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	<title>Rechtsteufel.de &#187; Muster</title>
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		<title>Ab 11.06.2010 nur 14 Tage Widerrufsrecht bei eBay</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Apr 2010 17:18:17 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie bereits am 04.04.2010 berichtet, tritt eine neue Muster Widerrufs- bzw R&#252;ckgabebelehrung in Kraft. Damit w&#252;rde es auch auf eBay m&#246;glich sein, eine Widerrufsfrist von nur 14 Tagen anzubieten. Einzige Bedingung: Der Verbraucher m&#252;sste &#8220;unverz&#252;glich&#8221; nach Vertragsschluss in Textform &#252;ber sein Widerrufsrecht belehrt werden. Wir fragten bei eBay nach, ob und wie das technisch umgesetzt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bereits am <a href="http://www.rechtsteufel.de/neue-widerrufsbelehrung-ab-11-06-2010-%E2%80%93-14-tage-widerrufsfrist-bei-ebay-ausreichend/" target="_self">04.04.2010 berichtet</a>, tritt eine neue Muster Widerrufs- bzw R&#252;ckgabebelehrung in Kraft. Damit w&#252;rde es auch auf eBay m&#246;glich sein, eine Widerrufsfrist von nur 14 Tagen anzubieten. Einzige Bedingung: Der Verbraucher m&#252;sste &#8220;unverz&#252;glich&#8221; nach Vertragsschluss in Textform &#252;ber sein Widerrufsrecht belehrt werden.</p>
<p>Wir fragten bei eBay nach, ob und wie das technisch umgesetzt wird. Die Reaktion erfolgte sehr schnell. Sobald ein K&#228;ufer einen Artikel per Sofort-Kauf oder in einer Auktion erwirbt, erh&#228;lt er eine Bestellbest&#228;tigung von eBay mit allen relevanten Daten. Bisher hatte Verk&#228;ufer kaum Einfluss auf den Inhalt dieser Mail. Ab 11.06.2010 wird es m&#246;glich sein unter &#8220;Mein eBay&#8221; eine Widerrufsbelehrung einzupflegen. Diese wird dann automatisch in jede Bestellbest&#228;tigung eingef&#252;gt. Damit erf&#252;llt der Verk&#228;ufer die vom Gesetzgeber geforderten Vorraussetzungen und kann die Widerrufsfrist auf 14 Tage verk&#252;rzen. </p>
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		<title>Neue Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010 – 14 Tage Widerrufsfrist bei eBay ausreichend</title>
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		<pubDate>Sun, 04 Apr 2010 20:52:56 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Ab dem 11.06.2010 tritt die neue Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivlilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften &#252;ber das Widerrufs- und R&#252;ckgaberecht“ soll es mehr Rechtsicherheit f&#252;r Online-H&#228;ndler geben. Mehr Sicherheit. Das versprach auch der Vorg&#228;nger. Doch diesmal hat die neue Muster-Widerrufsbelehrung Gesetzesrang. Der Vorteil: Vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem 11.06.2010 tritt die neue Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivlilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften &#252;ber das Widerrufs- und R&#252;ckgaberecht“ soll es mehr Rechtsicherheit f&#252;r Online-H&#228;ndler geben. Mehr Sicherheit. Das versprach auch der Vorg&#228;nger. Doch diesmal hat die neue Muster-Widerrufsbelehrung Gesetzesrang. Der Vorteil: Vor Gericht kann sie nicht mehr als fehlerhaft eingestuft werden. Die Verwendung des Musters kann somit auch nicht abgemahnt werden, sofern man es korrekt verwendet. Eine &#220;bergangszeit ist nicht vorgesehen. Verk&#228;ufer sollten deshalb das neue Muster ab 11.06.2010 verwenden.</p>
<p><strong>&#196;nderungen in der neuen Fassung</strong><br />
In der neuen Widerrufsbelehrung fallen die Verweise auf die BGB-InfoV weg, da diese zu dem Zeitpunkt an aufgehoben werden. Ab 11.06.2010 soll die Einr&#228;umung einer Frist von 14 Tagen ausreichend sein. Dies gilt jedoch nur, wenn der Verbraucher unverz&#252;glich nach dem Vertragsschluss in Textform &#252;ber sein Widerrufsrecht belehrt wird. Bei eBay somit nach Auktionsende bzw. nachdem ein Festpreisartikel vom Kunden gekauft wurde. Unverz&#252;glich bedeutet: Ohne schuldhaftes z&#246;gern. Doch Vorsicht: Geschieht dies nicht, gilt weiterhin die Frist von einem Monat. In der Gesetzbegr&#252;ndung ist zu lesen, dass jedenfalls dann ein schuldhaftes vorliegen vorliegt, wenn die Belehrung nicht sp&#228;testens einen Tag nach Vertragsabschluss dem Verbraucher in Textform zugeschickt wird.  Ob eBay dem Verk&#228;ufer eine technische M&#246;glichkeit zur Verf&#252;gung stellt, um den Informationspflichten in der Form nachzukommen und so die Frist auf 14 Tage zu verk&#252;rzen, bleibt abzuwarten.</p>
<p><strong>Die &#196;nderungen kurz und pr&#228;gnant:</strong></p>
<p>- Widerrufsfrist betr&#228;gt „14 Tage“ und nicht mehr „2 Wochen“<br />
- Unternehmer erf&#252;llt Informationspflichten bereits durch Verwendung des Musters<br />
- bei eBay reicht von nun an die Widerrufsfrist von 14 Tagen, sofern die Belehrung &#8220;unverz&#252;glich&#8221; folgt<br />
- &#220;bersendung der Widerrufsbelehrung in Textform NACH Vertragsabschluss ausreichend</p>
<p>Dennoch sollte man vorsichtig sein. Auch die neue Belehrung funktioniert nach dem bew&#228;hrten Baukastenprinzip. Man sollte genau pr&#252;fen, welche Formulierungen man verwenden kann. Idealerweise sollte vorher eine Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Ein auf gewerblichen Rechtsschutz versierter Rechtsanwalt ist sicherlich eine gute Wahl.</p>
<p>H&#228;ndler, die abgemahnt wurden sollten vorsichtig sein. Insbesondere dann, wenn eine Unterlassungserkl&#228;rung abgegeben oder einstweilige Verf&#252;gungen gegen sie erwirkt wurde. Diese sind weiterhin g&#252;ltig. Ein H&#228;ndler, der wegen der Verwendung der 14 Tage Frist bei eBay in der Vergangenheit abgemahnt wurde, sollte die Unterlassungserkl&#228;rung vor Nutzung des neuen Musters k&#252;ndigen. Solange die Unterlassungserkl&#228;rung nicht gek&#252;ndigt wird, ist sie wirksam, auch wenn sich die Rechtslage mittlerweile ge&#228;ndert hat.</p>
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		<title>eBay Verk&#228;ufer und das Spiel mit dem Feuer</title>
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		<pubDate>Sat, 27 Feb 2010 23:41:01 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Einige eBay Verk&#228;ufer sind Beratungsresistent. Man findet im Internet und auch auf dieser Seite viele Tipps, was man als Verk&#228;ufer bei eBay unbedingt vermeiden sollte. Neulich hatte ich die Gelegenheit, den eBay Shop eines gewerblichen H&#228;ndlers zu besuchen, der wirklich alles falsch macht, was man nur falsch machen kann. Der Nutzer, dessen Nutzername bewusst nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einige eBay Verk&#228;ufer sind Beratungsresistent. Man findet im Internet und auch auf dieser Seite viele Tipps, was man als Verk&#228;ufer bei eBay unbedingt vermeiden sollte. Neulich hatte ich die Gelegenheit, den eBay Shop eines gewerblichen H&#228;ndlers zu besuchen, der wirklich alles falsch macht, was man nur falsch machen kann. Der Nutzer, dessen Nutzername bewusst nicht genannt wird, war bisher als „Privatmann“ bei eBay t&#228;tig. Da er sehr viel innerhalb kurzer Zeit verkaufte und um wahrscheinlich &#196;rger mit dem Finanzamt und eBay aus dem Weg zu gehen, stellte er seinen Account auf gewerblich um und er&#246;ffnete einen eBay Shop. So weit so gut. Die Tatsache, dass mit der Umstellung auch viele Informationspflichten einhergehen, hat er wohl nicht so ganz mitbekommen. </p>
<p>Mit einem Blick fallen folgende Fehler, um nicht zu sagen Tods&#252;nden, ins Auge:</p>
<p>1. Es wird ein versicherter Versand versprochen: </p>
<blockquote><p>„Der Versand bei Zahlung mit Paypal erfolgt ausschlie&#223;lich versichert zu 5,90 EUR“.</p></blockquote>
<p>Dies ist unzul&#228;ssig, da ein H&#228;ndler grunds&#228;tzlich f&#252;r einen Transportschaden bzw. den Verlust der Sendung haftet. Die Formulierung ist insbesondere dann problematisch, wenn man dem K&#228;ufer die Wahl zwischen „versichert“ und „unversichert“ l&#228;sst. Dadurch kann beim K&#228;ufer die Vorstellung entstehen, dass er und nicht der H&#228;ndler das Versandrisiko tr&#228;gt, wenn er sich f&#252;r &#8220;unversichert&#8221; entscheidet. Als ob das nicht genug w&#228;re, schaufelt sich der Nutzer freiwillig sein eigenes &#8220;Abmahn-Grab&#8221; mit folgender Formulierung:</p>
<blockquote><p>„Sollten Sie eine unversicherte Versandform (unter 20.- EUR) w&#228;hlen, geschieht dies auf Ihren Wunsch. Beachten Sie, dass ich keine Haftung bei Verlust, Besch&#228;digung, auf fehlende Teile usw. &#252;bernehme, falls ein Artikel auf dem Postweg verloren geht, diesbzgl. ist auch eine negativ/neutrale Bewertung bei eintritt rechtswidrig.“</p></blockquote>
<p>Nicht nur die Haftung wird auf den K&#228;ufer abgew&#228;lzt, was unzul&#228;ssig ist, auch wird versucht den potentiellen K&#228;ufer einzusch&#252;chtern. </p>
<p>2. Weiterhin wird ein weltweiter Versand angeboten.  Der Versand erfolgt nach Gewicht. Eine Gewichtsangabe zu den Artikeln existiert jedoch nicht.</p>
<p>3. Werben mit Selbstverst&#228;ndlichkeiten: </p>
<blockquote><p>„Porto und Verpackung K&#228;ufer, E-Bay nat&#252;rlich ich“</p></blockquote>
<p>Gem&#228;&#223; der AGB von eBay ist es nicht zul&#228;ssig die Verkaufsprovision auf den K&#228;ufer umzulegen. </p>
<p>4. Ausschlie&#223;en der Gew&#228;hrleistung: </p>
<blockquote><p>„Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che laut § 438 I Nr. 3 BGB, Garantie sowie R&#252;cknahme sind ausgeschlossen“
</p></blockquote>
<p>Gleichzeitig beruft sich der Verk&#228;ufer auf eine „neuen Rechtslage im Garantierecht“. Ein Garantierecht gibt es nicht. Es gibt nur ein Gew&#228;hrleistungsrecht. Eine Garantie kann er zwar einr&#228;umen, diese ist aber im Gegensatz zur Gew&#228;hrleistung, freiwillig und hat keinen Eingfluss auf m&#246;glich Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che des Verbrauchers. Ein gewerblicher Verk&#228;ufer, der Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che gegen&#252;ber Verbrauchern ausschlie&#223;en kann? Diese &#196;nderung ist wohl an mir vorbeigegangen.</p>
<p>5. Widerrufsbelehrung wird nur auf neue Artikel beschr&#228;nkt. Die Gesamte Belehrung entspricht nicht den Anforderungen. Es wurde einfach die zweite H&#228;lfte der Widerrufsbelehrung verwendet. Der Rest, aus welchen Gr&#252;nden auch immer, herausgeschnitten. </p>
<p>Sofern der Nutzer seinen Auftritt nicht &#252;berarbeitet, ist es ist nur eine Frage der Zeit, bis er abgemahnt wird. Das Recht unterliegt einer st&#228;ndigen Wandlung. Als Laie kann man nicht jede &#196;nderung kennen. Im vorliegenden Fall sind die Fehler mehr als vermeidbar gewesen. Immerhin wurde das Thema &#8220;eBay und Abmahnung&#8221; sehr oft angesprochen. Insbesondere Klauseln, die man als gewerblicher nicht verwenden sollte. Trotz eines nett gemeinten Hinweises, sah der Nutzer sich nicht in der Pflicht die Texte anzupassen. Ob wom&#246;glich ein System dahintersteckt? Doch wenn tats&#228;chlich eine Abmahnung ins Haus flattert, wird das Geschrei gro&#223;. </p>
<p>Wie lange das wohl noch gut geht?</p>
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		<title>Muster: Datenschutzauskunft</title>
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		<pubDate>Mon, 11 May 2009 18:30:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Betreff: Datenschutzauskunft Sehr geehrte Damen und Herren, ich musste feststellen, dass Sie Daten zu meiner Person speichern. Sie sind gem. § 34 BDSG verpflichtet &#252;ber die zu meiner Person gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen. Entsprechend des § 34 BDSG ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche personenbezogenen Daten &#252;ber mich werden von Ihrem Unternehmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Betreff: Datenschutzauskunft</strong></p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>ich musste feststellen, dass Sie Daten zu meiner Person speichern. Sie sind gem. § 34 BDSG verpflichtet &#252;ber die zu meiner Person gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen.</p>
<p>Entsprechend des § 34 BDSG ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen:</p>
<p>1. Welche personenbezogenen Daten &#252;ber mich werden von Ihrem Unternehmen<br />
gespeichert? Hierbei bitte ich Sie um Auskunft &#252;ber die gespeicherten<br />
Daten selbst, und nicht &#252;ber die Art von Daten, die Sie gespeichert haben.</p>
<p>2. Sind diese Daten nicht von mir selbst mitgeteilt: Woher und zu<br />
welchem Zeitpunkt hat Ihr Unternehmen diese Daten bezogen?</p>
<p>3. An welche Empf&#228;nger wurden oder werden diese Daten durch Ihr<br />
Unternehmen weiter gegeben?</p>
<p>4. Zu welchen Zwecken speichert Ihr Unternehmen diese Daten?</p>
<p>Ich bitte Sie, die Auskunft innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab erhalt dieses Schreibens zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverl&#228;ngerung ben&#246;tigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht.</p>
<p>Bitte best&#228;tigen Sie mir kurz den Eingang dieser Nachricht und senden<br />
Sie mir die Beauskunftung postalisch zu.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Softwaresuche kann zur Kostenfalle werden</title>
		<link>http://www.rechtsteufel.de/softwaresuche-kann-zur-kostenfalle-werden</link>
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		<pubDate>Sun, 11 May 2008 17:23:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Verbrauchersch&#252;tzer warnen vor einer neuen Kostenfalle. Viele Nutzer die in Suchmaschinen nach Software wie „Open Office&#8221; oder Antivirenprogrammen gesucht haben, sind ungewollt Abonnementvertr&#228;ge eingegangen. Unter den Suchergebnissen war auch der Anbieter mega-downloads.net gelistet. Auf der Seite von mega-downloads.net wird man aufgefordert seine Daten einzugeben. Der Hinweis, dass man mit Abschicken der Daten ein Abonnement eingeht, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verbrauchersch&#252;tzer warnen vor einer neuen Kostenfalle. Viele Nutzer die in Suchmaschinen nach Software wie „Open Office&#8221; oder Antivirenprogrammen gesucht haben, sind ungewollt Abonnementvertr&#228;ge eingegangen. Unter den Suchergebnissen war auch der Anbieter mega-downloads.net gelistet.</p>
<p>Auf der Seite von mega-downloads.net wird man aufgefordert seine Daten einzugeben. Der Hinweis, dass man mit Abschicken der Daten ein Abonnement eingeht, ist leicht zu &#252;bersehen. Das Abonnement schlie&#223;t man f&#252;r 2 Jahre. Die Kosten betragen acht Euro pro Monat.</p>
<p>Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt Internet-Nutzern, Zahlungsaufforderungen des Anbieters zur&#252;ckzuweisen. Man soll darauf hinweisen, dass kein rechtskr&#228;ftiger Vertrag zu Stande gekommen sei. Auf der Website der Verbraucherzentrale k&#246;nnen entsprechende Musterschreiben runtergeladen werden.</p>
<p>Hier geht es zu den Musterschreiben (es &#246;ffnet sich ein neues Fenster): <a href="http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ121052609800398/link427431A.html" target="_blank">Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen</a></p>
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		<title>Nutzung der alten Muster-Widerrufsbelehrung: Ein Bagatellversto&#223;</title>
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		<pubDate>Thu, 01 May 2008 08:27:39 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Mit Beschluss vom 11.04.2008 hat das Kammergericht Berlin entschieden, das die Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung nur einen Bagatellversto&#223; darstelle und daher nicht abmahnf&#228;hig sei. Ein eBay-H&#228;ndler hatte einen Konkurrenten abgemahnt, weil dieser noch die alte Muster-Widerrufsbelehrung verwendete. Ein weiterer vermeintlicher Versto&#223; war die Abk&#252;rzung des Vornamens des Gesch&#228;ftsf&#252;hrers der Komplement&#228;rin im Impressum. Die Abk&#252;rzung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Beschluss vom 11.04.2008 hat das Kammergericht Berlin entschieden, das die Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung nur einen Bagatellversto&#223; darstelle und daher nicht abmahnf&#228;hig sei.</p>
<p>Ein eBay-H&#228;ndler hatte einen Konkurrenten abgemahnt, weil dieser noch die alte Muster-Widerrufsbelehrung verwendete. Ein weiterer vermeintlicher Versto&#223; war die Abk&#252;rzung des Vornamens des Gesch&#228;ftsf&#252;hrers der Komplement&#228;rin im Impressum. Die Abk&#252;rzung des Vornamens stelle zwar einen Versto&#223; gegen die Impressumspflichten dar, dies sei jedoch keine wesentliche Beeintr&#228;chtigung des Wettbewerbs und deshalb kein erheblicher Abmahngrund, so das Gericht.</p>
<p>Die  Verwendung des alten Musters der amtlichen Widerrufsbelehrung sei ebenfalls kein  erheblicher Versto&#223;, da das Bundesjustizministerium festgelegt hat, dass die alte Muster-Widerrufserkl&#228;rung noch bis Ende September 2008 verwendet werden k&#246;nnen. Wer jedoch auf der sicheren Seite sein will, sollte die ab <a title="01.04.2008 g&#252;ltige neue Muster-Widerrufserkl&#228;rung des Bundesjustizministeriums" href="http://www.akte-abmahnung.de/neue-widerrufsbelehrung-ab-01042008/" target="_self">01.04.2008 g&#252;ltige neue Muster-Widerrufserkl&#228;rung des Bundesjustizministeriums</a> verwenden.</p>
<p>Das Urteil des Kammergerichts ist hier zu finden: <a href="http://www.akte-abmahnung.de/kammergericht-berlin-az-5-w-4108-vom-11042008/">Kammergericht Berlin, Az.: 5 W 41/08 vom 11.04.2008</a></p>
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		<title>Angabe der Faxnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zwingend</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Apr 2008 19:19:03 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Az.:3 O 146/08]]></category>
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		<description><![CDATA[Ab 01.04.2008 trat die 3. Verordnung zur &#196;nderung der BGB-Informationspflichtenverordnung in Kraft. Aus diesem Grund wurde eine neue Muster Widerrufs- sowie R&#252;ckgabebelehrung ver&#246;ffentlicht (wir berichteten). Seit l&#228;ngerer Zeit stritt man sich ob die Faxnummer angegeben werden muss. Im vorliegenden Fall ging es um einen H&#228;ndler der folgende Formulierung verwendet hat: &#8220;Sie k&#246;nnen ihre Vertragserkl&#228;rung innerhalb [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab 01.04.2008 trat die 3. Verordnung zur &#196;nderung der BGB-Informationspflichtenverordnung in Kraft. Aus diesem Grund wurde eine neue <a href="http://www.akte-abmahnung.de/neue-widerrufsbelehrung-ab-01042008/">Muster Widerrufs- sowie R&#252;ckgabebelehrung</a> ver&#246;ffentlicht (wir berichteten).  Seit l&#228;ngerer Zeit stritt man sich ob die Faxnummer angegeben werden muss.</p>
<p>Im vorliegenden Fall ging es um einen H&#228;ndler der folgende Formulierung verwendet hat:</p>
<p><em>&#8220;Sie k&#246;nnen ihre Vertragserkl&#228;rung innerhalb von 1 Monat ohne Angaben von Gr&#252;nden in Textform (z.B. Brief, Fax, e-mail) oder durch R&#252;cksendung der Sache widerrufen.“</em></p>
<p>Eine Faxnummer zum Zweck des Widerrufs hat er aber nirgends angegeben. Das LG Kempten hat nun entschieden, dass die Angabe einer Telefaxnummer fakultativ anzusehen ist. Da das Gesch&#228;ft des H&#228;ndlers Online abgewickelt wird, kann man davon ausgehen, dass ein Widerruf auch &#252;ber das Internet m&#246;glich ist, so das Gericht. Ein wettbewerbsrechtlich relevanten Versto&#223; liegt demnach nicht vor. </p>
<p>Da es Unterschiede in der Rechtsprechung gibt, sollten H&#228;ndler die Faxnummer jedoch weiterhin angeben. Zum Urteil: <a href="http://www.akte-abmahnung.de/lg-kempten-az3-o-14608-vom-26022008/">LG Kempten, Az.:3 O 146/08 vom 26.02.2008</a></p>
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		<title>Vorsicht Abzocke!</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Apr 2008 06:00:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Mahnschreiben von Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassob&#252;ros f&#252;r angeblich in Anspruch genommene Internetdienstleistungen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt grunds&#228;tzlich alle Rechnungen und Mahnungen daraufhin zu &#252;berpr&#252;fen, ob ein Zahlungsanspruch &#252;berhaupt besteht. Ziel der Abzocker sei es den Verbraucher durch Anwaltsschreiben und mit leeren Drohungen, wie beispielsweise einem Schufa-Eintrag, einzusch&#252;chtern und zum zahlen zu bewegen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor Mahnschreiben von Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassob&#252;ros f&#252;r angeblich in Anspruch genommene Internetdienstleistungen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt grunds&#228;tzlich alle Rechnungen und Mahnungen daraufhin zu &#252;berpr&#252;fen, ob ein Zahlungsanspruch &#252;berhaupt besteht. Ziel der Abzocker sei es den Verbraucher durch Anwaltsschreiben und mit leeren Drohungen, wie beispielsweise einem Schufa-Eintrag, einzusch&#252;chtern und zum zahlen zu bewegen.</p>
<p>Mehr Infos zum Thema bietet die Verbraucherzentrale in ihrer zweiseitigen Brosch&#252;re <a href="http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/mediabig/44852A.pdf">„Knete oder Knast – Tipps gegen Internetabzocker“</a></p>
<p>Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat reagiert und ein Musterschreiben ins Netz gestellt:</p>
<p><a href="http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/44692A.rtf">Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigen Forderung gegen&#252;ber Minderj&#228;hrigen</a><br />
<a href="http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/44702A.rtf">Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigen Forderung gegen&#252;ber Vollj&#228;hrigen</a></p>
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		<title>Neue Widerrufsbelehrung ab 01.04.2008</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Mar 2008 12:30:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Lange wurde dar&#252;ber diskutiert und nun ist es soweit. Ab 01.04.2008 tritt die 3. Verordnung zur &#196;nderung der BGB-Informationspflichtenverordnung in Kraft. Gleichzeitig wird eine neue Muster Widerrufs- sowie R&#252;ckgabebelehrung ver&#246;ffentlicht. Muster f&#252;r die Widerrufsbelehrung ab 01.04.2008 Muster f&#252;r die R&#252;ckgabebelehrung ab 01.04.2008 Ob die neuen Muster f&#252;r mehr Rechtssicherheit sorgen, ist nicht gewiss. Die meisten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lange wurde dar&#252;ber diskutiert und nun ist es soweit. Ab 01.04.2008 tritt die 3. Verordnung zur &#196;nderung der BGB-Informationspflichtenverordnung in Kraft. Gleichzeitig wird eine neue Muster Widerrufs- sowie R&#252;ckgabebelehrung ver&#246;ffentlicht. </p>
<p><a href="http://www.akte-abmahnung.de/muster-fur-die-widerrufsbelehrung-ab/">Muster f&#252;r die Widerrufsbelehrung ab 01.04.2008</a><br />
<a href="http://www.akte-abmahnung.de/muster-fur-die-ruckgabebelehrung-ab-01042008/">Muster f&#252;r die R&#252;ckgabebelehrung ab 01.04.2008</a></p>
<p>Ob die neuen Muster f&#252;r mehr Rechtssicherheit sorgen, ist nicht gewiss. Die meisten Punkte entsprechen der aktuellen Rechtsprechung. Das Bundesjustizministerium gab bekannt, dass man in absehbarer Zeit Vorschl&#228;ge f&#252;r ein formelles Gesetz unterbreitet wird. Diese sollen auch Regelungen f&#252;r die Muster erhalten. Damit w&#228;re es ein nur Zwischenschritt auf dem Weg zum Muster mit Gesetzesrang. </p>
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