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	<title>Rechtsteufel.de &#187; fernabsatz</title>
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		<title>Widerrufsbelehrung in Textform ist ein Muss!</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Nov 2009 14:12:56 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Jeder gewerbliche H&#228;ndler muss im Fernabsatz ein Widerrufsrecht einr&#228;umen. Das ist f&#252;r niemand etwas neues. Was viele jedoch nicht wissen: Damit die Frist zu laufen beginnt, muss der Verbraucher eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten. Ist dies nicht der Fall, hat er ein unendliches Widerrufsrecht, da die Frist nicht zu laufen beginnt. Das LG Bochum hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder gewerbliche H&#228;ndler muss im Fernabsatz ein Widerrufsrecht einr&#228;umen. Das ist f&#252;r niemand etwas neues. Was viele jedoch nicht wissen: Damit die Frist zu laufen beginnt, muss  der Verbraucher eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten. Ist dies nicht der Fall, hat er ein unendliches Widerrufsrecht, da die Frist nicht zu laufen beginnt. Das LG Bochum hat mit Urteil vom 24.10.2009, Az.: 14 O 191/08 entschieden, dass dieses Vers&#228;umnis eine Wettbewerbswidrigkeit darstellt.</p>
<p>Die (kurze) Entscheidung k&#246;nnen Sie hier nachlesen: <a href="http://www.akte-abmahnung.de/lg-bochum-vom-24-10-2008-az-14-o-19108/" target="_self">LG Bochum vom 24.10.2008, Az.: 14 O 191/08</a></p>
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		<title>EuGH: Kein Wertersatz bei Aus&#252;bung des Widerrufsrechts</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Sep 2009 07:27:05 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Bestimmungen des BGB, wonach schon allein f&#252;r die Pr&#252;fung der Ware eine Wertersatzpflicht besteht, sind gemeinschaftswidrig. So hat es der Europ&#228;ische Gerichtshof mit Urteil vom 03.09.2009, C-489/07 entschieden. Durch diese Regelung werde der Verbraucher benachteiligt. Eine Wertersatzpflicht sei nur unter bestimmten Voraussetzungen m&#246;glich. Beispielsweise dann, wenn der Verbraucher die Ware auf eine mit den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { size: 21cm 29.7cm; margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } -->Die Bestimmungen des BGB, wonach schon allein f&#252;r die Pr&#252;fung der Ware eine Wertersatzpflicht besteht, sind gemeinschaftswidrig. So hat es der Europ&#228;ische Gerichtshof mit Urteil vom 03.09.2009, C-489/07 entschieden. Durch diese Regelung werde der Verbraucher benachteiligt. Eine Wertersatzpflicht sei nur unter bestimmten Voraussetzungen m&#246;glich. Beispielsweise dann, wenn der Verbraucher die Ware auf eine mit den Grunds&#228;tzen des b&#252;rgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat. Was das konkret bedeuten soll, ist noch unklar. Gem&#228;&#223; der  Gemeinschaftsrichtlinie &#252;ber den Verbraucherschutz bei Vertragsabschl&#252;ssen im Fernabsatz, kann ein Verbraucher einen  Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne Angabe von Gr&#252;nden und ohne Strafzahlung widerrufen. Der Verbraucher muss nur die unmittelbaren Kosten der R&#252;cksendung der Ware selbst tragen.</p>
<p>Der Gerichtshof stellte fest, dass eine generelle Auferlegung eines Wertersatzes mit den Zielen der Richtlinie nicht vereinbar ist. Die Wertersatzpflicht k&#246;nnte den Verbraucher davon abhalten, von seinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen. Die Wirksamkeit und die Effektivit&#228;t des Rechts auf Widerruf w&#228;re beeintr&#228;chtigt, wenn dem Verbraucher auferlegt w&#252;rde, allein deshalb Wertersatz zu zahlen, weil er die durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekaufte Ware gepr&#252;ft und ausprobiert hat. Da das Widerrufsrecht gerade zum Ziel hat, dem Verbraucher diese M&#246;glichkeit einzur&#228;umen, kann deren Wahrnehmung nicht zur Folge haben, dass er dieses Recht nur gegen Zahlung eines Wertersatzes aus&#252;ben kann.</p>
<p>Das Urteil kann verherende Auswirkung auf den Internethandel haben. Missbrauch ist damit T&#252;r und Tor ge&#246;ffnet. Die aktuelle  Widerrufs- oder R&#252;ckgabebelehrung wird aufgrund des Urteils wohl abge&#228;ndert werden m&#252;ssen. Im schlimmsten Fall, droht dem Verwender der aktuellen Widerrufsbelehrung eine Abmahnung.</p>
<p>Das Urteil ist hier nachzulesen: <a href="http://www.akte-abmahnung.de/europaischer-gerichtshof-c-48907-vom-03-09-2009/" target="_self">Europ&#228;ischer Gerichtshof C-489/07 vom 03.09.2009</a></p>
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