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Paypal – Wo bleibt der Verkäuferschutz?

Sonntag, 30. Mai 2010 12:37

Einigen gewerblichen Verkäufern, insbesondere bei eBay, dürfte vielleicht eine Ungereimtheit aufgefallen sein. In den von Paypal verschickten E-Mails findet sich der Eintrag, ob für die Zahlung ein Verkäuferschutz angeboten wird. Nur in den seltensten Fällen steht “Nicht berechtigt”. Seit einigen Tagen jedoch, haben alle Zahlungen den Status “Verkäuferschutz – Nicht berechtigt”. Es betrifft alle Zahlung, unabhängig vom Land des Käufers. Eine Änderung der AGB, wonach der Verkäuferschutz nicht mehr angeboten werden würde, ist nicht zu finden. Die Information ist leicht zu übersehen, da die Schrift die Farbe grün hat. Die Farbe grün steht bei Paypal normalerweise für “Alles ok”.

Wir baten Paypal um Klärung der Angelegenheit. Die Antwort kam überraschend schnell. Paypal teilte mit, dass zur Zeit fehlerhafte Empfangsemails vom System versendet werden. Man werde sich jedoch des Problems annehmen. Da man sich auf die Angaben in der E-Mail nicht verlassen kann, empfiehlt Paypal die Transaktionsdetails im PayPal Konto aufzurufen, um so zu prüfen, ob man über den PayPal Verkäuferschutz abgesichert ist.

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Bezahlen mit Paypal: Wirklich sicher?

Samstag, 19. September 2009 20:40

Die Firma eBay betreibt das weltweit größte Internetauktionshaus. Einen „echten“ Konkurrenten, der eBay das Wasser reichen könnte, gibt es (noch) nicht. Die deutsche Zweigniederlassung hat zum 25.09.2008 neue Bedingungen für Verkäufer eingeführt. Unter anderem wurde festgelegt, dass alle Festpreisartikel, die in Verbindung mit einem Ebay Shop angeboten werden, PayPal als zusätzliche Zahlungsmethode anbieten müssen.

Die Firma Paypal ist sowohl eine Tochtergesellschaft der Firma Ebay, als auch ein von ihr betriebenes Online-Bezahlsystem, das zur Begleichung von Beträgen genutzt wird. PayPal funktioniert ähnlich wie ein Treuhandkonto. Der Käufer zahlt den Kaufpreis bei PayPal ein. Das Geld wird von da an den Verkäufer weitergeleitet. Der ganze Service ist natürlich nicht kostenlos. Jedenfalls nicht für Verkäufer. Ab 25.09.2008 sind Verkäufer gezwungen einen Bezahldienst anzubieten, zu dem sie sich gesondert anmelden müssen und der auch mit Kosten und finanziellen Risiken verbunden ist. Pro Transaktion berechnet Paypal zusätzlich eine Gebühr von 3,9% des Umsatzes sowie 0,35 € Grundgebühr. Dazu kommen noch die Gebühren für den Handel auf Ebay, die je nach Umsatz variieren. Die ganzen Gebühren kommen dabei der Firma Ebay zu Gute. Paypal verspricht zwar eine schnelle und sichere Zahlungsabwicklung, dies ist aber, wie man oft in verschiedenen Berichten der Medien lesen kann, nicht immer der Fall. Die vermeintlich sichere Zahlungsmethode für den Verkäufer ist mit erheblichen Risiken verbunden. Dieses Risiko wird dem Verkäufer durch Ebay aufgezwungen.

“Aber Paypal bietet doch einen Käufer- und Verküferschutz, was soll da groß passieren?” Haben Sie einen Blick in die Nutzungsbedingungen von Paypal geworfen? Nein? Sicherlich nicht. Wer hat schon Lust sich so einen dicken AGB Wälzer durchzulesen. Aber einen Blick ist es allemal Wert. Die Verkäuferschutzrichtlinie ist Bestandteil der Paypal AGB. Unter Punkt 1.4 ist zu lesen:

„Der Verkäuferschutz von PayPal ist eine kostenlose Kulanzleistung.“

„Rundum abgesichert“? Wohl kaum. Das Wort Kulanz bezeichnet ein freiwilliges Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern. Ein Rechtsanspruch auf den „Verkäuferschutz“ besteht somit nicht. Auch der „Käuferschutz“ wird stark eingeschränkt. In der Werbung verspricht Paypal:

„Gesucht, gefunden und gleich bezahlt – mit PayPal. Und jetzt lässt das ersehnte Paket ewig auf sich warten. Oder der Inhalt entspricht ganz und gar nicht der Beschreibung. Das ist ärgerlich, aber nicht unlösbar: Denn genau dafür haben wir den PayPal-Käuferschutz eingerichtet. Wir erstatten Ihnen den vollen Kaufpreis (ganz gleich, wie hoch er war) und die Versandkosten.“

In der „PayPal-Käuferschutzrichtlinie“ liest sich das dann so:

„Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab. [...] Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig und der Rechtsweg ausgeschlossen. [...] PayPal behält sich das Recht vor, jederzeit im eigenen Ermessen und ohne Angabe von Gründen den PayPal-Käuferschutz zu ändern oder zu streichen. Offene Forderungen zum Zeitpunkt der Streichung werden weiterbearbeitet, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt. “

Die vollmundige Versprechnung wird in der AGB eingeschränkt und teilweise ganz zurückgenommen. Wenn es darauf ankommt, wird der Kunde im Stich gelassen. Paypal behält sich sogar vor Zahlungen, die „als potentiell risikoreich angesehen werden“ einer Prüfung zu unterziehen. In der Praxis bedeutet das: Zufällige Einfrierung des Guthabens.

Nutzungsbedingungen 4.3:„Bei auftretenden Zahlungsausfällen ist PayPal berechtigt, bis zur Klärung Ihres Anspruches auf Verkäuferschutz Ihren Zugriff auf Ihr Guthaben einzuschränken.“

Die negativen Berichte über Paypal häufen sich. Der häufigste Grund: Verdacht der Geldwäsche. Das Konto wird meist nach Einreichung von Belegen wie beispielsweise Stromrechnungen wieder entsperrt. Oft sogar erst nach Monaten. Gegen die Kontosperrung kann man sich kaum wehren, da es kaum deutschsprachiger Ansprechpartner gibt. Paypal selbst hat seinen Sitz in Luxemburg. Wer gegen Paypal klagen will, der muss es in London tun. Es gilt englisches Recht. Man kann sich auch bei einem Ombudsmann beschweren. Allerdings nur in englisch. Der Zahlungsempfänger sieht sich in erster Linie mit Nachteile konfrontiert.

Doch wie können sich Verkäufer am besten helfen? Tipp: Man sollte alle Zahlungseingänge bei Paypal sofort auf das eigene Bankkonto weiterleiten. Größere Geldbeträge sollten nicht auf dem Paypal Konto verbleiben. So wird man von grundlosen Sperrung weniger hart getroffen. Wie viel Zeit zwischen Sperrung und Wiedereröffnung vergeht, ist oft unterschiedlich. Im schlimmsten Fall kann sich das für Händler existenzbedrohend auswirken.

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