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	<title>Rechtsteufel.de &#187; Gesetz</title>
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		<title>AG Grimma und Eilenburg: Blitzerfoto als Beweis nicht zul&#228;ssig</title>
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		<pubDate>Sun, 22 Nov 2009 16:07:25 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie die „WirtschaftsWoche“ berichtet, hat das AG Grimma und Eilenburg entschieden, dass Fotos von Blitzanlagen sowie deren Speicherung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen. Ein solcher Eingriff sei demnach nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim. Dies sei aber nicht gegeben. Die Richter orientierten sich an einem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom August dieses [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die „<a href="http://www.wiwo.de/" target="_blank">WirtschaftsWoche</a>“ berichtet, hat das AG Grimma und Eilenburg entschieden, dass Fotos von Blitzanlagen sowie deren Speicherung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen. Ein solcher Eingriff sei demnach nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim. Dies sei aber nicht gegeben.</p>
<p>Die Richter orientierten sich an einem <a href="http://www.akte-abmahnung.de/bundesverfassungsgericht-vom-11-8-2009-az-bvr-94108/" target="_self">Urteil des Bundesverfassungsgericht</a> vom August dieses Jahres. Demnach sei f&#252;r Geschwindigkeitskontrollen per Videoaufnahme eine Gesetzesgrundlage erforderlich. Hier hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, dass das allgemeinen Pers&#246;nlichkeitsrecht verletzt wird, da schlie&#223;lich jeder B&#252;rger auch bei ordnungsgem&#228;&#223;er Fahrweise aufgenommen wird. Bei Blitzern ist dies jedoch nicht der Fall, da nur Personen erfasst werden, die unter Verdacht stehen eine  Tempo&#252;berschreitung begangen zu haben. Dies sah das Amtsgericht Eilenburg anders. Ein Eingriff in das Recht  auf informationelle Selbstbestimmung sei bereits dann gegeben, wenn &#8220;<em>zur Identifizierung des verd&#228;chtigen Fahrers ein Bild technisch fixiert (wird), das als Beweismittel jederzeit abrufbar ist und aufbereitet und ausgewertet werden kann</em>&#8220;.</p>
<p>Das Bundesverkehrsministerium teilte der „WirtschaftsWoche“ auf Anfrage mit, dass der Sachverhalt „juristisch gepr&#252;ft“ werde.</p>
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		<title>Abmahnung: Nicht jeder Stollen ist auch ein Dresdner Stollen</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 20:27:10 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Schutzverband Dresdner Stollen e.V ist auf der Jagd nach Markenrechtsverletzern. Erwischt hat es Carola Enning vom Webautritt hausfrauenseite.de. Der Versto&#223;: Sie hat ein Rezept ihrer Schwiegergro&#223;mutter f&#252;r einen &#8220;Dresdner Stollen&#8221; angeboten. Ein Stollen darf sich nur dann &#8220;Dresdner Stollen&#8221; nennen, wenn er den Anforderungen der Kollektivmarkensatzung des Verbandes entspreche. Eine der Voraussetzung sei, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Schutzverband Dresdner Stollen e.V ist auf der Jagd nach Markenrechtsverletzern. Erwischt hat es Carola Enning vom Webautritt <a href="http://hausfrauenseite.de/" target="_blank">hausfrauenseite.de</a>. Der Versto&#223;: Sie hat ein Rezept ihrer Schwiegergro&#223;mutter f&#252;r einen &#8220;Dresdner Stollen&#8221; angeboten. Ein Stollen darf sich nur dann &#8220;Dresdner Stollen&#8221; nennen, wenn er den Anforderungen der Kollektivmarkensatzung des Verbandes entspreche. Eine der Voraussetzung sei, dass der Stollen in Dresden von einem Mitgliedsbetrieb gebacken wurde.</p>
<p>Der Verein greift rigoros durch. Auch Umschreibungen wie &#8220;Stollen nach Dresdner Art&#8221; werden nicht geduldet. Dresdner Stollen, Dresdner Christstollen oder Dresdner Weihnachtsstollen sind eingetragene Markennamen. Der Verein beruft sich auf <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__16.html " target="_blank">§ 16 MarkenG</a>. Darin ist zu u.a. lesen:</p>
<blockquote><p>(1) Erweckt die Wiedergabe einer eingetragenen Marke in einem W&#246;rterbuch, einem Lexikon oder einem &#228;hnlichen Nachschlagewerk den Eindruck, dass es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung f&#252;r die Waren oder Dienstleistungen handelt, f&#252;r die die Marke eingetragen ist, kann der Inhaber der Marke vom Verleger des Werkes verlangen, dass der Wiedergabe der Marke ein Hinweis beigef&#252;gt wird, dass es sich um eine eingetragene Marke handelt.</p>
<p>(2) Ist das Werk bereits erschienen, so beschr&#228;nkt sich der Anspruch darauf, dass der Hinweis nach Absatz 1 bei einer neuen Auflage des Werkes aufgenommen wird.</p></blockquote>
<p>Somit d&#252;rfte es im Prinzip ausreichen, wenn man das Rezept mit &#8220;Dresdner Stollen®&#8221; kennzeichnet. Das „R“ steht f&#252;r Registered Trademark. Immerhin war der Verein so fair und hat zun&#228;chst weder Schadenersatz noch die Unterschreibung einer Unterlassungserkl&#228;rung gefordert. „Ich hoffe, ich bin damit den &#196;nderungsw&#252;nschen vollst&#228;ndig und fristgem&#228;&#223; nachgekommen, damit der Schutzverband Dresdner Stollen® e.V. von der im Schlusspassus des dreiseitigen Anwalteinschreibens mit R&#252;ckschein angek&#252;ndigten Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzanspr&#252;chen und Umlegung der Anwaltskosten auf mich absieht.“, so Enning auf der Webseite.</p>
<p>Die Betreiberin der Seite hat ein Voting gestartet, wie man die Stolle nun nennen soll. Vorschl&#228;ge sind u.a. „the Stollen formerly known as Dresdner“, „Paragraphen-Stollen“ oder „Sachsen-Stollen“.</p>
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		<title>Aufpreis f&#252;r Zahlungsarten &#8211; Geht das?</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Sep 2009 21:09:40 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Als Onlineh&#228;ndler hat man es nicht leicht. Der Kunde will schnell und bequem bezahlen. Die Zahlungsarten &#8220;Vorkasse&#8221; oder &#8220;gegen Rechnung&#8221; allein anzubieten, reicht oft nicht aus. Doch andere Zahlungsarten wie Kreditkarte und PayPal sind teuer. Was kann man also tun? In engen Grenzen, k&#246;nnen Aufschl&#228;ge f&#252;r Zahlungsarten an den Kunden weitergegeben werden. Doch Vorsicht. Dabei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Onlineh&#228;ndler hat man es nicht leicht. Der Kunde will schnell und bequem bezahlen. Die Zahlungsarten &#8220;Vorkasse&#8221; oder &#8220;gegen Rechnung&#8221; allein anzubieten, reicht oft nicht aus. Doch andere Zahlungsarten wie Kreditkarte und PayPal sind teuer. Was kann man also tun? In engen Grenzen, k&#246;nnen Aufschl&#228;ge f&#252;r Zahlungsarten an den Kunden weitergegeben werden. Doch Vorsicht. Dabei m&#252;ssen die Vorschriften der Preisangabeverordnung (PangV) beachten werden.</p>
<p>Die Preisangabeverordnung ist eine Verbraucherschutzverordnung und seit 1985 in Kraft. Das Gesetz fordert, dass dass Preise gegen&#252;ber Endverbrauchern immer einschlie&#223;lich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben sind. Im Online-Handel muss auch angegeben werden, ob und in welcher H&#246;he weitere Kosten f&#252;r bestimmte Zahlungsarten anfallen. Werden Geb&#252;hren erhoben, so m&#252;ssen diese auf einer Informationsseite sowie beim Bestellprozess und der Bestellbest&#228;tigung genannt werden. Bis 2005 untersagten Kreditkartenanbieter H&#228;ndlern Aufpreise f&#252;r die Zahlung mit Kreditkarte zu verlangen. Die meisten H&#228;ndler haben nun die Wahl, ob Sie Aufschl&#228;ge nehmen oder nicht. Einzige Bedingung: Der Aufschlag darf nicht h&#246;her sein, als die Geb&#252;hren, die der Kreditkartenanbieter vom H&#228;ndler verlangt. Des Weiteren m&#252;ssen die H&#228;ndler den Kunden auf die zus&#228;tzliche Geb&#252;hr hinweisen.</p>
<p>Mit Urteil vom 30.04.2009 hat das <a href="http://www.akte-abmahnung.de/kg-berlin-az-23-u-24308-vom-30-04-2009/" target="_self">Kammergericht Berlin (Az.: 23 U 243/08)</a> entschieden, dass es unzul&#228;ssig sei, eine kostenfreie Buchung anzubieten (hier im Fall Ryanair), sofern dies nur auf eine bestimmte Karte beschr&#228;nkt ist, die wiederum  nur gegen eine Jahresgeb&#252;hr in H&#246;he von 40 bis 100 EUR erh&#228;ltlich ist. Nat&#252;rlich sehen insbesondere E-Payment Anbieter wie Paypal es nicht gerne, wenn H&#228;ndler Geb&#252;hren f&#252;r diese Zahlungsart erheben. Gr&#246;&#223;tenteil ist dies sogar vertraglich verboten. Bei Versto&#223;, werde mit Sperre des Accounts oder vor&#252;bergehenden Einschr&#228;nkungen gedroht. Dies &#228;ndert sich jedoch bei Paypal ab 14.10.2009 (<a href="http://www.akte-abmahnung.de/die-fallstricke-der-neuen-paypal-agb/" target="_self">wir berichteten</a>). Ab dem 14.10.2009 erlaubt Paypal eine Geb&#252;hrenerhebung.</p>
<p>Kurz gesagt: Aufschl&#228;ge f&#252;r bestimmte Zahlungskarten, sind in Ordnung, sofern die H&#246;he der Kosten ausdr&#252;cklich im Shop genannt wird. Nat&#252;rlich sollte vorab gepr&#252;ft werden, ob der Zahlungsanbieter eine Geb&#252;hrenerhebung zul&#228;sst. Das dem Kunden auch die M&#246;glichkeit einger&#228;umt werden muss kostenlos per &#220;berweisung zu zahlen, versteht sich von selbst.</p>
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		<title>Die Fallstricke der Neuen Paypal AGB</title>
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		<pubDate>Sun, 20 Sep 2009 17:42:15 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Am Montag hat Paypal seine Kunden dar&#252;ber informiert, dass zum 14.10.2009 die AGB „aufgrund von Produkt- und Gesetzes&#228;nderungen“ aktualisiert wird. Klingt harmlos, ist es aber nicht. Trotz des „Paypal-Zwangs“ war bisher kein eBay H&#228;ndler verpflichtet eine Paypal Zahlung anzunehmen. Man tat dies oft z&#228;hneknirschend aus Kulanz gegen&#252;ber dem Kunden. Anscheinend gab es jedoch viele H&#228;ndler, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Montag hat Paypal seine Kunden dar&#252;ber informiert, dass zum 14.10.2009 die AGB „aufgrund von Produkt- und Gesetzes&#228;nderungen“ aktualisiert wird. Klingt harmlos, ist es aber nicht. Trotz des „Paypal-Zwangs“ war bisher kein eBay H&#228;ndler verpflichtet eine Paypal Zahlung anzunehmen. Man tat dies oft z&#228;hneknirschend aus Kulanz gegen&#252;ber dem Kunden. Anscheinend gab es jedoch viele H&#228;ndler, die die L&#252;cke in der bisherigen AGB ausgenutzt haben, um die Annahme der Zahlung zu verweigern. In den noch aktuellen Nutzungsbedingungen findet sich unter Punkt 3.7 (in der neuen AGB unter 3.8) folgender Eintrag:</p>
<blockquote><p>„Wenn Sie E-Geld senden, ist der Empf&#228;nger <strong>nicht verpflichtet, diese Zahlung anzunehmen</strong>.“</p></blockquote>
<p>Das lies den Verk&#228;ufern immerhin eine Wahl, auch wenn dieser Umstand sehr vielen unbekannt war. In der neuen Paypal AGB, die ab 14.10.2009 gilt, ist nun unter Punkt 4.2a folgendes  zu lesen.</p>
<blockquote><p>„Wenn PayPal als Zahlungsmethode in Ihrem eBay-Angebot genannt ist, <strong>m&#252;ssen Sie PayPal-Zahlungen akzeptieren</strong>“.</p></blockquote>
<p>&#220;ber diese &#196;nderung k&#246;nnte man ja noch hinwegsehen. Doch das waren noch nicht alle &#196;nderungen. Paypal wirbt damit, dass Zahlungen praktisch sofort beim Verk&#228;ufer sind. Auf der Hauptseite lesen wir:</p>
<blockquote><p>„[...]Au&#223;erdem kommen Ihre Eink&#228;ufe fr&#252;her bei Ihnen an, weil die Zahlung schnell beim Verk&#228;ufer ist.[...]“</p></blockquote>
<p>Davon ist in der neuen AGB nichts mehr zu lesen. Punkt 3.1 der Nutzungsbedingungen:</p>
<blockquote><p>„Wenn Sie eine <strong>Zahlung mit PayPal senden</strong>, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. F&#252;r die Ausf&#252;hrung von Zahlungsauftr&#228;gen nach Ma&#223;gabe dieser Vereinbarung gilt eine<strong> Frist von drei Gesch&#228;ftstagen</strong> als vereinbart.[...] Wir sind nur dann verpflichtet, den Zahlungsauftrag innerhalb von drei Gesch&#228;ftstagen nach dessen Eingang auszuf&#252;hren, wenn: es sich um eine Zahlung zwischen PayPal-Konten handelt, die in einem Land des Europ&#228;ischen Wirtschaftsraums (&#8220;EWR&#8221;) registriert sind,[...]“</p></blockquote>
<p>Mit einer Online Bank&#252;berweisung kommt das Geld am n&#228;chsten Tag an. Wo ist dann der Vorteil von Paypal? Es ist jedenfalls nicht die Geschwindigkeit der Zahlungsabwicklung. Des Weiteren bietet Paypal eine „Reservefunktion“ an. Das Guthaben, dass auf dem „Reservekonto“ landet, steht dem Nutzer nicht zur Verf&#252;gung. Das ist beispielsweise bei „<em>PayPal-Zahlungen, bei denen die Zahlungsquelle eine Lastschrift mit Sicherheitspr&#252;fung ist</em>“. Eine Frist, wann das Geld sp&#228;testens freigegeben wird, ist nicht genannt.</p>
<blockquote><p>„Punkt 3.7: Sie stimmen f&#252;r diesen Fall zu, dass PayPal zun&#228;chst den von Ihrer Bank erhaltenen Betrag auf Ihr Reservekonto bucht. <strong>Dort bleibt das E-Geld so lange, bis unserer Einsch&#228;tzung nach kein Risiko mehr besteht</strong>, dass die Zahlung von Ihrer Bank wegen Kontounterdeckung zur&#252;ckgebucht wird.“</p></blockquote>
<p>Um sich vor Zahlungsausfallrisiken zu sch&#252;tzen, kann Paypal aus dem Guthaben des Paypal Kontos eine Reserve bilden.</p>
<blockquote><p>„Als Bank sind wir dazu verpflichtet, uns gegen Zahlungsausfallrisiken zu sch&#252;tzen. Im Rahmen dessen k&#246;nnen wir a<strong>us Ihrem Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto eine Reserve bilden</strong>. Das geschieht dann, wenn wir aufgrund uns zur Verf&#252;gung stehender Informationen berechtigterweise <strong>zu der Einsch&#228;tzung kommen</strong>, dass im Zusammenhang mit Ihrem PayPal-Konto <strong>ein erh&#246;htes Ausfallrisiko f&#252;r uns besteht</strong>. Das bedeutet: Ein bestimmter Teil Ihres Guthabens oder Ihrer eingehenden Zahlungen wird auf Ihr Reservekonto gebucht und erscheint als &#8220;nicht verf&#252;gbar&#8221; in Ihrer Konto&#252;bersicht. &#220;ber dieses Guthaben k&#246;nnen Sie nicht unmittelbar verf&#252;gen.“</p></blockquote>
<p>Eine Bank, die von meinem Guthaben eine Reserve bildet, so dass mir das Geld nicht zur Verf&#252;gung steht? Davon habe ich in Deutschland noch nicht geh&#246;rt. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass Paypal f&#252;r das „Reservekonto“ keine Zinsen zahlt. Nat&#252;rlich kann Paypal nicht willk&#252;rlich irgendwelche Bedingungen f&#252;r das „Reservekonto“ festlegen&#8230; Oder doch?</p>
<blockquote><p>„Die Bedingungen richten sich danach, <strong>was wir f&#252;r notwendig erachten</strong>, um die mit Ihrem PayPal-Konto verbundenen Risiken zu minimieren.“</p></blockquote>
<p>Wer gegen die Willk&#252;r etwas unternehmen will, dem wird gleich mitgeteilt, was Paypal von Kunden h&#228;lt, die meinen irgendwelche Rechte zu haben:</p>
<blockquote><p>„Wenn Sie mit der Bildung einer Reserve nicht einverstanden sind, k&#246;nnen Sie Ihr PayPal-Konto schlie&#223;en. Wenn Ihr<strong> PayPal-Kont</strong>o, gleich aus welchem Grund, <strong>geschlossen wird</strong>, k&#246;nnen <strong>wir eine Reserve f&#252;r 180 Tage</strong> lang einbehalten.“</p></blockquote>
<p>Der Kunde ist verpflichtet das „Risikomanagement“ von Paypal nach Kr&#228;ften zu unterst&#252;tzen. So muss man auf Anforderung und auf eigene Kosten „zus&#228;tzliche Informationen &#252;ber die finanzielle Situation und den Betrieb Ihres Gewerbes oder Unternehmens zur Verf&#252;gung [stellen]“.</p>
<blockquote><p>Punkt 10.7: „Sie sind verpflichtet, uns auf Anfrage <strong>auf Ihre Kosten </strong>zus&#228;tzliche Informationen &#252;ber die finanzielle Situation und den Betrieb Ihres Gewerbes oder Unternehmens zur Verf&#252;gung zu stellen, wie zum Beispiel Jahresabschl&#252;sse (testiert oder in sonstiger Form gepr&#252;ft), Aufstellungen anderer Zahlungsdienstleister, Registerausz&#252;ge oder Ausweiskopien.“</p></blockquote>
<p>Um Betriebs- und Gesch&#228;ftsgeheimnise schert sich Paypal anscheinend nicht.</p>
<p><strong>Erhebung von Geb&#252;hren f&#252;r die Akzeptanz von PayPal doch zul&#228;ssig?<br />
</strong>Eine positive &#196;nderung gibt es aber. Bisher war es nicht gestattet, Zuschl&#228;ge oder Geb&#252;hren f&#252;r PayPal-Zahlungen oder die Akzeptanz von PayPal als Zahlungsverfahren zu erheben. (Punkt 4.6). Anscheinend hat doch ein Umdenken bei Paypal stattgefunden. Unter dem unscheinbaren Titel „<em>4.5 Keine abwertende Darstellung von PayPal als Zahlungsmethode</em>“ findet sich folgender entscheidender Satz:</p>
<blockquote><p>„Sofern Sie f&#252;r die <strong>Nutzung von PayPal Ihren Kunden einen Aufschlag berechnen, d&#252;rfen Sie das</strong> nur im rechtlich zul&#228;ssigen Rahmen und m&#252;ssen Ihre Kunden dar&#252;ber entsprechend selbst informieren, da dies anderenfalls (straf-) rechtliche Konsequenzen haben k&#246;nnte.“</p></blockquote>
<p>Leider ist Paypal nur in diesem Punkt dem Kunden entgegengekommen. Die restlichen &#196;nderungen sind eher zu dessen Nachteil. Es darf jedoch bezweifelt werden, ob die neue AGB &#252;berhaupt in dieser Form g&#252;ltig ist. Viel machen kann ein eBay H&#228;ndler jedenfalls nicht. Es ist kompliziert und zeitaufw&#228;ndig ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg und Gerichtstand in Gro&#223;britannien zu verklagen.</p>
<p><strong>Problemen mit Paypal<br />
</strong>Bei Problemen mit Paypal, die sich nicht &#252;ber den Kundenservice l&#246;sen lassen, kann man sich an folgende Institutionen wenden:</p>
<p>1. CC-Net (Netzwerk der Europ&#228;ischen Verbraucherzentren): <a href="http://www.ecc-net.info/ECCnet/adr-eccnet_germany.html " target="_blank">http://www.ecc-net.info/ECCnet/adr-eccnet_germany.html </a><br />
2. Ombudsmann f&#252;r Finanzfragen (UK Financial Ombudsman Service) <a href="http://www.financial-ombudsman.org.uk " target="_blank">http://www.financial-ombudsman.org.uk </a><br />
3. CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) 110 Route d’Arlon, L-2991 Luxemburg.</p>
<p>Leider liest sich kaum einer die AGB durch, bevor er sie akzeptiert. So kommt es im Fall des Falles oft zu b&#246;sen &#220;berraschungen.</p>
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		<title>Neues Batteriegesetz kommt ab 01.12.2009</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 08:37:17 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die geltende Batterieverordnung wird zum 01.12.2009 durch das Batteriegesetz ersetzt. Das „Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung f&#252;r Batterien und Akkumulatoren“ setzt die europ&#228;ische Altbatterie-Richtlinie in nationales Recht um. Ein wichtige Neuerung ist, dass Hersteller und Importeure verpflichtet werde, sich in einem nationalen Herstellerregister anzumelden. Das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren ist ab dem 1. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die geltende Batterieverordnung wird zum 01.12.2009 durch das Batteriegesetz ersetzt. Das  „Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung f&#252;r Batterien und Akkumulatoren“ setzt die europ&#228;ische Altbatterie-Richtlinie in nationales Recht um. Ein wichtige Neuerung ist, dass Hersteller und Importeure verpflichtet werde, sich in einem nationalen Herstellerregister anzumelden. Das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren ist ab dem 1. Dezember 2009 nur noch Herstellern und Importeuren gestattet, die sich zuvor gegen&#252;ber dem beim Umweltbundesamt gef&#252;hrten Register angezeigt und dabei Angaben zur Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung hinterlegt haben.</p>
<p>F&#252;r R&#252;cknahme von Altbatterien im Segment Ger&#228;tebatterien  wird  ein eigenes R&#252;cknahmesystem, die Stiftung GRS, aufgebaut. Auf der Seite der <a href="http://www.grs-batterien.de/" target="_blank">Stiftung GRS</a> wird &#252;ber das neue Batteriegesetz ausf&#252;hrlich informiert. Zu beachten ist insbesondere § 2 Abs. 14. Darin wird genannt, wer als Vertreiber gilt. Vertreiber ist, wer Batterien gewerblich an den Endnutzer abgibt. Der Endnutzer ist derjenige, der die Batterien nutzt und nicht mehr weiter ver&#228;u&#223;ert. Als Hersteller gilt gem&#228;&#223; § 2 Abs. 15 Batteriegesetz:</p>
<blockquote><p>Hersteller ist Jeder, der unabh&#228;ngig von der Vertriebsmethode gewerblich Batterien im Geltungsbereich erstmals in den Verkehr bringt. Den Hersteller trifft gem&#228;&#223; § 4 die Verpflichtung, diesen Umstand gegen&#252;ber dem Umweltbundesamt anzuzeigen und zwar elektronisch &#252;ber die Internetseite des Umweltbundesamtes.</p></blockquote>
<p>Folgendes ist hierbei zu beachten:  Vertreiber und Zwischenh&#228;ndler, die vors&#228;tzlich oder fahrl&#228;ssig Batterien von Herstellern in den Verkehr bringen, die sich nicht nach § 4 Absatz 1 Satz 1 angezeigt haben,  gelten als Hersteller im Sinne des Gesetzes. Die Regelung gilt aber erst ab 01.03.2010. Gem&#228;&#223; § 9 Abs. 1 Batteriegesetz muss der Versandh&#228;ndler, vom Endnutzer Altbatterien an oder in der unmittelbaren N&#228;he der Verkaufsstelle unentgeltlich zur&#252;ckzunehmen. Dabei beschr&#228;nkt sich die R&#252;cknahmeverpflichtung auf Altbatterien, die der H&#228;ndler in seinem Sortiment f&#252;hrt oder gef&#252;hrt hat. Wie viele Batterien der H&#228;ndler zur&#252;cknehmen muss, ist nicht geregelt. Das Gesetz geht darauf nicht konkret ein: „&#8230;derer sich Endnutzer &#252;blicherweise entledigen“. Das l&#228;sst viel Interpretationsspielraum zu. Die  R&#252;cknahmepflicht erstreckt sich nicht auf Produkte mit eingebauten Altbatterien. Daf&#252;r ist das Elektrogesetz zust&#228;ndig. Darf jeder Kunde seine Altbatterien „unfrei“ und somit auf Kosten des Verk&#228;ufers zur&#252;ckschicken? Das ist leider noch nicht ganz gekl&#228;rt. Wenn ja, w&#228;ren das enorme zus&#228;tzliche Kosten f&#252;r die Verk&#228;ufer.</p>
<p>Nat&#252;rlich muss der Verk&#228;ufer gem&#228;&#223; § 18 Batteriegesetz seinen Hinweispflichten nachkommen. Der H&#228;ndler muss dar&#252;ber informieren,</p>
<p>- dass Batterien nach Gebrauch an 	der Verkaufsstelle unentgeltlich zur&#252;ckgegeben werden k&#246;nnen,</p>
<p>- dass der Endnutzer zur R&#252;ckgabe 	von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist,</p>
<p>- welche Bedeutung das Symbol nach § 17 Abs. 1 und die Zeichen nach § 17 Abs. 3 haben</p>
<p>Dabei hat der Verk&#228;ufer die Wahl, ob er den Informationstext unmittelbar im „Hauptkundenstrom“, beispielsweise auf der Internetseite in der N&#228;he des Angebots gut erkennbar platziert oder die Information der Warensendung schriftlich beif&#252;gt. Eine blo&#223;e Information per Email reicht dabei nicht aus.</p>
<p>Ob das neue Batteriegesetz eine Flut von Abmahnungen mit sich bringt, wird sich noch zeigen. Auf jedenfalls sollten betroffene H&#228;ndler sich jetzt schon mit dem neuen Batteriegesetz auseinandersetzen.</p>
<p><a href="http://www.akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/bundesgesetzblatt_09_36_30062009.pdf" target="_self">Bundesgestzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 30.Juni 2009</a></p>
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		<title>BDSG Novelle II in Kraft</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Sep 2009 16:57:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit 01.09.2009 ist die hei&#223; diskutierte BDSG-Novelle II vom 10. Juli 2009 in Kraft. Bereits im am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die BDSG-Novelle I verabschiedet. Dabei ging es um die Zul&#228;ssigkeit von Scoring sowie die Daten&#252;bermittlung an Auskunfteien. Mit dem zweiten Teil der Novelle wurde u.a. der Arbeitnehmerdatenschutz sowie die Zul&#228;ssigkeit der personalisierten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { size: 21cm 29.7cm; margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Seit 01.09.2009 ist die hei&#223; diskutierte BDSG-Novelle II vom 10. Juli 2009 in Kraft. Bereits im am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die BDSG-Novelle I verabschiedet. Dabei ging es um die  Zul&#228;ssigkeit von Scoring sowie die Daten&#252;bermittlung an  Auskunfteien. Mit dem zweiten Teil der Novelle wurde u.a. der Arbeitnehmerdatenschutz sowie die Zul&#228;ssigkeit der personalisierten Werbung neu geregelt. Was den Arbeitnehmerdatenschutz angeht, wurde § 32  nicht „dateibezogene” Informationen erweitert. Er ist auf alle Formen der Speicherung oder &#220;bermittlung anzuwenden, somit auch auf  handschriftliche Aufzeichnungen wie Schriftst&#252;cke oder Personalakten. Die Nutzung der Daten zur Aufdeckung von Straftaten wurde eingeschr&#228;nkt. Ein blo&#223;e Vermutung, dass der Besch&#228;ftigte eine Straftat begangen hat reicht nicht mehr aus. Es m&#252;ssen Anhaltspunkt bestehen, die dokumentiert werden m&#252;ssen. Massenscreenings sind somit, jedenfalls theoretisch, nicht mehr m&#246;glich.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Personalisierte Werbung ist nach § 28 Abs. 3 und 3a BDSG nur noch zul&#228;ssig, wenn  der Betroffene der Datennutzung zum Zwecke der Werbung zugestimmt hat (Opt-in-Prinzip). Aber: Keine Regel ohne Ausnahme. Die Nutzung der Daten f&#252;r personalisierte Werbung ist auch dann zul&#228;ssig, wenn eigene Angebote gegen&#252;ber Kunden oder Personen, deren Daten aus &#246;ffentlich zug&#228;nglichen Quellen entnommen werden, beworben werden. Das gleiche gilt f&#252;r Gesch&#228;ftswerbung und f&#252;r die Spenden-Werbung. Werbung f&#252;r fremde Angebote (Beipackwerbung usw.) ist ebenfalls zul&#228;ssig, sofern der Absender deutlich erkennbar ist.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Gest&#228;rkt wurden auch die rechte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dieser ist vor einer K&#252;ndigung gesch&#252;tzt. Nur in schwerwiegenden F&#228;llen kann ihm gek&#252;ndigt werden. Ziel ist es, gewissenhaft arbeitende Datenschutzbeauftragte vor Benachteiligungen zu sch&#252;tzen. Fortbildungsma&#223;nahmen des Datenschutzbeauftragten m&#252;ssen vom Arbeitgeber erm&#246;glicht und bezahlt werden.</p>
<p>Ob die Novelle das gew&#252;nschte Ergebnis bringt, wird sich in der Praxis zeigen. Insbesondere die Neuregelung der personalisierte Werbung ist recht komplex und f&#252;r Laien kaum verst&#228;ndlich ausgefallen.</p>
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		<title>OLG M&#252;nchen: Kritik am &#8220;fliegenden Gerichtsstand&#8221;</title>
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		<pubDate>Sun, 05 Jul 2009 12:44:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Sache mit dem Gerichtsstand ist ziemlich einfach. Bei unerlaubten Handlungen regelt § 32 ZPO, welches Gericht zust&#228;ndig ist. Daraus ergibt sich: „F&#252;r Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zust&#228;ndig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist“. Bei einem Verkehrsunfall mit blo&#223;em Blechschaden im Berliner Bezirk Tempelhof, wird das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zust&#228;ndig sein. Doch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { size: 21cm 29.7cm; margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } -->Die Sache mit dem Gerichtsstand ist ziemlich einfach. Bei unerlaubten Handlungen regelt § 32 ZPO, welches Gericht zust&#228;ndig ist. Daraus ergibt sich: „F&#252;r Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zust&#228;ndig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist“. Bei einem Verkehrsunfall mit blo&#223;em Blechschaden im Berliner Bezirk Tempelhof, wird das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zust&#228;ndig sein. Doch was ist mit Urheberrechtsverletzung, die im Internet begangen werden? Angenommen jemand nimmt Ihr Bild, ohne Sie zu fragen und ver&#246;ffentlich es auf seiner Seite. Welches Gericht ist da zust&#228;ndig? Immerhin kann die Webseite weltweit aufgerufen werden. Siehe da: Die Sache ist doch nicht mehr so einfach.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Man nimmt deshalb an, dass jedes deutsche Gericht &#246;rtlich zust&#228;ndig ist. Dies wird als „fliegender Gerichtsstand“ bezeichnet. F&#252;r viele ist der „fliegende Gerichtsstand” in Deutschland ein Problem. Der Kl&#228;ger kann sich den Prozessort nach belieben aussuchen. Selbst wenn beide Prozessparteien aus M&#252;nchen kommen, ist ein Klage vor einem Gericht in Hamburg m&#246;glich. Der § 35 ZPO macht es m&#246;glich: „Unter mehreren zust&#228;ndigen Gerichten hat der Kl&#228;ger die Wahl“. Dies wird besonders bei Klagen gegen Medien ausgenutzt, da beispielsweise die Gerichte in Berlin und Hamburg f&#252;r ihre betroffenenfreundlicheren Rechtsprechung bekannt sind. In der Rechtsprechung und juristischer Literatur wird der „fliegende Gerichtsstand“ zunehmend kritisiert.</p>
<p>Im vorliegenden Fall, ging es um einen urheberechtlich gesch&#252;tzen Stadtplan. Der Betreiber, auf dessen Internetseite der Stadtplan ver&#246;ffentlich wurde, wohnte ca. 600 Kilometer vom AG M&#252;nchen entfernt. Dort wurde die Klage eingereicht. Das Gericht verwies nach Anh&#246;rung des Kl&#228;gers, an das AG Bochum. Dies w&#228;re das n&#228;chste zust&#228;ndige Gericht am Wohnort des Kl&#228;gers. Das wiederum gefiel dem AG Bochum nicht. Da der Grundsatz des „fliegenden Gerichtsstands“ gilt, k&#246;nne das AG M&#252;nchen nicht einfach erkl&#228;ren, es sei nicht zust&#228;ndig. Die Sache wurde an das OLG M&#252;nchen verwiesen, dass der Argumentation des AG M&#252;nchen folgte. Eine Einschr&#228;nkung des fliegenden Gerichtsstands sei durchaus legitim.</p>
<blockquote>
<p style="margin-bottom: 0cm;">„In der neueren Rechtsprechung ist ohnehin eine Tendenz zu beobachten, den „fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgem&#228;&#223;en Verbreitung“, der als zu ausufernd empfunden wird, einzuschr&#228;nken und zus&#228;tzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgem&#228;&#223;e Auswirkung des Versto&#223;es im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern [...]. Bei dieser Sachlage konnte das Amtsgerichts M&#252;nchen seine Zust&#228;ndigkeit durchaus verneinen.”</p>
</blockquote>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Demnach seien f&#252;r unerlaubte Handlungen, die im Internet begangen werden, nur Gerichte zust&#228;ndig, zu denen ein &#246;rtlichen Bezug besteht. Auch Bundesministerium der Justiz hat die Problematik erkannt und will mit einer Gesetzes&#228;nderung reagieren.</p>
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		<title>Wann dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zusteht</title>
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		<pubDate>Sun, 22 Mar 2009 17:48:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer online gewerblich mit Ware handelt, insbesondere bei eBay, muss den Verbraucher &#252;ber sein Widerrufsrecht belehren. Nach § 355 BGB ist der Verbraucher an die Abnahme der Ware nicht gebunden, wenn er den Vertrag fristgerecht widerruft oder die Ware zur&#252;ckschickt. Vielen Verk&#228;ufer wissen jedoch nicht, dass es auch Ausnahmen gibt. In einigen F&#228;llen muss kein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer online gewerblich mit Ware handelt, insbesondere bei eBay, muss den Verbraucher &#252;ber sein Widerrufsrecht belehren. Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html" target="_blank">§ 355 BGB</a> ist der Verbraucher an die Abnahme der Ware nicht gebunden, wenn er den Vertrag fristgerecht widerruft oder die Ware zur&#252;ckschickt. Vielen Verk&#228;ufer wissen jedoch nicht, dass es auch Ausnahmen gibt. In einigen F&#228;llen muss kein Widerrufsrecht einger&#228;umt werden&#8230; <a href="http://www.akte-abmahnung.de/das-widerrfsrecht-und-die-ausnahmen/" target="_self">Weiterlesen</a></p>
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		<title>Vorsicht Abmahnung: Anwaltskanzlei aus Seligenstadt mahnt bei eBay ab!</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Mar 2009 20:20:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein gewerblicher Verk&#228;ufer auf der Internetauktionsplattform eBay, vertreibt gebrauchte Modelleisenbahnen und Modellautos. Ein Teil der Artikel wird in Kommission verkauft. Darunter war auch eine Bohrmaschine. Mit Schreiben vom 13.03.2009 wurde der H&#228;ndler von der &#8220;Anwaltskanzlei Hartmann&#8221; abgemahnt. Die Mandantin des Anwalts vertreibt bei eBay unter dem Alias t***e &#8220;vergleichbare Produkte&#8221;. Das bedeutet konkret: &#220;berwiegend Parf&#252;ms [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein gewerblicher Verk&#228;ufer auf der Internetauktionsplattform eBay, vertreibt gebrauchte Modelleisenbahnen und Modellautos. Ein Teil der Artikel wird in Kommission verkauft.  Darunter war auch eine Bohrmaschine. Mit Schreiben vom 13.03.2009 wurde der H&#228;ndler von der &#8220;Anwaltskanzlei Hartmann&#8221; abgemahnt. Die Mandantin des Anwalts vertreibt bei eBay unter dem Alias t***e &#8220;vergleichbare Produkte&#8221;. Das bedeutet konkret: &#220;berwiegend Parf&#252;ms und genau eine Bohrmaschine.  Keine gebrauchten Produkte, nur neue. Und genau um diese eine Bohrmaschine geht es. Der Anwalt z&#228;hlt folgende Verst&#246;&#223;e auf.:</p>
<blockquote><p>„Die von Ihnen vorgenommene Werbung ist wettbewerbswidrig, weil in der Widerrufsbelehrung eine 4-Wochen-Frist gesetzt wurde anstelle von 1 Monat&#8221;</p>
<p>„Ferner fehlt der Hinweis &#252;ber die &#220;bernahme der Versandkosten durch den Verk&#228;ufer&#8221;</p>
<p>„Die Angabe der Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung ist nicht statthaft.&#8221;</p>
<p>„Weiterhin wurde ein weltweiter Versand von Ihnen angeboten, ohne dass jedoch eine Preisangabe in der N&#228;he des Artikelpreises aufgef&#252;hrt w&#228;re&#8221;</p>
<p>„Ebenso liegen Unterschiede in der Widerrufsbelehrung zwischen Artikelseite und Michseite vor&#8221;</p></blockquote>
<p>Der Streitwert betr&#228;gt 15.000,00 EUR und es wurde eine Frist bis 22.03.2009 angesetzt. Der H&#228;ndler ist nicht alleine. Es wurden weitere vermeintliche &#8220;Mitbewerber&#8221; abgemahnt. Die Firma stellte in ihren Shop auch ein Fahrrad ein und mahnte kurzerhand einen Fahrradh&#228;ndler ab. Es hat den Anschein, als ob es sich um eine Serienabmahnung handelt, die einzig dem Zweck dienen soll, Geld in die Kasse des Anwalts zu sp&#252;len.</p>
<p>Der Abgemahnte eBay H&#228;ndler hat sich hilfesuchend an uns gewendet. Deshalb suchen wir weitere Gesch&#228;digte. Wer wurde ebenfalls von dieser Kanzlei abgemahnt? Wenn sich alle Abgemahnten zusammentun, k&#246;nnte man unter Umst&#228;nden beweisen, dass es sich um eine Serienabmahnung handelt. Dies w&#252;rde sich positiv f&#252;r alle Beteiligten auswirken. <span style="font-size: 10pt;">Einer Kontaktaufnahme sehen wir mit Freude entgegen.</span></p>
<p>Die Abmahnung k&#246;nnen Sie hier durchlesen. Der Text wurde nat&#252;rlich anonymisiert.</p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm241.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 1</a></p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm242.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 2</a></p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm243.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 3</a></p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm244.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 4</a></p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm245.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 5</a></p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm246.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 6</a></p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><br />
</span></p>
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		<title>Hurra Hurra der Abmahndeckel ist da?</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 18:37:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#220;ber den Abmahndeckel haben wir bereits mehrmals berichtet: Der Abmahndeckel kommt sowie hier “Abmahndeckel” passiert Bundesrat. Dem Bundesanzeiger vom 07.07.2008 kann man entnehmen, dass der neue § 97a Urheberrechtsgesetz jetzt in Kraft tritt. Ein Problem bleibt: Was genau ein &#8220;einfacher Fall&#8221; oder eine &#8220;unerhebliche Rechtsverletzung&#8221; ist, wurde bisher nicht definiert. Diese Fragen werden wohl in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#220;ber den Abmahndeckel haben wir bereits mehrmals berichtet:<a title="Permanent Link: Der Abmahndeckel kommt" rel="bookmark" href="http://www.akte-abmahnung.de/der-abmahndeckel-kommt/" target="_blank"> Der Abmahndeckel kommt</a> sowie hier <a title="Permanent Link: “Abmahndeckel” passiert Bundesrat" rel="bookmark" href="http://www.akte-abmahnung.de/abmahndeckel-passiert-bundesrat/" target="_blank">“Abmahndeckel” passiert Bundesrat</a>. Dem <a href="http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1191.pdf" target="_blank">Bundesanzeiger</a> vom 07.07.2008 kann man entnehmen, dass der neue § 97a Urheberrechtsgesetz jetzt in Kraft tritt.</p>
<p>Ein Problem bleibt: Was genau ein &#8220;einfacher Fall&#8221; oder eine &#8220;unerhebliche Rechtsverletzung&#8221; ist, wurde bisher nicht definiert. Diese Fragen werden wohl in naher Zukunft von der Rechtssprechung der Gerichte beantwortet. In diesem Sinne: Abwarten!</p>
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