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	<title>Rechtsteufel.de &#187; ins</title>
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		<title>eBay Verk&#228;ufer und das Spiel mit dem Feuer</title>
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		<pubDate>Sat, 27 Feb 2010 23:41:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Einige eBay Verk&#228;ufer sind Beratungsresistent. Man findet im Internet und auch auf dieser Seite viele Tipps, was man als Verk&#228;ufer bei eBay unbedingt vermeiden sollte. Neulich hatte ich die Gelegenheit, den eBay Shop eines gewerblichen H&#228;ndlers zu besuchen, der wirklich alles falsch macht, was man nur falsch machen kann. Der Nutzer, dessen Nutzername bewusst nicht genannt wird, war bisher als „Privatmann“ bei eBay t&#228;tig. Da er sehr viel innerhalb kurzer Zeit verkaufte und um wahrscheinlich &#196;rger mit dem Finanzamt und eBay aus dem Weg zu gehen, stellte er seinen Account auf gewerblich um und er&#246;ffnete einen eBay Shop. So weit so gut. Die Tatsache, dass mit der Umstellung auch viele Informationspflichten einhergehen, hat er wohl nicht so ganz mitbekommen. </p>
<p>Mit einem Blick fallen folgende Fehler, um nicht zu sagen Tods&#252;nden, ins Auge:</p>
<p>1. Es wird ein versicherter Versand versprochen: </p>
<blockquote><p>„Der Versand bei Zahlung mit Paypal erfolgt ausschlie&#223;lich versichert zu 5,90 EUR“.</p></blockquote>
<p>Dies ist unzul&#228;ssig, da ein H&#228;ndler grunds&#228;tzlich f&#252;r einen Transportschaden bzw. den Verlust der Sendung haftet. Die Formulierung ist insbesondere dann problematisch, wenn man dem K&#228;ufer die Wahl zwischen „versichert“ und „unversichert“ l&#228;sst. Dadurch kann beim K&#228;ufer die Vorstellung entstehen, dass er und nicht der H&#228;ndler das Versandrisiko tr&#228;gt, wenn er sich f&#252;r &#8220;unversichert&#8221; entscheidet. Als ob das nicht genug w&#228;re, schaufelt sich der Nutzer freiwillig sein eigenes &#8220;Abmahn-Grab&#8221; mit folgender Formulierung:</p>
<blockquote><p>„Sollten Sie eine unversicherte Versandform (unter 20.- EUR) w&#228;hlen, geschieht dies auf Ihren Wunsch. Beachten Sie, dass ich keine Haftung bei Verlust, Besch&#228;digung, auf fehlende Teile usw. &#252;bernehme, falls ein Artikel auf dem Postweg verloren geht, diesbzgl. ist auch eine negativ/neutrale Bewertung bei eintritt rechtswidrig.“</p></blockquote>
<p>Nicht nur die Haftung wird auf den K&#228;ufer abgew&#228;lzt, was unzul&#228;ssig ist, auch wird versucht den potentiellen K&#228;ufer einzusch&#252;chtern. </p>
<p>2. Weiterhin wird ein weltweiter Versand angeboten.  Der Versand erfolgt nach Gewicht. Eine Gewichtsangabe zu den Artikeln existiert jedoch nicht.</p>
<p>3. Werben mit Selbstverst&#228;ndlichkeiten: </p>
<blockquote><p>„Porto und Verpackung K&#228;ufer, E-Bay nat&#252;rlich ich“</p></blockquote>
<p>Gem&#228;&#223; der AGB von eBay ist es nicht zul&#228;ssig die Verkaufsprovision auf den K&#228;ufer umzulegen. </p>
<p>4. Ausschlie&#223;en der Gew&#228;hrleistung: </p>
<blockquote><p>„Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che laut § 438 I Nr. 3 BGB, Garantie sowie R&#252;cknahme sind ausgeschlossen“
</p></blockquote>
<p>Gleichzeitig beruft sich der Verk&#228;ufer auf eine „neuen Rechtslage im Garantierecht“. Ein Garantierecht gibt es nicht. Es gibt nur ein Gew&#228;hrleistungsrecht. Eine Garantie kann er zwar einr&#228;umen, diese ist aber im Gegensatz zur Gew&#228;hrleistung, freiwillig und hat keinen Eingfluss auf m&#246;glich Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che des Verbrauchers. Ein gewerblicher Verk&#228;ufer, der Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che gegen&#252;ber Verbrauchern ausschlie&#223;en kann? Diese &#196;nderung ist wohl an mir vorbeigegangen.</p>
<p>5. Widerrufsbelehrung wird nur auf neue Artikel beschr&#228;nkt. Die Gesamte Belehrung entspricht nicht den Anforderungen. Es wurde einfach die zweite H&#228;lfte der Widerrufsbelehrung verwendet. Der Rest, aus welchen Gr&#252;nden auch immer, herausgeschnitten. </p>
<p>Sofern der Nutzer seinen Auftritt nicht &#252;berarbeitet, ist es ist nur eine Frage der Zeit, bis er abgemahnt wird. Das Recht unterliegt einer st&#228;ndigen Wandlung. Als Laie kann man nicht jede &#196;nderung kennen. Im vorliegenden Fall sind die Fehler mehr als vermeidbar gewesen. Immerhin wurde das Thema &#8220;eBay und Abmahnung&#8221; sehr oft angesprochen. Insbesondere Klauseln, die man als gewerblicher nicht verwenden sollte. Trotz eines nett gemeinten Hinweises, sah der Nutzer sich nicht in der Pflicht die Texte anzupassen. Ob wom&#246;glich ein System dahintersteckt? Doch wenn tats&#228;chlich eine Abmahnung ins Haus flattert, wird das Geschrei gro&#223;. </p>
<p>Wie lange das wohl noch gut geht?</p>
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