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	<title>Rechtsteufel.de &#187; Namensrecht</title>
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		<title>Stadt Augsburg l&#228;sst Abmahnung fallen</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 06:07:03 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie am 24.11.2009 berichtet, wurde ein 25 J&#228;hriger wegen “Namensanma&#223;ung”, durch widerrechtliches verwenden der Domain augsburgr.de von der Stadt Augsburg abgemahnt. Augsburgs Oberb&#252;rgermeister Kurt Gribl erkl&#228;rte, dass der Ablauf in dem Fall zwar rechtlich korrekt war, jedoch sei er mit der Vorgehensweise und der Kostenlast f&#252;r den B&#252;rger nicht einverstanden. Gribl versicherte, dass der Blogger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie am <a href="http://www.akte-abmahnung.de/stadt-augsburg-mahnt-wegen-augsburgr-de-domain-ab/" target="_self">24.11.2009 berichtet</a>, wurde ein 25 J&#228;hriger wegen “Namensanma&#223;ung”, durch widerrechtliches verwenden der Domain augsburgr.de von der Stadt Augsburg abgemahnt. Augsburgs Oberb&#252;rgermeister Kurt Gribl erkl&#228;rte, dass der Ablauf in dem Fall zwar rechtlich korrekt war, jedoch sei er mit  der Vorgehensweise und der Kostenlast f&#252;r den B&#252;rger nicht einverstanden. Gribl versicherte, dass der Blogger die Abmahnkosten von 1890 Euro nicht bezahlen m&#252;sse.</p>
<p>Ein richtige und gute Entscheidung. Bedauerlich ist nur, dass der Steuerzahler daf&#252;r nun aufkommen muss. W&#228;re die Verwaltung der Stadt Augsburg nicht so &#252;bereifrig gewesen, lie&#223;e sich sowohl Geld als auch &#196;rger sparen.</p>
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		<title>Stadt Augsburg mahnt wegen augsburgr.de Domain ab</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 21:01:06 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, wurde ein angehender Blogger von der Stadt Augsburg abgemahnt. Der 25-J&#228;hrige, wollte mit zwei Freunden einen gemeinsamen Blog starten. Eine passende Domain hatte er sich dazu auch schon &#252;berlegt: „augsburgr.de“. Er registrierte die Domain und fragte anschlie&#223;end bei der Stadt bez&#252;glich einer schriftliche Genehmigung nach um diesen Namen verwenden zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die <a href="http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.html" target="_blank">Augsburger Allgemeine</a> berichtet, wurde ein angehender Blogger von der Stadt Augsburg abgemahnt. Der 25-J&#228;hrige, wollte mit zwei Freunden einen gemeinsamen Blog starten. Eine passende Domain hatte er sich dazu auch schon &#252;berlegt: „augsburgr.de“. Er registrierte die Domain und fragte anschlie&#223;end bei der Stadt bez&#252;glich einer schriftliche Genehmigung nach um diesen Namen verwenden zu d&#252;rfen.</p>
<p>Die Stadt antwortete nicht und schickte stattdessen eine Abmahnung. Grund: &#8220;Namensanma&#223;ung&#8221;, durch widerrechtliches verwenden der Domain. Streitwert: 50.000 EUR und Anwaltskosten in H&#246;he von 1890,91 EUR. Die Stadt sagt, die 50.000 EUR seien sehr entgegenkommend. &#220;blich w&#228;ren 100.000 – 500.000 EUR.</p>
<p>Dies wird wohl nicht der letzte Fall gewesen sein. Die Stadt werde weitere Sachverhalte „pr&#252;fen und dann entsprechende Veranlassungen treffen“, hie&#223; es. Eine Stadt mahnt ab. Man darf gespannt sein.</p>
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		<title>eBay muss Namensklau unterbinden</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Apr 2008 12:05:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshofs hat sich am 10 April 2008 mit der Frage besch&#228;ftigt, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Auktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn es zum „Namensklau“ kommt. Im vorliegenden Fall ging es um einen eBay Nutzer der zwar einen Account hatte, jedoch keinen Handel trieb. Im November 2003 wurde er von unzufriedenen „K&#228;ufern“ [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshofs hat sich am 10 April 2008 mit der Frage besch&#228;ftigt, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Auktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn es zum „Namensklau“ kommt.</p>
<p>Im vorliegenden Fall ging es um einen eBay Nutzer der zwar einen Account hatte, jedoch keinen Handel trieb. Im  November 2003 wurde er von unzufriedenen „K&#228;ufern“ angerufen, die meinten Waren bei ihm erworben zu haben. Ganz Konkret: Es handelte sich dabei um Pullover. Wie sich jedoch herausstellte waren es Plagiate, die von einem Nutzer „universum3333“ bei eBay angeboten wurden. Der Nutzer registrierte den Account auf den b&#252;rgerlichen Namen des Kl&#228;gers. Mit Adresse und Geburtstag, versteht sich. Der Kl&#228;ger meldete dies eBay. Die sperrten daraufhin den Account. Es kam jedoch zu weiteren Anmeldungen. Dabei wurden wieder die Daten des Kl&#228;gers genutzt. Als ob das nicht genug w&#228;re, sendeten die unzufriedenen Kunden dem vermeintlichen Verk&#228;ufer die Ware zur&#252;ck. Der Kl&#228;ger hat eBay daraufhin wegen der Verletzung seines Namensrechts als St&#246;rerin auf Unterlassung in Anspruch genommen. </p>
<p>Letztendlich musste sich das BGH der Sache annehmen und gab dem Kl&#228;ger recht. Das Auktionshaus hat keine generelle Pflicht, die ins Netz gestellten Informationen auf  Rechtsverletzungen zu pr&#252;fen. Wenn jedoch ein Betroffener auf eine  missbr&#228;uchliche Nutzung seines Namens hinweist, muss eBay den Anbieter sperren und weiteren Missbrauch der Daten verhindern. </p>
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		<title>Domainrecht: Priorit&#228;tsgrundsatz- Wer zuerst kommt mahlt zuerst?</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Apr 2008 06:37:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im vorliegenden ging es um einen eingetragenen Verein. Dieser verlangte von einem ehemaligen Mitglied die Herausgabe der auf ihn registrierten Domain. Das Ex-Mitglied weigerte sich. Der Verein klagte und berief sich auf Verletzung seiner Namensrechte. Das Gericht gab dem Verein recht, da eine Verletzung des Namensrechts seitens des Domain-Inhabers vorliegt. Der Verein hat ihm die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im vorliegenden ging es um einen eingetragenen Verein. Dieser verlangte von einem ehemaligen Mitglied die Herausgabe der auf ihn registrierten Domain. Das Ex-Mitglied weigerte sich. Der Verein klagte und berief sich auf Verletzung seiner Namensrechte. Das Gericht gab dem Verein recht, da eine Verletzung des Namensrechts seitens des Domain-Inhabers vorliegt. Der Verein hat ihm die Nutzung nicht erlaubt und, wie der Beklagte selbst erkl&#228;rte, sei er nicht beauftragt worden die Domain zu registrieren. Der Beklagte verwies auf  den Priorit&#228;tsgrundsatz. Dieser besagt im Kennzeichenrecht, dass bei verwechslungsf&#228;higen Rechten das &#228;ltere Vorrang hat. Das LG Schwerin lies das jedoch nicht gelten. Der Priorit&#228;tsgrundsatz gilt nur bei Namensgleichheit. Der Begklagte war aber nicht Namenstr&#228;ger. Das w&#228;re dann der Fall, wenn er den Namen selbst f&#252;hren w&#252;rde oder eine von ihm gef&#252;hrte Rechtspers&#246;nlichkeit. Dies war hier jedoch nicht gegeben. </p>
<p>Das Urteil ist jedoch umstritten. Demnach k&#246;nnte man durch eine nachtr&#228;gliche Umbenennung eines Vereins, Dritten ihre fr&#252;her registrierten Domains wegnehmen. Ob sich das auch in die Praxis umsetzen l&#228;sst, ist eher unwahrscheinlich.</p>
<p>Das ganze Urteil: <a href="http://www.akte-abmahnung.de/lg-schwerin-az3-o-66806-vom-14032008/">LG Schwerin, Az.:3 O 668/06 vom 14.03.2008</a> </p>
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