Die unwahre Behauptung eines Unternehmers, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodexes zu geh&#246;ren (Nr. 1 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG-E),</li>
</ul>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
<ul>
<li>die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, gesetzlich ohnehin bestehende Rechte wie Widerrufs- oder R&#252;cktrittsrechte stellten eine Besonderheit des Angebots dar (Nr. 10 des Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG-E),</li>
</ul>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
<ul>
<li>die unwahre Angabe, der Unternehmer werde demn&#228;chst sein Gesch&#228;ft aufgeben oder seine Gesch&#228;ftsr&#228;ume verlegen (Nr. 15 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG-E),</li>
</ul>
<ul>
<li>die &#220;bermittlung von Werbematerial unter Beif&#252;gung einer Zahlungsaufforderung, wenn damit der unzutreffende Eindruck vermittelt wird, die beworbene Ware oder Dienstleistung sei bereits bestellt (Nr. 22 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG-E).</li>
</ul>
</blockquote>
<p>Den Entwurf kann man auf der Seite des BMJ nachlesen: <a title="pdf-Datei, Ansicht in neuem Fenster: RegE Erstes Gesetz zur &#196;nderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" href="http://www.bmj.bund.de/files/-/3158/RegE%20Erstes%20Gesetz%20zur%20%C3%84nderung%20des%20Gesetzes%20gegen%20den%20unlauteren%20Wettbewerb.pdf" target="_blank">RegE Erstes Gesetz zur &#196;nderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb</a></p>
<p>Quelle: <a href="http://www.bmj.bund.de/enid/57e30897598076ccfdbce35579e18435,4b750e706d635f6964092d0935313834093a0979656172092d0932303038093a096d6f6e7468092d093035093a095f7472636964092d0935313834/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html" target="_blank">Pressemitteilung des BMJ vom 21.05.2008</a></p>
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		<title>Wie viel ist das eigene Konto wert?</title>
		<link>http://www.rechtsteufel.de/wie-viel-ist-das-eigene-konto-wert</link>
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		<pubDate>Tue, 13 May 2008 15:22:25 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das Zugangsdaten zu Bankkonten illegal gekauft werden k [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Zugangsdaten zu Bankkonten illegal gekauft werden k&#246;nnen, ist nichts neues. Die Spezialisten von <a href="http://www.avertlabs.com/research/blog/index.php/2008/05/07/you-have-to-pay-for-quality/" TARGET="_blank">McAfee haben in ihrem Blog</a> Preislisten f&#252;r Bankzugangsdaten ver&#246;ffentlicht. Je nach Kreditinstitut, Land und Kontostand variiert der Preis f&#252;r die Zugangsdaten. Falls das Konto bereits gesperrt sein sollte, gibt es noch eine „Garantie“, dass man Daten zu einem neuen Konto erh&#228;lt. Kreditkarteninformationen zusammen mit Namen, Postanschrift und Telefonnummer sind im Zehnerpack ab 450 Euro auf Untergrundseiten ebenfalls zu haben. </p>
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		<title>Bezeichnung &#8220;Ladenpreis&#8221; nicht eindeutig</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Apr 2008 18:29:32 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das LG Berlin hat entschieden, dass der Begriff „Lade [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm;">Das LG Berlin hat entschieden, dass der Begriff „Ladenpreis“ nicht eindeutig ist und in F&#228;llen, in denen  &#252;berwiegend Markenware beworben werden wettbewerbswidrig sei.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Im vorliegenden Fall verkaufte der Beklagte gewerblich Bekleidungsst&#252;cke &#252;ber eBay. Eines Tages bot er eine Jeans zum Verkauf an und bewarb sie mit dem Hinweis „Ladenpreis 94.00 €“. Drei Tage sp&#228;ter wurde er vom Kl&#228;ger abgemahnt und zu einer  Unterlassungserkl&#228;rung aufgefordert. Dieser weigerte sich. Es wurde Klage eingereicht. Mit Urteil vom 20.08.2007 stellte das LG Berlin klar: Der Begriff „Ladenpreis“ ist Mehrdeutig. Der  Verbraucher kann nicht auf Anhieb erkennen ob der Begriff sich auf fr&#252;here Preise bezieht, auf dem vom Herrsteller empfohlenen oder auf einen allgemeinen Marktpreis. Der Beklagte h&#228;tte angeben m&#252;ssen auf welchen Preis er sich hierbei bezieht.</p>
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		<title>Teile der AGB in Pay-TV-Vertr&#228;gen unwirksam</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Apr 2008 11:34:40 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der  Bundesgerichtshof hat teile der AGB eines Pay-TV A [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der  Bundesgerichtshof hat teile der AGB eines Pay-TV Anbieters f&#252;r unwirksam erkl&#228;rt. Konkret geht es um folgende Klauseln:</p>
<p><em>&#8220;Unabh&#228;ngig davon beh&#228;lt sich die X GmbH &#038; Co. KG vor, das Programmangebot, die einzelnen Kan&#228;le, die Nutzung der einzelnen Kan&#228;le sowie die Zusammensetzung der Programmpakete zum Vorteil der Abonnenten zu erg&#228;nzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu ver&#228;ndern.&#8221; </p>
<p>&#8220;Die X GmbH Co. KG kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Betr&#228;ge erh&#246;hen, wenn sich die Kosten f&#252;r die Bereitstellung des Programms erh&#246;hen. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erh&#246;hung zu k&#252;ndigen, wenn die Erh&#246;hung 5 % oder mehr des urspr&#252;nglichen Abonnementpreises ausmacht.&#8221; </p>
<p>&#8220;Ab der Verl&#228;ngerung gelten die Tarife f&#252;r die jeweils verl&#228;ngerte Laufzeit.&#8221; </p>
<p>&#8220;Die X GmbH &#038; Co. KG beh&#228;lt sich vor, bei einer &#196;nderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementbeitr&#228;ge zu &#228;ndern. In diesem Fall ist … die X GmbH &#038; Co. KG berechtigt, das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten &#196;nderung schriftlich zu k&#252;ndigen. Stimmt der Abonnent der Leistungs&#228;nderung zu, kann die X GmbH &#038; Co. KG die Preisstruktur anpassen, ohne dass dies ein K&#252;ndigungsrecht des Abonnenten ausl&#246;st.&#8221; </em></p>
<p>Das Gericht war der Auffasung, dass die &#196;nderung des Programmangebots schon deshalb unzul&#228;ssig sei, weil es sich nicht auf bestimmte und triftige Gr&#252;nde beziehe. Eine Kalkulierbarkeit und Transparanz ist f&#252;r den Kunden hier nicht gegeben, da bei Vertragsabschluss nicht absehbar ist welche Programm&#228;nderungen hinzunehmen sind. Das eine &#196;nderung unter Umst&#228;nden positiv f&#252;r die Mehrheit der Zuschauer w&#228;re, ist dabei nicht relevant. <a href="http://www.akte-abmahnung.de/bundesgerichtshof-az-iii-zr-24706-vom-15112007/">Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 247/06 vom 15.11.2007</a></p>
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