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Förderung von Harz IV-Kindern mit Sach- oder Dienstleistungen

Montag, 5. Juli 2010 20:24

Künftig sollen Kinder von Hartz IV-Empfängern besser gefördert werden. Nicht mit Geldleistungen sondern in Form von Gutscheinen oder kostenlosen Angeboten. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte das Vorhaben am 05.07.2010 in Berlin an: „Die zusätzlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern in der Grundsicherung, die bisher nicht in den Regelsätzen eingerechnet waren, sollen künftig als Sach- oder Dienstleistung zum Kind kommen“ sagte die Ministerin. Der Entwurf sieht 480 Millionen Euro für Hartz IV-Kinder vor. Bis Ende dieses Jahres müssen die Regelsätze für Kinder von Langzeitarbeitslosen neu bestimmt werden.

Viele Medien berichteten, dass es 23 EUR mehr im Monat geben soll. Der Betrag wurde errechnet indem man den Betrag von 480 Millionen Euro auf die rund 1,7 Millionen Kinder in Harz IV-Bezug umlegte. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Förderung in Form von Aufstockung der Bezüge erfolgt. Genauere Informationen sollen im Herbst folgen.

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Kein Zwang zum Umgang mit Kind

Dienstag, 1. April 2008 12:46

“Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.”.
Das Besagt jedenfalls § 1684 BGB. Eltern dürfen aber vom Staat in der Regel nicht zum Umgang gezwungen werden, so das Bundesverfassungsgericht in seinem heutigen Urteil.

Im vorliegenden Fall ging es um einen verheirateten Mann, der mit einer Ehefrau zwei Kinder hat. Er hat außerdem einen außerehelichen neunjährigen Sohn, für den er Unterhalt zahlt, jedoch keinen persönlichen Kontakt wünscht. Die Begründung: Er will seine Ehe nicht gefährden. Vor vier Jahren wurde er vom Oberlandesgericht Brandenburg unter Androhung von 25.000 Euro Zwangsgeld verurteilt, seinen Sohn alle drei Monate zu besuchen. Das Gericht berief sich dabei auf das oben zitierte Gesetz. Dagegen legte der Vater Verfassungsbeschwerde ein und begründete sie damit, dass er sich durch die Zwangsgeldandrohung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühle. Die Mutter des Kindes wollte den Mann zwingen, seinen Sohn regelmäßig zu besuchen. Dies sei jedoch nicht zum Wohle des Kindes. Außerdem dürfe eine Umgangspflicht grundsätzlich nicht zwangsweise durchgesetzt werden, so das Gericht. Bundesverfassungsgericht, Az.:1 BvR 1620/04 vom 01.04.2008

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Inzest weiterhin strafbar

Freitag, 14. März 2008 11:34

Der Beischlaf zwischen Geschwistern, der nach § 173 Abs. 2 StGB strafbar ist, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Geklagt hatte Patrick S. aus Zwenkau bei Leipzig. Mit seiner Schwester Susan K. hat er bereits vier Kinder gezeugt. Die Odyssee begann vor dem Amtsgericht Leipzig als Patrick S. wegen Inzest zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Deshalb reiche er eine Verfassungsbeschwerde ein, mit dem Argument er habe ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das sah der zweite Senat etwas anders und wies die Beschwerde zurück. Patrick S. muss nun seine Strafe absitzen.

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Chat: Risiken und Nebenwirkungen

Montag, 25. Februar 2008 17:54

In der Presse hört man über Chatrooms meist nichts gutes. Belästigungen und Übergriffe lassen sich leider nicht vermeiden. Was soll man also tun? Dem eigenen Kind das Chatten und Surfen im Internet verbieten? Das wäre sicherlich der sicherste Weg aber nicht unbedingt der Beste. Der Weg um Erfahrungen zu sammeln, auch positive, wäre versperrt. Chat- Möglichkeiten gibt es wie Sand am Meer. Doch, wie erkenne ich einen „guten“ Chat? Einen der möglichst sicher ist? Gar nicht so einfach. Mit dieser kleinen Einführung wollen wir Eltern helfen, die verschiedenen Angebote besser einschätzen zu können. Des Weiteren geben wir Tipps wie man sicher Chattet.Chat: Risiken und Nebenwirkungen

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