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	<title>Rechtsteufel.de &#187; google</title>
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		<title>Firefox Add-On blockiert Google Analytics</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Apr 2010 15:35:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Vielen d&#252;rfte „Google Analytics“ ein Begriff sein. Das ist ein kostenloser Dienst von Google, der u.a. die Herkunft der Besucher, Verweildauer und Suchbegriffe in Suchmaschinen speichert. Eine Software also, die es dem Webmaster erm&#246;glicht so einiges &#252;ber das Nutzerverhalten zu erfahren. Die Sorge das Google zu einer noch gr&#246;&#223;eren „Datenkranke“ mutiert, ist berechtigt. Google wei&#223; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen d&#252;rfte „Google Analytics“ ein Begriff sein. Das ist ein kostenloser Dienst von Google, der u.a. die Herkunft der Besucher, Verweildauer und Suchbegriffe in Suchmaschinen speichert. Eine Software also, die es dem Webmaster erm&#246;glicht so einiges &#252;ber das Nutzerverhalten zu erfahren. Die Sorge das Google zu einer noch gr&#246;&#223;eren „Datenkranke“ mutiert, ist berechtigt. Google wei&#223; vieles, fast alles. Was hat der Nutzer zuletzt gesucht? Was klickt er am liebsten an? Welche Seiten besucht er? Das wird nat&#252;rlich u.a. dazu genutzt um die Suchergebnisse zu „optimieren“. Nat&#252;rlich k&#246;nnte man die gew&#252;nschten Websites in Zukunft auch direkt besuchen, damit Google davon nichts merkt. Sofern man die Adresse gerade im Kopf hat. Aber auch das ist kein Problem. Dazu gibt’s Google Analytics. Das Programm verr&#228;t Google auf welcher Seite man gerade surft, sofern dort Google Analytics verwendet wird. Das ganze ohne das der Nutzer die Suchmaschine bem&#252;ht.</p>
<p>Dem m&#246;chte das Projekt <a href="http://www.googlesharing.net/" target="_blank">GoogleSharing</a> entgegentreten: Surfen soll wieder anonym werden. Zumindest was Google Analytics anbelangt. Die Programmierer haben dazu ein Add-On f&#252;r den Browser Firefox entwickelt, der die  Kommunikation zwischen Google und Web-Nutzern unterdr&#252;ckt. Dies betrifft jedoch nur den Dienst Google Analytics. Andere Verbindungen sind davon nicht betroffen. Dabei wird die Kommunikation &#252;ber  zwischengeschalteten Server abgewickelt. Somit werden die Benutzerdaten verschleiert. Die Entwickler versprechen, dass das Surferlebnis nicht beeintr&#228;chtigt wird.</p>
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		<title>Fremde Markennamen bei Google AdWord</title>
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		<pubDate>Fri, 30 May 2008 17:36:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Darf man fremde Markennamen f&#252;r die „Ad-Word-Werbung&#8221; von Google verwenden? Das OLG Frankfurt, bejahte dies in seinem Beschluss vom 26.02.2008. Der Vertreiber eines Erfrischungsgetr&#228;nkes beantragte eine einstweilige Verf&#252;gung gegen einen anderen Vertreiber von Erfrischungsgetr&#228;nken, da der Konkurrent den Markennamen des Antragstellers unrechtm&#228;&#223;ig benutze. Sobald man den Namen des Antragstellers bei Google eingab, erschien die Werbung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Darf man fremde Markennamen f&#252;r die „Ad-Word-Werbung&#8221; von Google verwenden? Das OLG Frankfurt, bejahte dies in seinem Beschluss vom 26.02.2008.</p>
<p>Der Vertreiber eines Erfrischungsgetr&#228;nkes beantragte eine einstweilige Verf&#252;gung gegen einen anderen Vertreiber von Erfrischungsgetr&#228;nken, da der Konkurrent den Markennamen des Antragstellers unrechtm&#228;&#223;ig benutze. Sobald man den Namen des Antragstellers bei Google eingab, erschien die Werbung des Konkurrenten.</p>
<p>Das OLG Frankfurt teilte nicht diese Auffassung und sah in dem Verhalten des Konkurrenten keinen Versto&#223;. Eine  unzul&#228;ssige Nutzung der Marke w&#252;rde dann vorliegen, wenn dadurch das  Suchergebnis an sich beeinflusst w&#252;rde. Im vorliegenden Fall wurde jedoch nur die  Platzierung der Werbeanzeige beeinflusst, jedoch nicht das Ergebnis in der Trefferliste.</p>
<p>Das Urteil kann man hier nachlesen: <a href="http://www.akte-abmahnung.de/olg-frankfurt-am-main-az6-w-1708-vom-26022008/" target="_self">OLG Frankfurt am Main, Az.:6 W 17/08 vom 26.02.2008</a></p>
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		<title>Google Analytics und der Datenschutzhinweis</title>
		<link>http://www.rechtsteufel.de/google-analytics-und-der-datenschutzhinweis</link>
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		<pubDate>Thu, 29 May 2008 10:28:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Beitreiber eines privaten Webangebots unterliegen nicht den Anforderungen und Pflichten des BDSG. Privat hei&#223;t i.d.R, dass die Seite nur f&#252;r famili&#228;re T&#228;tigkeiten oder Hobbys gedacht ist. Anders sieht es aus, wenn Tools wie Google Analytics genutzt werden. Laut den Nutzungsbedingungen, ist der Webmaster verpflichtet, einen Datenschutzhinweis zu platzieren. Denn nach Ansicht einiger Gerichte sind IP-Adressen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beitreiber eines privaten Webangebots unterliegen nicht den Anforderungen und Pflichten des BDSG. Privat hei&#223;t i.d.R, dass die Seite nur f&#252;r famili&#228;re T&#228;tigkeiten oder Hobbys gedacht ist. Anders sieht es aus, wenn Tools wie Google Analytics genutzt werden. Laut den Nutzungsbedingungen, ist der Webmaster verpflichtet, einen Datenschutzhinweis zu platzieren. Denn nach Ansicht einiger Gerichte sind IP-Adressen personenbezogene Daten, die dem Schutz des BDSG unterliegen.</p>
<p>Laut Google Analytics muss der Webmaster den Datenschutzhinweis prominent platzieren, damit der Nutzer <i>„gen&#252;gend aufmerksam gemacht&#8221;</i> wird. Ein Beispieltext wird von Google ebenfalls angeboten:</p>
<blockquote><p><i>„<span style="font-style: normal;" mce_style="font-style: normal;">Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie erm&#246;glicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen &#252;ber Ihre Benutzung diese Website (einschlie&#223;lich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA &#252;bertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports &#252;ber die Websiteaktivit&#228;ten f&#252;r die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte &#252;bertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie k&#246;nnen die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht s&#228;mtliche Funktionen dieser Website voll umf&#228;nglich nutzen k&#246;nnen. Durch die Nutzung dieser Website erkl&#228;ren Sie sich mit der Bearbeitung der &#252;ber Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.</span><span style="font-style: normal;" mce_style="font-style: normal;">“</span></i><i><span style="font-style: normal;" mce_style="font-style: normal;"><br />
Quelle:</span></i> <a href="http://www.google.com/analytics/de-DE/tos.html" mce_href="http://www.google.com/analytics/de-DE/tos.html" target="_blank">GOOGLE ANALYTICS BEDINGUNGEN</a></p>
</blockquote>
<p>Kurz gesagt: Der Datenschutzhinweis muss gut sichtbar auf der Seite platziert werden. Entweder man &#252;bernimmt den Text Wort f&#252;r Wort oder nutzt eine Alternative, jedoch mit gleichwertigen Inhalt. Wer das nicht macht, verst&#246;&#223;t gegen die  Nutzungsbedingungen von Google Analytics.<i> </i></p>
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		<title>Urheberrechtsverletzung durch Google-Bildersuche?</title>
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		<pubDate>Sat, 26 Apr 2008 19:09:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das OLG Jena hat am 27.02.2008 entschieden, dass die Google-Bildersuche urheberrechtswidrig sei, da die Bilder urheberrechtlich gesch&#252;tzt sind und Google auch keine Einwillungen hat diese als Thumbnails Online anzuzeigen. Das Argument, die Kl&#228;gerin h&#228;tte technische Schutzma&#223;nahmen ergreifen k&#246;nnen um die Bilder nicht &#246;ffentlich zu machen, lie&#223; das Gericht nicht gelten. „(…)Dadurch, dass die Kl&#228;gerin selbst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Jena hat am 27.02.2008 entschieden, dass die Google-Bildersuche urheberrechtswidrig sei, da die Bilder urheberrechtlich gesch&#252;tzt sind und Google auch keine Einwillungen hat diese als  Thumbnails Online anzuzeigen. Das Argument, die Kl&#228;gerin h&#228;tte  technische Schutzma&#223;nahmen  ergreifen k&#246;nnen um die Bilder nicht &#246;ffentlich zu machen, lie&#223; das Gericht nicht gelten.</p>
<blockquote><p>„(…)Dadurch, dass die Kl&#228;gerin selbst Bilder von diesen Bildern in digitalisierter Form ins Internet eingestellt hat, geht dieser Urheberrechtsschutz nicht verloren.“</p></blockquote>
<p>Das Gericht verneinte jedoch im vorliegenden Fall den  Unterlassungsanspruch der Kl&#228;gerin, da die Geltendmachung rechtsmissbr&#228;uchlich sei. Das Argument:</p>
<blockquote><p>„(…)Dies folgt aus dem Umstand, dass die Kl&#228;gerin eine „Suchmaschinenoptimierung“ in der Gestalt vorgenommen hat, dass den Suchmaschinen der Zugriff auf ihre Seite erleichtert wird, die „Crawler“ der Suchmaschine sozusagen „angelockt“ werden.<br />
Dass die Kl&#228;gerin eine solche „Suchmaschinenoptimierung“ durch die Aufnahme zahlreicher META-Elemente, die sie st&#228;ndig aktualisiert und &#228;ndert, vorgenommen hat, ist von der Beklagten bereits erstinstanzlich detailliert vorgetragen worden.“</p></blockquote>
<p>Das komplette Urteil ist hier zu finden: <a href="http://www.akte-abmahnung.de/olg-jena-az-3-o-110805-vom-27022008/">OLG Jena, Az. 3 O 1108/05 vom 27.02.2008</a></p>
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		<title>Google haftet nicht f&#252;r angezeigte Rechtsverletzungen</title>
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		<pubDate>Sat, 08 Mar 2008 16:47:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[F&#252;r die im Usenet begangenen und von der Suchmaschine angezeigten Rechtsverletzungen ist Google nicht haftbar. Entscheidung vom 22. Mai 2007]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>F&#252;r die im Usenet begangenen und von der Suchmaschine angezeigten Rechtsverletzungen ist Google nicht haftbar. <a href="http://www.akte-abmahnung.de/hanseatisches-oberlandesgericht-entscheidung-vom-22-mai-2007/">Entscheidung vom 22. Mai 2007</a></p>
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