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	<title>Rechtsteufel.de &#187; GEW</title>
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		<title>Stadt Augsburg mahnt wegen augsburgr.de Domain ab</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 21:01:06 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, wurde ein ange [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die <a href="http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.html" target="_blank">Augsburger Allgemeine</a> berichtet, wurde ein angehender Blogger von der Stadt Augsburg abgemahnt. Der 25-J&#228;hrige, wollte mit zwei Freunden einen gemeinsamen Blog starten. Eine passende Domain hatte er sich dazu auch schon &#252;berlegt: „augsburgr.de“. Er registrierte die Domain und fragte anschlie&#223;end bei der Stadt bez&#252;glich einer schriftliche Genehmigung nach um diesen Namen verwenden zu d&#252;rfen.</p>
<p>Die Stadt antwortete nicht und schickte stattdessen eine Abmahnung. Grund: &#8220;Namensanma&#223;ung&#8221;, durch widerrechtliches verwenden der Domain. Streitwert: 50.000 EUR und Anwaltskosten in H&#246;he von 1890,91 EUR. Die Stadt sagt, die 50.000 EUR seien sehr entgegenkommend. &#220;blich w&#228;ren 100.000 – 500.000 EUR.</p>
<p>Dies wird wohl nicht der letzte Fall gewesen sein. Die Stadt werde weitere Sachverhalte „pr&#252;fen und dann entsprechende Veranlassungen treffen“, hie&#223; es. Eine Stadt mahnt ab. Man darf gespannt sein.</p>
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		<title>AG Grimma und Eilenburg: Blitzerfoto als Beweis nicht zul&#228;ssig</title>
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		<pubDate>Sun, 22 Nov 2009 16:07:25 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie die „WirtschaftsWoche“ berichtet, hat das AG Gr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die „<a href="http://www.wiwo.de/" target="_blank">WirtschaftsWoche</a>“ berichtet, hat das AG Grimma und Eilenburg entschieden, dass Fotos von Blitzanlagen sowie deren Speicherung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen. Ein solcher Eingriff sei demnach nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim. Dies sei aber nicht gegeben.</p>
<p>Die Richter orientierten sich an einem <a href="http://www.akte-abmahnung.de/bundesverfassungsgericht-vom-11-8-2009-az-bvr-94108/" target="_self">Urteil des Bundesverfassungsgericht</a> vom August dieses Jahres. Demnach sei f&#252;r Geschwindigkeitskontrollen per Videoaufnahme eine Gesetzesgrundlage erforderlich. Hier hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, dass das allgemeinen Pers&#246;nlichkeitsrecht verletzt wird, da schlie&#223;lich jeder B&#252;rger auch bei ordnungsgem&#228;&#223;er Fahrweise aufgenommen wird. Bei Blitzern ist dies jedoch nicht der Fall, da nur Personen erfasst werden, die unter Verdacht stehen eine  Tempo&#252;berschreitung begangen zu haben. Dies sah das Amtsgericht Eilenburg anders. Ein Eingriff in das Recht  auf informationelle Selbstbestimmung sei bereits dann gegeben, wenn &#8220;<em>zur Identifizierung des verd&#228;chtigen Fahrers ein Bild technisch fixiert (wird), das als Beweismittel jederzeit abrufbar ist und aufbereitet und ausgewertet werden kann</em>&#8220;.</p>
<p>Das Bundesverkehrsministerium teilte der „WirtschaftsWoche“ auf Anfrage mit, dass der Sachverhalt „juristisch gepr&#252;ft“ werde.</p>
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		<title>Abmahnung: Nicht jeder Stollen ist auch ein Dresdner Stollen</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 20:27:10 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Schutzverband Dresdner Stollen e.V ist auf der Jagd [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Schutzverband Dresdner Stollen e.V ist auf der Jagd nach Markenrechtsverletzern. Erwischt hat es Carola Enning vom Webautritt <a href="http://hausfrauenseite.de/" target="_blank">hausfrauenseite.de</a>. Der Versto&#223;: Sie hat ein Rezept ihrer Schwiegergro&#223;mutter f&#252;r einen &#8220;Dresdner Stollen&#8221; angeboten. Ein Stollen darf sich nur dann &#8220;Dresdner Stollen&#8221; nennen, wenn er den Anforderungen der Kollektivmarkensatzung des Verbandes entspreche. Eine der Voraussetzung sei, dass der Stollen in Dresden von einem Mitgliedsbetrieb gebacken wurde.</p>
<p>Der Verein greift rigoros durch. Auch Umschreibungen wie &#8220;Stollen nach Dresdner Art&#8221; werden nicht geduldet. Dresdner Stollen, Dresdner Christstollen oder Dresdner Weihnachtsstollen sind eingetragene Markennamen. Der Verein beruft sich auf <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__16.html " target="_blank">§ 16 MarkenG</a>. Darin ist zu u.a. lesen:</p>
<blockquote><p>(1) Erweckt die Wiedergabe einer eingetragenen Marke in einem W&#246;rterbuch, einem Lexikon oder einem &#228;hnlichen Nachschlagewerk den Eindruck, dass es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung f&#252;r die Waren oder Dienstleistungen handelt, f&#252;r die die Marke eingetragen ist, kann der Inhaber der Marke vom Verleger des Werkes verlangen, dass der Wiedergabe der Marke ein Hinweis beigef&#252;gt wird, dass es sich um eine eingetragene Marke handelt.</p>
<p>(2) Ist das Werk bereits erschienen, so beschr&#228;nkt sich der Anspruch darauf, dass der Hinweis nach Absatz 1 bei einer neuen Auflage des Werkes aufgenommen wird.</p></blockquote>
<p>Somit d&#252;rfte es im Prinzip ausreichen, wenn man das Rezept mit &#8220;Dresdner Stollen®&#8221; kennzeichnet. Das „R“ steht f&#252;r Registered Trademark. Immerhin war der Verein so fair und hat zun&#228;chst weder Schadenersatz noch die Unterschreibung einer Unterlassungserkl&#228;rung gefordert. „Ich hoffe, ich bin damit den &#196;nderungsw&#252;nschen vollst&#228;ndig und fristgem&#228;&#223; nachgekommen, damit der Schutzverband Dresdner Stollen® e.V. von der im Schlusspassus des dreiseitigen Anwalteinschreibens mit R&#252;ckschein angek&#252;ndigten Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzanspr&#252;chen und Umlegung der Anwaltskosten auf mich absieht.“, so Enning auf der Webseite.</p>
<p>Die Betreiberin der Seite hat ein Voting gestartet, wie man die Stolle nun nennen soll. Vorschl&#228;ge sind u.a. „the Stollen formerly known as Dresdner“, „Paragraphen-Stollen“ oder „Sachsen-Stollen“.</p>
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		<title>Widerrufsbelehrung in Textform ist ein Muss!</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Nov 2009 14:12:56 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Jeder gewerbliche H&#228;ndler muss im Fernabsatz ein Wider [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder gewerbliche H&#228;ndler muss im Fernabsatz ein Widerrufsrecht einr&#228;umen. Das ist f&#252;r niemand etwas neues. Was viele jedoch nicht wissen: Damit die Frist zu laufen beginnt, muss  der Verbraucher eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten. Ist dies nicht der Fall, hat er ein unendliches Widerrufsrecht, da die Frist nicht zu laufen beginnt. Das LG Bochum hat mit Urteil vom 24.10.2009, Az.: 14 O 191/08 entschieden, dass dieses Vers&#228;umnis eine Wettbewerbswidrigkeit darstellt.</p>
<p>Die (kurze) Entscheidung k&#246;nnen Sie hier nachlesen: <a href="http://www.akte-abmahnung.de/lg-bochum-vom-24-10-2008-az-14-o-19108/" target="_self">LG Bochum vom 24.10.2008, Az.: 14 O 191/08</a></p>
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		<title>Die Fallstricke der Neuen Paypal AGB</title>
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		<pubDate>Sun, 20 Sep 2009 17:42:15 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Am Montag hat Paypal seine Kunden dar&#252;ber informiert,  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Montag hat Paypal seine Kunden dar&#252;ber informiert, dass zum 14.10.2009 die AGB „aufgrund von Produkt- und Gesetzes&#228;nderungen“ aktualisiert wird. Klingt harmlos, ist es aber nicht. Trotz des „Paypal-Zwangs“ war bisher kein eBay H&#228;ndler verpflichtet eine Paypal Zahlung anzunehmen. Man tat dies oft z&#228;hneknirschend aus Kulanz gegen&#252;ber dem Kunden. Anscheinend gab es jedoch viele H&#228;ndler, die die L&#252;cke in der bisherigen AGB ausgenutzt haben, um die Annahme der Zahlung zu verweigern. In den noch aktuellen Nutzungsbedingungen findet sich unter Punkt 3.7 (in der neuen AGB unter 3.8) folgender Eintrag:</p>
<blockquote><p>„Wenn Sie E-Geld senden, ist der Empf&#228;nger <strong>nicht verpflichtet, diese Zahlung anzunehmen</strong>.“</p></blockquote>
<p>Das lies den Verk&#228;ufern immerhin eine Wahl, auch wenn dieser Umstand sehr vielen unbekannt war. In der neuen Paypal AGB, die ab 14.10.2009 gilt, ist nun unter Punkt 4.2a folgendes  zu lesen.</p>
<blockquote><p>„Wenn PayPal als Zahlungsmethode in Ihrem eBay-Angebot genannt ist, <strong>m&#252;ssen Sie PayPal-Zahlungen akzeptieren</strong>“.</p></blockquote>
<p>&#220;ber diese &#196;nderung k&#246;nnte man ja noch hinwegsehen. Doch das waren noch nicht alle &#196;nderungen. Paypal wirbt damit, dass Zahlungen praktisch sofort beim Verk&#228;ufer sind. Auf der Hauptseite lesen wir:</p>
<blockquote><p>„[...]Au&#223;erdem kommen Ihre Eink&#228;ufe fr&#252;her bei Ihnen an, weil die Zahlung schnell beim Verk&#228;ufer ist.[...]“</p></blockquote>
<p>Davon ist in der neuen AGB nichts mehr zu lesen. Punkt 3.1 der Nutzungsbedingungen:</p>
<blockquote><p>„Wenn Sie eine <strong>Zahlung mit PayPal senden</strong>, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. F&#252;r die Ausf&#252;hrung von Zahlungsauftr&#228;gen nach Ma&#223;gabe dieser Vereinbarung gilt eine<strong> Frist von drei Gesch&#228;ftstagen</strong> als vereinbart.[...] Wir sind nur dann verpflichtet, den Zahlungsauftrag innerhalb von drei Gesch&#228;ftstagen nach dessen Eingang auszuf&#252;hren, wenn: es sich um eine Zahlung zwischen PayPal-Konten handelt, die in einem Land des Europ&#228;ischen Wirtschaftsraums (&#8220;EWR&#8221;) registriert sind,[...]“</p></blockquote>
<p>Mit einer Online Bank&#252;berweisung kommt das Geld am n&#228;chsten Tag an. Wo ist dann der Vorteil von Paypal? Es ist jedenfalls nicht die Geschwindigkeit der Zahlungsabwicklung. Des Weiteren bietet Paypal eine „Reservefunktion“ an. Das Guthaben, dass auf dem „Reservekonto“ landet, steht dem Nutzer nicht zur Verf&#252;gung. Das ist beispielsweise bei „<em>PayPal-Zahlungen, bei denen die Zahlungsquelle eine Lastschrift mit Sicherheitspr&#252;fung ist</em>“. Eine Frist, wann das Geld sp&#228;testens freigegeben wird, ist nicht genannt.</p>
<blockquote><p>„Punkt 3.7: Sie stimmen f&#252;r diesen Fall zu, dass PayPal zun&#228;chst den von Ihrer Bank erhaltenen Betrag auf Ihr Reservekonto bucht. <strong>Dort bleibt das E-Geld so lange, bis unserer Einsch&#228;tzung nach kein Risiko mehr besteht</strong>, dass die Zahlung von Ihrer Bank wegen Kontounterdeckung zur&#252;ckgebucht wird.“</p></blockquote>
<p>Um sich vor Zahlungsausfallrisiken zu sch&#252;tzen, kann Paypal aus dem Guthaben des Paypal Kontos eine Reserve bilden.</p>
<blockquote><p>„Als Bank sind wir dazu verpflichtet, uns gegen Zahlungsausfallrisiken zu sch&#252;tzen. Im Rahmen dessen k&#246;nnen wir a<strong>us Ihrem Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto eine Reserve bilden</strong>. Das geschieht dann, wenn wir aufgrund uns zur Verf&#252;gung stehender Informationen berechtigterweise <strong>zu der Einsch&#228;tzung kommen</strong>, dass im Zusammenhang mit Ihrem PayPal-Konto <strong>ein erh&#246;htes Ausfallrisiko f&#252;r uns besteht</strong>. Das bedeutet: Ein bestimmter Teil Ihres Guthabens oder Ihrer eingehenden Zahlungen wird auf Ihr Reservekonto gebucht und erscheint als &#8220;nicht verf&#252;gbar&#8221; in Ihrer Konto&#252;bersicht. &#220;ber dieses Guthaben k&#246;nnen Sie nicht unmittelbar verf&#252;gen.“</p></blockquote>
<p>Eine Bank, die von meinem Guthaben eine Reserve bildet, so dass mir das Geld nicht zur Verf&#252;gung steht? Davon habe ich in Deutschland noch nicht geh&#246;rt. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass Paypal f&#252;r das „Reservekonto“ keine Zinsen zahlt. Nat&#252;rlich kann Paypal nicht willk&#252;rlich irgendwelche Bedingungen f&#252;r das „Reservekonto“ festlegen&#8230; Oder doch?</p>
<blockquote><p>„Die Bedingungen richten sich danach, <strong>was wir f&#252;r notwendig erachten</strong>, um die mit Ihrem PayPal-Konto verbundenen Risiken zu minimieren.“</p></blockquote>
<p>Wer gegen die Willk&#252;r etwas unternehmen will, dem wird gleich mitgeteilt, was Paypal von Kunden h&#228;lt, die meinen irgendwelche Rechte zu haben:</p>
<blockquote><p>„Wenn Sie mit der Bildung einer Reserve nicht einverstanden sind, k&#246;nnen Sie Ihr PayPal-Konto schlie&#223;en. Wenn Ihr<strong> PayPal-Kont</strong>o, gleich aus welchem Grund, <strong>geschlossen wird</strong>, k&#246;nnen <strong>wir eine Reserve f&#252;r 180 Tage</strong> lang einbehalten.“</p></blockquote>
<p>Der Kunde ist verpflichtet das „Risikomanagement“ von Paypal nach Kr&#228;ften zu unterst&#252;tzen. So muss man auf Anforderung und auf eigene Kosten „zus&#228;tzliche Informationen &#252;ber die finanzielle Situation und den Betrieb Ihres Gewerbes oder Unternehmens zur Verf&#252;gung [stellen]“.</p>
<blockquote><p>Punkt 10.7: „Sie sind verpflichtet, uns auf Anfrage <strong>auf Ihre Kosten </strong>zus&#228;tzliche Informationen &#252;ber die finanzielle Situation und den Betrieb Ihres Gewerbes oder Unternehmens zur Verf&#252;gung zu stellen, wie zum Beispiel Jahresabschl&#252;sse (testiert oder in sonstiger Form gepr&#252;ft), Aufstellungen anderer Zahlungsdienstleister, Registerausz&#252;ge oder Ausweiskopien.“</p></blockquote>
<p>Um Betriebs- und Gesch&#228;ftsgeheimnise schert sich Paypal anscheinend nicht.</p>
<p><strong>Erhebung von Geb&#252;hren f&#252;r die Akzeptanz von PayPal doch zul&#228;ssig?<br />
</strong>Eine positive &#196;nderung gibt es aber. Bisher war es nicht gestattet, Zuschl&#228;ge oder Geb&#252;hren f&#252;r PayPal-Zahlungen oder die Akzeptanz von PayPal als Zahlungsverfahren zu erheben. (Punkt 4.6). Anscheinend hat doch ein Umdenken bei Paypal stattgefunden. Unter dem unscheinbaren Titel „<em>4.5 Keine abwertende Darstellung von PayPal als Zahlungsmethode</em>“ findet sich folgender entscheidender Satz:</p>
<blockquote><p>„Sofern Sie f&#252;r die <strong>Nutzung von PayPal Ihren Kunden einen Aufschlag berechnen, d&#252;rfen Sie das</strong> nur im rechtlich zul&#228;ssigen Rahmen und m&#252;ssen Ihre Kunden dar&#252;ber entsprechend selbst informieren, da dies anderenfalls (straf-) rechtliche Konsequenzen haben k&#246;nnte.“</p></blockquote>
<p>Leider ist Paypal nur in diesem Punkt dem Kunden entgegengekommen. Die restlichen &#196;nderungen sind eher zu dessen Nachteil. Es darf jedoch bezweifelt werden, ob die neue AGB &#252;berhaupt in dieser Form g&#252;ltig ist. Viel machen kann ein eBay H&#228;ndler jedenfalls nicht. Es ist kompliziert und zeitaufw&#228;ndig ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg und Gerichtstand in Gro&#223;britannien zu verklagen.</p>
<p><strong>Problemen mit Paypal<br />
</strong>Bei Problemen mit Paypal, die sich nicht &#252;ber den Kundenservice l&#246;sen lassen, kann man sich an folgende Institutionen wenden:</p>
<p>1. CC-Net (Netzwerk der Europ&#228;ischen Verbraucherzentren): <a href="http://www.ecc-net.info/ECCnet/adr-eccnet_germany.html " target="_blank">http://www.ecc-net.info/ECCnet/adr-eccnet_germany.html </a><br />
2. Ombudsmann f&#252;r Finanzfragen (UK Financial Ombudsman Service) <a href="http://www.financial-ombudsman.org.uk " target="_blank">http://www.financial-ombudsman.org.uk </a><br />
3. CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) 110 Route d’Arlon, L-2991 Luxemburg.</p>
<p>Leider liest sich kaum einer die AGB durch, bevor er sie akzeptiert. So kommt es im Fall des Falles oft zu b&#246;sen &#220;berraschungen.</p>
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		<title>Bezahlen mit Paypal: Wirklich sicher?</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Sep 2009 18:40:46 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Firma eBay betreibt das weltweit gr&#246;&#223;te Interneta [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Firma eBay betreibt das weltweit gr&#246;&#223;te Internetauktionshaus. Einen „echten“ Konkurrenten, der eBay das Wasser reichen k&#246;nnte, gibt es (noch) nicht. Die deutsche Zweigniederlassung hat zum 25.09.2008 neue Bedingungen f&#252;r Verk&#228;ufer eingef&#252;hrt. Unter anderem wurde festgelegt, dass alle Festpreisartikel, die in Verbindung mit einem Ebay Shop angeboten werden, PayPal als zus&#228;tzliche Zahlungsmethode anbieten m&#252;ssen.</p>
<p>Die Firma Paypal ist sowohl eine Tochtergesellschaft der Firma Ebay, als auch ein von ihr betriebenes Online-Bezahlsystem, das zur Begleichung von Betr&#228;gen genutzt wird. PayPal funktioniert &#228;hnlich wie ein Treuhandkonto. Der K&#228;ufer zahlt den Kaufpreis bei PayPal ein. Das Geld wird von da an den Verk&#228;ufer weitergeleitet. Der ganze Service ist nat&#252;rlich nicht kostenlos.  Jedenfalls nicht f&#252;r Verk&#228;ufer. Ab 25.09.2008 sind Verk&#228;ufer gezwungen einen Bezahldienst anzubieten, zu dem sie sich gesondert anmelden m&#252;ssen und der auch mit Kosten und finanziellen Risiken verbunden ist. Pro Transaktion berechnet Paypal zus&#228;tzlich eine Geb&#252;hr von 3,9% des Umsatzes sowie 0,35 € Grundgeb&#252;hr. Dazu kommen noch die Geb&#252;hren f&#252;r den Handel auf Ebay, die je nach Umsatz variieren. Die ganzen Geb&#252;hren kommen dabei der Firma Ebay zu Gute. Paypal verspricht zwar eine schnelle und sichere Zahlungsabwicklung, dies ist aber, wie man oft in verschiedenen Berichten der Medien lesen kann, nicht immer der Fall. Die vermeintlich sichere Zahlungsmethode f&#252;r den Verk&#228;ufer ist mit erheblichen Risiken verbunden. Dieses Risiko wird dem Verk&#228;ufer durch Ebay aufgezwungen.</p>
<p>&#8220;Aber Paypal bietet doch einen K&#228;ufer- und Verk&#252;ferschutz, was soll da gro&#223; passieren?&#8221; Haben Sie einen Blick in die Nutzungsbedingungen von Paypal geworfen? Nein? Sicherlich nicht. Wer hat schon Lust sich so einen dicken AGB W&#228;lzer durchzulesen. Aber einen Blick ist es allemal Wert. Die Verk&#228;uferschutzrichtlinie ist Bestandteil der Paypal AGB. Unter Punkt 1.4 ist zu lesen:</p>
<blockquote><p>„Der Verk&#228;uferschutz von PayPal ist eine kostenlose Kulanzleistung.“</p></blockquote>
<p>„Rundum abgesichert“? Wohl kaum. Das Wort Kulanz bezeichnet ein freiwilliges Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern. Ein Rechtsanspruch auf den „Verk&#228;uferschutz“ besteht  somit nicht. Auch der „K&#228;uferschutz“ wird stark eingeschr&#228;nkt. In der Werbung verspricht Paypal:</p>
<blockquote><p>„Gesucht, gefunden und gleich bezahlt – mit PayPal. <strong>Und jetzt l&#228;sst das ersehnte Paket ewig auf sich warten</strong>. Oder der Inhalt entspricht ganz und gar nicht der Beschreibung. Das ist &#228;rgerlich, aber nicht unl&#246;sbar: <strong>Denn genau daf&#252;r haben wir den PayPal-K&#228;uferschutz eingerichtet.</strong> <strong>Wir erstatten</strong> Ihnen <strong>den vollen Kaufpreis</strong> (ganz gleich, wie hoch er war) und die Versandkosten.“</p></blockquote>
<p>In der „PayPal-K&#228;uferschutzrichtlinie“ liest sich das dann so:</p>
<blockquote><p>„Der PayPal-K&#228;uferschutz <strong>gilt nicht f&#252;r Artikel, die w&#228;hrend des Versands verloren gehen</strong>. Falls der Verk&#228;ufer einen <strong>g&#252;ltigen Versandbeleg</strong> vorlegt, l<strong>ehnt PayPal den Antrag auf PayPal-K&#228;uferschutz ab</strong>. [...] Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung &#252;ber den Antrag auf PayPal-K&#228;uferschutz ist <strong>endg&#252;ltig und der Rechtsweg ausgeschlossen</strong>. [...] PayPal beh&#228;lt sich das Recht vor, jederzeit <strong>im eigenen</strong> Ermessen und ohne Angabe von Gr&#252;nden den <strong>PayPal-K&#228;uferschutz zu &#228;ndern oder zu streichen</strong>. Offene Forderungen zum Zeitpunkt der Streichung werden weiterbearbeitet, bis eine endg&#252;ltige Entscheidung vorliegt. “</p></blockquote>
<p>Die vollmundige Versprechnung wird in der AGB eingeschr&#228;nkt und teilweise ganz zur&#252;ckgenommen. Wenn es darauf ankommt, wird der Kunde im Stich gelassen. Paypal beh&#228;lt sich sogar vor Zahlungen, die „als potentiell risikoreich angesehen werden“ einer Pr&#252;fung zu unterziehen. In der Praxis bedeutet das: Zuf&#228;llige Einfrierung des Guthabens.</p>
<blockquote><p>Nutzungsbedingungen 4.3:„Bei auftretenden Zahlungsausf&#228;llen ist PayPal berechtigt, bis zur Kl&#228;rung Ihres Anspruches auf Verk&#228;uferschutz Ihren Zugriff auf Ihr Guthaben einzuschr&#228;nken.“</p></blockquote>
<p>Die negativen Berichte &#252;ber Paypal h&#228;ufen sich. Der h&#228;ufigste Grund: Verdacht der Geldw&#228;sche. Das Konto wird meist nach Einreichung von Belegen wie beispielsweise Stromrechnungen wieder entsperrt. Oft sogar erst nach Monaten. Gegen die Kontosperrung kann man sich kaum wehren, da es kaum deutschsprachiger Ansprechpartner gibt. Paypal selbst hat seinen Sitz in Luxemburg. Wer gegen Paypal klagen will, der muss es in London tun. Es gilt englisches Recht. Man kann sich auch bei einem Ombudsmann beschweren. Allerdings nur in englisch. Der Zahlungsempf&#228;nger sieht sich in erster Linie mit Nachteile konfrontiert.</p>
<p>Doch wie k&#246;nnen sich Verk&#228;ufer am besten helfen? Tipp: Man sollte alle Zahlungseing&#228;nge bei Paypal sofort auf das eigene Bankkonto weiterleiten. Gr&#246;&#223;ere Geldbetr&#228;ge sollten nicht auf dem Paypal Konto verbleiben. So wird man von grundlosen Sperrung weniger hart getroffen. Wie viel Zeit zwischen Sperrung und Wiederer&#246;ffnung vergeht, ist oft unterschiedlich. Im schlimmsten Fall kann sich das f&#252;r H&#228;ndler existenzbedrohend auswirken.</p>
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		<title>Neues Batteriegesetz kommt ab 01.12.2009</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 08:37:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[01.12.2009]]></category>
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		<category><![CDATA[Stiftung GRS]]></category>
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		<description><![CDATA[Die geltende Batterieverordnung wird zum 01.12.2009 dur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die geltende Batterieverordnung wird zum 01.12.2009 durch das Batteriegesetz ersetzt. Das  „Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung f&#252;r Batterien und Akkumulatoren“ setzt die europ&#228;ische Altbatterie-Richtlinie in nationales Recht um. Ein wichtige Neuerung ist, dass Hersteller und Importeure verpflichtet werde, sich in einem nationalen Herstellerregister anzumelden. Das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren ist ab dem 1. Dezember 2009 nur noch Herstellern und Importeuren gestattet, die sich zuvor gegen&#252;ber dem beim Umweltbundesamt gef&#252;hrten Register angezeigt und dabei Angaben zur Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung hinterlegt haben.</p>
<p>F&#252;r R&#252;cknahme von Altbatterien im Segment Ger&#228;tebatterien  wird  ein eigenes R&#252;cknahmesystem, die Stiftung GRS, aufgebaut. Auf der Seite der <a href="http://www.grs-batterien.de/" target="_blank">Stiftung GRS</a> wird &#252;ber das neue Batteriegesetz ausf&#252;hrlich informiert. Zu beachten ist insbesondere § 2 Abs. 14. Darin wird genannt, wer als Vertreiber gilt. Vertreiber ist, wer Batterien gewerblich an den Endnutzer abgibt. Der Endnutzer ist derjenige, der die Batterien nutzt und nicht mehr weiter ver&#228;u&#223;ert. Als Hersteller gilt gem&#228;&#223; § 2 Abs. 15 Batteriegesetz:</p>
<blockquote><p>Hersteller ist Jeder, der unabh&#228;ngig von der Vertriebsmethode gewerblich Batterien im Geltungsbereich erstmals in den Verkehr bringt. Den Hersteller trifft gem&#228;&#223; § 4 die Verpflichtung, diesen Umstand gegen&#252;ber dem Umweltbundesamt anzuzeigen und zwar elektronisch &#252;ber die Internetseite des Umweltbundesamtes.</p></blockquote>
<p>Folgendes ist hierbei zu beachten:  Vertreiber und Zwischenh&#228;ndler, die vors&#228;tzlich oder fahrl&#228;ssig Batterien von Herstellern in den Verkehr bringen, die sich nicht nach § 4 Absatz 1 Satz 1 angezeigt haben,  gelten als Hersteller im Sinne des Gesetzes. Die Regelung gilt aber erst ab 01.03.2010. Gem&#228;&#223; § 9 Abs. 1 Batteriegesetz muss der Versandh&#228;ndler, vom Endnutzer Altbatterien an oder in der unmittelbaren N&#228;he der Verkaufsstelle unentgeltlich zur&#252;ckzunehmen. Dabei beschr&#228;nkt sich die R&#252;cknahmeverpflichtung auf Altbatterien, die der H&#228;ndler in seinem Sortiment f&#252;hrt oder gef&#252;hrt hat. Wie viele Batterien der H&#228;ndler zur&#252;cknehmen muss, ist nicht geregelt. Das Gesetz geht darauf nicht konkret ein: „&#8230;derer sich Endnutzer &#252;blicherweise entledigen“. Das l&#228;sst viel Interpretationsspielraum zu. Die  R&#252;cknahmepflicht erstreckt sich nicht auf Produkte mit eingebauten Altbatterien. Daf&#252;r ist das Elektrogesetz zust&#228;ndig. Darf jeder Kunde seine Altbatterien „unfrei“ und somit auf Kosten des Verk&#228;ufers zur&#252;ckschicken? Das ist leider noch nicht ganz gekl&#228;rt. Wenn ja, w&#228;ren das enorme zus&#228;tzliche Kosten f&#252;r die Verk&#228;ufer.</p>
<p>Nat&#252;rlich muss der Verk&#228;ufer gem&#228;&#223; § 18 Batteriegesetz seinen Hinweispflichten nachkommen. Der H&#228;ndler muss dar&#252;ber informieren,</p>
<p>- dass Batterien nach Gebrauch an 	der Verkaufsstelle unentgeltlich zur&#252;ckgegeben werden k&#246;nnen,</p>
<p>- dass der Endnutzer zur R&#252;ckgabe 	von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist,</p>
<p>- welche Bedeutung das Symbol nach § 17 Abs. 1 und die Zeichen nach § 17 Abs. 3 haben</p>
<p>Dabei hat der Verk&#228;ufer die Wahl, ob er den Informationstext unmittelbar im „Hauptkundenstrom“, beispielsweise auf der Internetseite in der N&#228;he des Angebots gut erkennbar platziert oder die Information der Warensendung schriftlich beif&#252;gt. Eine blo&#223;e Information per Email reicht dabei nicht aus.</p>
<p>Ob das neue Batteriegesetz eine Flut von Abmahnungen mit sich bringt, wird sich noch zeigen. Auf jedenfalls sollten betroffene H&#228;ndler sich jetzt schon mit dem neuen Batteriegesetz auseinandersetzen.</p>
<p><a href="http://www.akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/bundesgesetzblatt_09_36_30062009.pdf" target="_self">Bundesgestzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 30.Juni 2009</a></p>
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		<title>Call-in-shows: Jetzt werden Bu&#223;gelder verh&#228;ngt</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Sep 2009 19:30:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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		<category><![CDATA[Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Gewinnspielsatzu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Gewinnspielsatzung haben Landesmedienanstalten Bu&#223;gelder gegen Call-in-Shows wegen T&#228;uschung der Zuschauer verh&#228;ngt. Als Erste traf es „Sat.1“ und „Das Vierte“. Die Landesmedienanstalt hat dabei u.a. die mangelhafte Zuschauerinformationen &#252;ber das Teilnahmeentgelt, Teilnahmebedingungen und den Ausschluss Minderj&#228;hriger bem&#228;ngelt. Beanstandet wurden auch irref&#252;hrende Aussagen hinsichtlich der Bedeutung der Anzahl der Gewinnleitungen und zum Schwierigkeitsgrad des R&#228;tsels. Gegen 9Live laufen bei der Bayerischen Landeszentrale f&#252;r Medien mindestens sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen &#228;hnlicher Vert&#246;&#223;e.</p>
<p>Die Einstellung der Landesmedienanstalt scheint sich ge&#228;ndert zu haben. Noch vor einigen Monaten hie&#223; es man m&#252;sse aufpassen, nicht zu viel zu regulieren. Das klingt nun ganz anders:</p>
<blockquote><p>„Die Landesmedienanstalten machen ihre Ank&#252;ndigung wahr, die Regelungen der Gewinnspielsatz konsequent anzuwenden. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Verbraucher und Nutzer im Rahmen von Gewinnspielsendungen get&#228;uscht und an der Nase herumgef&#252;hrt werden. Das werden die Landesmedienanstalten unterbinden”</p></blockquote>
<p>Gegen Sat.1 wurde wegen der Sendung „Quiznight“ in vier F&#228;llen Bu&#223;gelder in H&#246;he insgesamt 40.000 EUR verh&#228;ngt. Dabei wurde bereits ber&#252;cksichtigt, dass es sich hierbei um einen „Wiederholungst&#228;ter“ handelt. Es wird zwar durchgegriffen, die Strafen sind jedoch ein Witz im Vergleich zu den Einnahmen, die die Sender durch Gewinnspiele erzielen.</p>
<p>Quelle:<a href="http://www.alm.de/34.html?&amp;tx_ttnews[tt_news]=540&amp;tx_ttnews[backPid]=1&amp;cHash=3f4c8ad43f" target="_blank">Pressemitteilung 16/2009 der ZAK</a></p>
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		<title>Ed Hardy muss Urheberrechtsverletzungen auf eBay beweisen</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Sep 2009 19:40:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[30 C 374/08]]></category>
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		<category><![CDATA[AG Frankfurt]]></category>
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		<description><![CDATA[Das AG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 30.07.2009, Az [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { size: 21cm 29.7cm; margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } -->Das <a href="http://www.akte-abmahnung.de/amtsgericht-frankfurt-am-main-az-30-c-37408-71/" target="_self">AG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 30.07.2009, Az.: 30 C 374/08</a> entschieden, dass „Ed Hardy“ die Behauptung, ein Verk&#228;ufer verkaufe auf eBay gef&#228;lschte Markenware, beweisen muss.</p>
<p>Der Beklagte verkaufte auf eBay T-Shirts auf denen eine Grafik des amerikanischen Tatook&#252;nstlers Ed Hardy abgebildet war. Ed Hardy behauptete, dass das Shirt hinsichtlich Art und Weise der Aufbringung der Strasssteine und der qualitativen Verarbeitung ganz erheblich von der Originalware der Marke Ed Hardy abweiche. Der Schnitt entspreche nicht demjenigen, der bei Originalware Verwendung finde. Somit sei es eine F&#228;lschung, so Ed Hardy. Die Kl&#228;gerin forderte den Beklagten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkl&#228;rung. Die Beklagte gab die Unterlassungserkl&#228;rung au&#223;ergerichtlich ab, beglich jedoch nicht die Abmahnkosten.</p>
<p>Die Beklagte gewann und musste die Kosten  der anwaltlichen Abmahnung nicht tragen. Der &#8220;Ed Hardy&#8221;-Lizenznehmer sei verpflichtet,  die von ihm aufgestellte Erkl&#228;rung zu beweisen. Die Behauptung, es seien F&#228;lschungen reiche nicht aus. Die Kl&#228;ger m&#252;ssen entsprechende Nachweise oder Indizien vorlegen. Das konnten sie aber im vorliegenden Fall nicht. Aus diesem Grund wurde die Klage abgewiesen.</p>
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		<title>BDSG Novelle II in Kraft</title>
		<link>http://www.rechtsteufel.de/bdsg-novelle-ii-in-kraft</link>
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		<pubDate>Sun, 06 Sep 2009 16:57:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[
Seit 01.09.2009 ist die hei&#223; diskutierte BDSG-Novell [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { size: 21cm 29.7cm; margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Seit 01.09.2009 ist die hei&#223; diskutierte BDSG-Novelle II vom 10. Juli 2009 in Kraft. Bereits im am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die BDSG-Novelle I verabschiedet. Dabei ging es um die  Zul&#228;ssigkeit von Scoring sowie die Daten&#252;bermittlung an  Auskunfteien. Mit dem zweiten Teil der Novelle wurde u.a. der Arbeitnehmerdatenschutz sowie die Zul&#228;ssigkeit der personalisierten Werbung neu geregelt. Was den Arbeitnehmerdatenschutz angeht, wurde § 32  nicht „dateibezogene” Informationen erweitert. Er ist auf alle Formen der Speicherung oder &#220;bermittlung anzuwenden, somit auch auf  handschriftliche Aufzeichnungen wie Schriftst&#252;cke oder Personalakten. Die Nutzung der Daten zur Aufdeckung von Straftaten wurde eingeschr&#228;nkt. Ein blo&#223;e Vermutung, dass der Besch&#228;ftigte eine Straftat begangen hat reicht nicht mehr aus. Es m&#252;ssen Anhaltspunkt bestehen, die dokumentiert werden m&#252;ssen. Massenscreenings sind somit, jedenfalls theoretisch, nicht mehr m&#246;glich.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Personalisierte Werbung ist nach § 28 Abs. 3 und 3a BDSG nur noch zul&#228;ssig, wenn  der Betroffene der Datennutzung zum Zwecke der Werbung zugestimmt hat (Opt-in-Prinzip). Aber: Keine Regel ohne Ausnahme. Die Nutzung der Daten f&#252;r personalisierte Werbung ist auch dann zul&#228;ssig, wenn eigene Angebote gegen&#252;ber Kunden oder Personen, deren Daten aus &#246;ffentlich zug&#228;nglichen Quellen entnommen werden, beworben werden. Das gleiche gilt f&#252;r Gesch&#228;ftswerbung und f&#252;r die Spenden-Werbung. Werbung f&#252;r fremde Angebote (Beipackwerbung usw.) ist ebenfalls zul&#228;ssig, sofern der Absender deutlich erkennbar ist.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Gest&#228;rkt wurden auch die rechte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dieser ist vor einer K&#252;ndigung gesch&#252;tzt. Nur in schwerwiegenden F&#228;llen kann ihm gek&#252;ndigt werden. Ziel ist es, gewissenhaft arbeitende Datenschutzbeauftragte vor Benachteiligungen zu sch&#252;tzen. Fortbildungsma&#223;nahmen des Datenschutzbeauftragten m&#252;ssen vom Arbeitgeber erm&#246;glicht und bezahlt werden.</p>
<p>Ob die Novelle das gew&#252;nschte Ergebnis bringt, wird sich in der Praxis zeigen. Insbesondere die Neuregelung der personalisierte Werbung ist recht komplex und f&#252;r Laien kaum verst&#228;ndlich ausgefallen.</p>
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