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	<title>Rechtsteufel.de &#187; Ebay</title>
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	<description>Recht teuflisch...</description>
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		<title>Neuerungen f&#252;r gewerbliche eBay-H&#228;ndler ab September 2010</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 08:47:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Ebay]]></category>
		<category><![CDATA[gewerblich]]></category>
		<category><![CDATA[september]]></category>

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		<description><![CDATA[Der weltweite Online-Marktplatz eBay (www.ebay.de) f&#252;h [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der weltweite Online-Marktplatz eBay (www.ebay.de) f&#252;hrt ab September 2010 weitere Neuerungen ein, die das Verkaufen auf eBay noch effizienter machen. Die &#196;nderungen werden wieder mit mehreren Wochen Vorlauf angek&#252;ndigt, damit sich gewerbliche H&#228;ndler bestm&#246;glich darauf vorbereiten k&#246;nnen und besonders im wichtigen Weihnachtsgesch&#228;ft davon profitieren. Zu den Neuerungen geh&#246;ren unter anderem: </p>
<p>    &#8211; Die neue eBay-Angebotsanalyse<br />
    &#8211; Standardisierte Lieferinformationen<br />
    &#8211; Eine verbesserte Vollversion des Assistenten zum geb&#252;ndelten Bearbeiten von Angeboten<br />
    &#8211; Mehr Komfort im Kommunikationsablauf</p>
<p>Eine &#220;bersicht mit weiterf&#252;hrenden Informationen sowie eine detaillierte Verk&#228;ufer-Checkliste sind unter http://sellerupdate.ebay.de/september2010/ zu finden.</p>
<p><strong>Neue eBay-Angebotsanalyse</strong><br />
Ab Anfang Oktober 2010 zeigt die neue kostenlose eBay-Applikation &#8220;Angebotsanalyse&#8221; allen gewerblichen Verk&#228;ufern, wie viele Interessenten ihre Angebote sehen, darauf klicken und schlie&#223;lich kaufen. Analysiert werden alle Festpreisangebote, inklusive der Angebote mit mehreren Artikeln oder Varianten. Verk&#228;ufer erfahren mit der Angebotsanalyse, welche Artikel besonders gut laufen, wie erfolgreich diese im Vergleich zu den Top-5-Angeboten auf der ersten Suchergebnisseite platziert sind und bei welchen Artikeln Optimierungsbedarf besteht. Alle Angebote k&#246;nnen zudem direkt aus der Applikation &#252;berarbeitet werden. </p>
<p>Weitere Informationen: http://sellerupdate.ebay.de/september2010/listing-analytics-tool.html</p>
<p><strong>Neue standardisierte Lieferinformationen</strong><br />
Ab September 2010 werden die von Verk&#228;ufern angebotenen Versandservices prominenter und in drei standardisierten Versand-Klassifikationen angezeigt: „Sparversand“ (vier bis sechs Werktage), „Standardversand“ (ein bis drei Werktage) und „Expressversand“ (ein Werktag). Die Klassifizierung richtet sich nach der durchschnittlichen Versanddauer der Versandservices und wird automatisch bei allen Angeboten aktualisiert. Dar&#252;ber hinaus k&#246;nnen Verk&#228;ufer zus&#228;tzliche Versandkosten oder Lieferzeiten f&#252;r die Lieferung in bestimmte Inlandsregionen angeben, wie z.B. auf die Friesischen Inseln oder die Ostseeinseln. Diese &#196;nderungen helfen K&#228;ufern, die gesamte Lieferdauer besser einzusch&#228;tzen und reduzieren Anfragen zur Lieferzeit an Verk&#228;ufer.</p>
<p>Weitere Informationen: http://sellerupdate.ebay.de/september2010/upfront-postal-information.html</p>
<p><strong>Assistent zum geb&#252;ndelten Bearbeiten von Angeboten</strong><br />
Die Funktion zum geb&#252;ndelten Bearbeiten und Wiedereinstellen von Artikeln wird ab September 2010 allen Verk&#228;ufern als verbesserte Vollversion zur Verf&#252;gung stehen. Viele neue &#220;berarbeitungsfunktionen helfen Verk&#228;ufern dann dabei, Angebote noch einfacher zu verwalten: Artikelbeschreibungen und alle anderen Angebotsangaben k&#246;nnen &#252;bersichtlich in einer Tabelle in &#8220;Mein eBay&#8221; f&#252;r bis zu 500 Angebote auf einmal &#252;berarbeitet werden. Gleichzeitig werden m&#246;gliche &#220;berarbeitungsfehler, ge&#228;nderte Geb&#252;hren und eine Vorschau der &#196;nderungen angezeigt.</p>
<p>Weitere Informationen: http://sellerupdate.ebay.de/september2010/bulk-edit-tool.html</p>
<p><strong>Verbesserungen in „Meine Nachrichten“ und in „Mein eBay“</strong><br />
Ab September 2010 k&#246;nnen E-Mails in &#8220;Meine Nachrichten&#8221; effektiver sortiert, organisiert und verwaltet werden. Zus&#228;tzlich k&#246;nnen Verk&#228;ufer eine Abwesenheitsbenachrichtigung, E-Mail-Signaturen und Nachrichtenfilter einrichten. Auch die Kommunikation zwischen eBay-Mitgliedern wird verbessert: E-Mails werden gleichzeitig an die vom Mitglied hinterlegte E-Mail-Adresse und in den Posteingang von „Meine Nachrichten&#8221; gesendet. Dadurch erh&#246;ht sich der Komfort in der E-Mail-Kommunikation, da alle E-Mails auch aus „Meine Nachrichten“ verwaltet werden k&#246;nnen.</p>
<p>Weitere Informationen: http://sellerupdate.ebay.de/september2010/my-messages-updates.html</p>
<p>Quelle: eBay Presseinformationen</p>
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		<title>eBay: Einschr&#228;nkungen bei privaten Auktionen ab 01.08.2010</title>
		<link>http://www.rechtsteufel.de/ebay-einschraenkungen-bei-privaten-auktionen-ab-01-08-2010</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 07:48:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[angebotsgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Ebay]]></category>
		<category><![CDATA[Startpreis]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit einiger Zeit kann man als Privatmann bei eBay Arti [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit einiger Zeit kann man als Privatmann bei eBay Artikel mit einem Startpreis von 1,00 EUR kostenlos einstellen. Das gilt f&#252;r die L&#228;nder Deutschland, &#214;sterreich und Schweiz. Diese Regelung verf&#252;hrte einige gewerbliche Verk&#228;ufer dazu, Ware mit niedriger Qualit&#228;t unter ihren privaten Accounts einzustellen. Dem m&#246;chte eBay entgegensteuern und f&#252;hrt ab 01.08.2010 eine neue Obergrenze f&#252;r Auktionen ein, die keine Einstellgeb&#252;hr erfordern. Ab August k&#246;nnen alle privaten Verk&#228;ufer pro Monat bis zu 100 Auktionen ohne Angebotsgeb&#252;hren einstellen. Ab der 101. Auktion f&#228;llt eine Angebotsgeb&#252;hr. </p>
<p>Wer mit seinen Account 100 Artikel eingestellt hat, zahlt beim n&#228;chsten mal. Auf den ersten Blick erscheint diese Regelung sinnvoll. Sie l&#228;sst sich jedoch leicht umgehen, da man bei eBay mehrere Accounts er&#246;ffnen kann. Die Beschr&#228;nkung wird das Problem nicht g&#228;nzlich l&#246;sen k&#246;nnen.</p>
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		<title>Braucht man diese Dienstleistung?</title>
		<link>http://www.rechtsteufel.de/braucht-man-diese-dienstleistung</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 19:12:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[Ebay]]></category>
		<category><![CDATA[ebgb]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Seite Wortfilter berichtet, dass bei vielen eBay-An [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Seite <a href="http://www.wortfilter.de/News/news3694.html" target="_blank">Wortfilter </a>berichtet, dass bei vielen eBay-Angeboten die seit dem 11. Juni geltende neue Widerrufsbelehrung noch nicht eingebaut ist. Dazu wird noch eine kleine &#220;bersicht pr&#228;sentiert, welche Verk&#228;ufer ihre Angebote noch nicht &#252;berarbeitet haben. Der Autor nutzt das Wort „erstaunlich“. Was soll daran erstaunlich sein? Es ist doch unter eBay H&#228;ndlern allgemein bekannt, dass man &#252;ber eBay h&#246;chstens 200 Angebote gleichzeitig bearbeiten kann. Das kann schon einige Zeit dauern, wenn man mehrere tausend Artikel online hat.</p>
<p>Besonders schwer hat man es mit Angeboten mit mehreren Artikeln, bei denen ein Teil bereits verkauft wurde oder bei laufenden Preisvorschl&#228;gen. Denn damit kommt das eBay Tool nicht zurecht. Das Ergebnis: Eine Seite auf der eine Fehlermeldung erscheint, dass ein Artikel nicht in Ordnung ist. Dann muss man seine H&#228;kchen bei den restlichen 199 Angeboten entweder manuell setzen und/oder das betreffenden Angebot beenden, dann neu einstellen und dann mit dem Bearbeiten fortfahren.</p>
<p>Der Text auf Wortfilter ist nat&#252;rlich nicht ganz ohne Eigennutz geschrieben. Man bietet H&#228;ndlern an, zu kontrollieren, ob die neue Widerrufsbelehrung wirklich in alle Angebote eingepflegt wurde. F&#252;r 50 EUR + Umsatzsteuer. Was wird daf&#252;r geboten?</p>
<blockquote><p>•	Eine Liste aller eBay-Angebotsnummern, in denen die neue Widerrufsbelehrung nicht im Feld &#8220;Widerrufs- oder R&#252;ckgabebelehrung&#8221; steht.</p>
<p>•	Eine steuerlich absetzbare Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.</p></blockquote>
<p>Den letzten Punkt k&#246;nnte man mit viel Phantasie als Werbung mit Selbstverst&#228;ndlichkeiten auslegen. Aber das nur am Rande.</p>
<p>Bei dem Service wird leider nicht kontrolliert, ob die Widerrufsbelehrung rechts- und abmahnsicher ist. OK, f&#252;r 50 EUR Netto w&#228;re dies auch zu viel verlangt. Aber was n&#252;tzt einem diese Dienstleistung dann? Damit man wei&#223; ob bestimmte W&#246;rter enthalten sind, wie „EGBGB“? Auch wenn dieses Wort enthalten ist, kann die Widerrufsbelehrung dennoch falsch sein. Ob man abgemahnt wird, weil ein altes Muster verwendet wird oder das neue Muster falsch „zusammengebaut“ wurde macht doch keinen gro&#223;en Unterschied, oder?</p>
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		<title>Paypal &#8211; Wo bleibt der Verk&#228;uferschutz?</title>
		<link>http://www.rechtsteufel.de/paypal-wo-bleibt-der-verkaeuferschutz</link>
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		<pubDate>Sun, 30 May 2010 10:37:14 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Einigen gewerblichen Verk&#228;ufern, insbesondere bei eBay [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einigen gewerblichen Verk&#228;ufern, insbesondere bei eBay, d&#252;rfte vielleicht eine Ungereimtheit aufgefallen sein. In den von Paypal verschickten E-Mails findet sich der Eintrag, ob f&#252;r die Zahlung ein Verk&#228;uferschutz angeboten wird. Nur in den seltensten F&#228;llen steht &#8220;Nicht berechtigt&#8221;. Seit einigen Tagen jedoch, haben alle Zahlungen den Status &#8220;Verk&#228;uferschutz – Nicht berechtigt&#8221;. Es betrifft  alle  Zahlung,  unabh&#228;ngig  vom  Land  des  K&#228;ufers.  Eine  &#196;nderung  der AGB,  wonach der Verk&#228;uferschutz  nicht  mehr  angeboten werden w&#252;rde, ist nicht zu finden. Die Information ist leicht zu &#252;bersehen, da die Schrift die Farbe gr&#252;n hat. Die Farbe gr&#252;n steht bei Paypal normalerweise f&#252;r &#8220;Alles ok&#8221;. </p>
<p>Wir baten Paypal um Kl&#228;rung der Angelegenheit. Die Antwort kam &#252;berraschend schnell. Paypal teilte mit, dass zur Zeit fehlerhafte Empfangsemails vom System versendet werden. Man werde sich jedoch des Problems annehmen. Da man sich auf die Angaben in der E-Mail nicht verlassen kann, empfiehlt Paypal die Transaktionsdetails im PayPal Konto aufzurufen, um so zu pr&#252;fen, ob man &#252;ber den PayPal Verk&#228;uferschutz abgesichert ist.</p>
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		<title>Stellungnahme von eBay zur Bewertung des Bundeskartellamts</title>
		<link>http://www.rechtsteufel.de/stellungnahme-von-ebay-zur-bewertung-des-bundeskartellamts</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Apr 2010 10:04:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[Bundeskartellamt]]></category>
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		<category><![CDATA[Dr. Stephan Zoll]]></category>
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		<description><![CDATA[eBay nimmt Stellung zu der vorl&#228;ufigen Bewertung der I [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>eBay nimmt Stellung zu der vorl&#228;ufigen Bewertung der Initiative von eBay durch das Bundeskartellamt, K&#228;ufern die M&#246;glichkeit zu bieten, bei Verk&#228;ufern mit weniger als 50 Bewertungspunkten mit PayPal zu bezahlen. Das Bundeskartellamt hat entschieden, hinsichtlich der Initiative von eBay kein Verfahren einzuleiten. Dr. Stephan Zoll, Gesch&#228;ftsf&#252;hrer von eBay in Deutschland, sagte: „Wir begr&#252;&#223;en die Bewertung des Bundeskartellamts. Das Bundeskartellamt erkennt damit an, dass unsere Nutzer von der Initiative profitieren.“ </p>
<p>Zoll f&#252;gte hinzu: „Uns geht es darum, K&#228;ufern die Wahl zu erm&#246;glichen. Wir m&#246;chten, dass K&#228;ufer PayPal als Zahlungsm&#246;glichkeit w&#228;hlen k&#246;nnen, wenn sie von Verk&#228;ufern mit weniger als 50 Bewertungspunkten kaufen. So k&#246;nnen sich K&#228;ufer bei eBay zus&#228;tzlich absichern, da sie automatisch &#252;ber die volle Summe des Kaufpreises gesch&#252;tzt sind, wenn der Artikel nicht geliefert wird oder nicht der Beschreibung entspricht.“</p>
<p>Quelle: PM eBay vom 23.04.2010</p>
<p>Wie sicher Paypal wirklich ist, wurde an diesen Stellen erl&#228;utert:</p>
<p><a href="http://www.rechtsteufel.de/bezahlen-mit-paypal-wirklich-sicher">Bezahlen mit Paypal: Wirklich sicher?</a><br />
<a href="http://www.rechtsteufel.de/die-fallstricke-der-neuen-paypal-agb">Die Fallstricke der Neuen Paypal AGB</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Ab 11.06.2010 nur 14 Tage Widerrufsrecht bei eBay</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Apr 2010 17:18:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
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		<description><![CDATA[Wie bereits am 04.04.2010 berichtet, tritt eine neue Mu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bereits am <a href="http://www.rechtsteufel.de/neue-widerrufsbelehrung-ab-11-06-2010-%E2%80%93-14-tage-widerrufsfrist-bei-ebay-ausreichend/" target="_self">04.04.2010 berichtet</a>, tritt eine neue Muster Widerrufs- bzw R&#252;ckgabebelehrung in Kraft. Damit w&#252;rde es auch auf eBay m&#246;glich sein, eine Widerrufsfrist von nur 14 Tagen anzubieten. Einzige Bedingung: Der Verbraucher m&#252;sste &#8220;unverz&#252;glich&#8221; nach Vertragsschluss in Textform &#252;ber sein Widerrufsrecht belehrt werden.</p>
<p>Wir fragten bei eBay nach, ob und wie das technisch umgesetzt wird. Die Reaktion erfolgte sehr schnell. Sobald ein K&#228;ufer einen Artikel per Sofort-Kauf oder in einer Auktion erwirbt, erh&#228;lt er eine Bestellbest&#228;tigung von eBay mit allen relevanten Daten. Bisher hatte Verk&#228;ufer kaum Einfluss auf den Inhalt dieser Mail. Ab 11.06.2010 wird es m&#246;glich sein unter &#8220;Mein eBay&#8221; eine Widerrufsbelehrung einzupflegen. Diese wird dann automatisch in jede Bestellbest&#228;tigung eingef&#252;gt. Damit erf&#252;llt der Verk&#228;ufer die vom Gesetzgeber geforderten Vorraussetzungen und kann die Widerrufsfrist auf 14 Tage verk&#252;rzen. </p>
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		<title>Neue Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010 – 14 Tage Widerrufsfrist bei eBay ausreichend</title>
		<link>http://www.rechtsteufel.de/neue-widerrufsbelehrung-ab-11-06-2010-14-tage-widerrufsfrist-bei-ebay-ausreichend</link>
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		<pubDate>Sun, 04 Apr 2010 20:52:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ab dem 11.06.2010 tritt die neue Muster-Widerrufsbelehr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem 11.06.2010 tritt die neue Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivlilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften &#252;ber das Widerrufs- und R&#252;ckgaberecht“ soll es mehr Rechtsicherheit f&#252;r Online-H&#228;ndler geben. Mehr Sicherheit. Das versprach auch der Vorg&#228;nger. Doch diesmal hat die neue Muster-Widerrufsbelehrung Gesetzesrang. Der Vorteil: Vor Gericht kann sie nicht mehr als fehlerhaft eingestuft werden. Die Verwendung des Musters kann somit auch nicht abgemahnt werden, sofern man es korrekt verwendet. Eine &#220;bergangszeit ist nicht vorgesehen. Verk&#228;ufer sollten deshalb das neue Muster ab 11.06.2010 verwenden.</p>
<p><strong>&#196;nderungen in der neuen Fassung</strong><br />
In der neuen Widerrufsbelehrung fallen die Verweise auf die BGB-InfoV weg, da diese zu dem Zeitpunkt an aufgehoben werden. Ab 11.06.2010 soll die Einr&#228;umung einer Frist von 14 Tagen ausreichend sein. Dies gilt jedoch nur, wenn der Verbraucher unverz&#252;glich nach dem Vertragsschluss in Textform &#252;ber sein Widerrufsrecht belehrt wird. Bei eBay somit nach Auktionsende bzw. nachdem ein Festpreisartikel vom Kunden gekauft wurde. Unverz&#252;glich bedeutet: Ohne schuldhaftes z&#246;gern. Doch Vorsicht: Geschieht dies nicht, gilt weiterhin die Frist von einem Monat. In der Gesetzbegr&#252;ndung ist zu lesen, dass jedenfalls dann ein schuldhaftes vorliegen vorliegt, wenn die Belehrung nicht sp&#228;testens einen Tag nach Vertragsabschluss dem Verbraucher in Textform zugeschickt wird.  Ob eBay dem Verk&#228;ufer eine technische M&#246;glichkeit zur Verf&#252;gung stellt, um den Informationspflichten in der Form nachzukommen und so die Frist auf 14 Tage zu verk&#252;rzen, bleibt abzuwarten.</p>
<p><strong>Die &#196;nderungen kurz und pr&#228;gnant:</strong></p>
<p>- Widerrufsfrist betr&#228;gt „14 Tage“ und nicht mehr „2 Wochen“<br />
- Unternehmer erf&#252;llt Informationspflichten bereits durch Verwendung des Musters<br />
- bei eBay reicht von nun an die Widerrufsfrist von 14 Tagen, sofern die Belehrung &#8220;unverz&#252;glich&#8221; folgt<br />
- &#220;bersendung der Widerrufsbelehrung in Textform NACH Vertragsabschluss ausreichend</p>
<p>Dennoch sollte man vorsichtig sein. Auch die neue Belehrung funktioniert nach dem bew&#228;hrten Baukastenprinzip. Man sollte genau pr&#252;fen, welche Formulierungen man verwenden kann. Idealerweise sollte vorher eine Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Ein auf gewerblichen Rechtsschutz versierter Rechtsanwalt ist sicherlich eine gute Wahl.</p>
<p>H&#228;ndler, die abgemahnt wurden sollten vorsichtig sein. Insbesondere dann, wenn eine Unterlassungserkl&#228;rung abgegeben oder einstweilige Verf&#252;gungen gegen sie erwirkt wurde. Diese sind weiterhin g&#252;ltig. Ein H&#228;ndler, der wegen der Verwendung der 14 Tage Frist bei eBay in der Vergangenheit abgemahnt wurde, sollte die Unterlassungserkl&#228;rung vor Nutzung des neuen Musters k&#252;ndigen. Solange die Unterlassungserkl&#228;rung nicht gek&#252;ndigt wird, ist sie wirksam, auch wenn sich die Rechtslage mittlerweile ge&#228;ndert hat.</p>
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		<title>eBay Verk&#228;ufer und das Spiel mit dem Feuer</title>
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		<pubDate>Sat, 27 Feb 2010 23:41:01 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Einige eBay Verk&#228;ufer sind Beratungsresistent. Man fin [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einige eBay Verk&#228;ufer sind Beratungsresistent. Man findet im Internet und auch auf dieser Seite viele Tipps, was man als Verk&#228;ufer bei eBay unbedingt vermeiden sollte. Neulich hatte ich die Gelegenheit, den eBay Shop eines gewerblichen H&#228;ndlers zu besuchen, der wirklich alles falsch macht, was man nur falsch machen kann. Der Nutzer, dessen Nutzername bewusst nicht genannt wird, war bisher als „Privatmann“ bei eBay t&#228;tig. Da er sehr viel innerhalb kurzer Zeit verkaufte und um wahrscheinlich &#196;rger mit dem Finanzamt und eBay aus dem Weg zu gehen, stellte er seinen Account auf gewerblich um und er&#246;ffnete einen eBay Shop. So weit so gut. Die Tatsache, dass mit der Umstellung auch viele Informationspflichten einhergehen, hat er wohl nicht so ganz mitbekommen. </p>
<p>Mit einem Blick fallen folgende Fehler, um nicht zu sagen Tods&#252;nden, ins Auge:</p>
<p>1. Es wird ein versicherter Versand versprochen: </p>
<blockquote><p>„Der Versand bei Zahlung mit Paypal erfolgt ausschlie&#223;lich versichert zu 5,90 EUR“.</p></blockquote>
<p>Dies ist unzul&#228;ssig, da ein H&#228;ndler grunds&#228;tzlich f&#252;r einen Transportschaden bzw. den Verlust der Sendung haftet. Die Formulierung ist insbesondere dann problematisch, wenn man dem K&#228;ufer die Wahl zwischen „versichert“ und „unversichert“ l&#228;sst. Dadurch kann beim K&#228;ufer die Vorstellung entstehen, dass er und nicht der H&#228;ndler das Versandrisiko tr&#228;gt, wenn er sich f&#252;r &#8220;unversichert&#8221; entscheidet. Als ob das nicht genug w&#228;re, schaufelt sich der Nutzer freiwillig sein eigenes &#8220;Abmahn-Grab&#8221; mit folgender Formulierung:</p>
<blockquote><p>„Sollten Sie eine unversicherte Versandform (unter 20.- EUR) w&#228;hlen, geschieht dies auf Ihren Wunsch. Beachten Sie, dass ich keine Haftung bei Verlust, Besch&#228;digung, auf fehlende Teile usw. &#252;bernehme, falls ein Artikel auf dem Postweg verloren geht, diesbzgl. ist auch eine negativ/neutrale Bewertung bei eintritt rechtswidrig.“</p></blockquote>
<p>Nicht nur die Haftung wird auf den K&#228;ufer abgew&#228;lzt, was unzul&#228;ssig ist, auch wird versucht den potentiellen K&#228;ufer einzusch&#252;chtern. </p>
<p>2. Weiterhin wird ein weltweiter Versand angeboten.  Der Versand erfolgt nach Gewicht. Eine Gewichtsangabe zu den Artikeln existiert jedoch nicht.</p>
<p>3. Werben mit Selbstverst&#228;ndlichkeiten: </p>
<blockquote><p>„Porto und Verpackung K&#228;ufer, E-Bay nat&#252;rlich ich“</p></blockquote>
<p>Gem&#228;&#223; der AGB von eBay ist es nicht zul&#228;ssig die Verkaufsprovision auf den K&#228;ufer umzulegen. </p>
<p>4. Ausschlie&#223;en der Gew&#228;hrleistung: </p>
<blockquote><p>„Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che laut § 438 I Nr. 3 BGB, Garantie sowie R&#252;cknahme sind ausgeschlossen“
</p></blockquote>
<p>Gleichzeitig beruft sich der Verk&#228;ufer auf eine „neuen Rechtslage im Garantierecht“. Ein Garantierecht gibt es nicht. Es gibt nur ein Gew&#228;hrleistungsrecht. Eine Garantie kann er zwar einr&#228;umen, diese ist aber im Gegensatz zur Gew&#228;hrleistung, freiwillig und hat keinen Eingfluss auf m&#246;glich Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che des Verbrauchers. Ein gewerblicher Verk&#228;ufer, der Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che gegen&#252;ber Verbrauchern ausschlie&#223;en kann? Diese &#196;nderung ist wohl an mir vorbeigegangen.</p>
<p>5. Widerrufsbelehrung wird nur auf neue Artikel beschr&#228;nkt. Die Gesamte Belehrung entspricht nicht den Anforderungen. Es wurde einfach die zweite H&#228;lfte der Widerrufsbelehrung verwendet. Der Rest, aus welchen Gr&#252;nden auch immer, herausgeschnitten. </p>
<p>Sofern der Nutzer seinen Auftritt nicht &#252;berarbeitet, ist es ist nur eine Frage der Zeit, bis er abgemahnt wird. Das Recht unterliegt einer st&#228;ndigen Wandlung. Als Laie kann man nicht jede &#196;nderung kennen. Im vorliegenden Fall sind die Fehler mehr als vermeidbar gewesen. Immerhin wurde das Thema &#8220;eBay und Abmahnung&#8221; sehr oft angesprochen. Insbesondere Klauseln, die man als gewerblicher nicht verwenden sollte. Trotz eines nett gemeinten Hinweises, sah der Nutzer sich nicht in der Pflicht die Texte anzupassen. Ob wom&#246;glich ein System dahintersteckt? Doch wenn tats&#228;chlich eine Abmahnung ins Haus flattert, wird das Geschrei gro&#223;. </p>
<p>Wie lange das wohl noch gut geht?</p>
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		<title>Die Fallstricke der Neuen Paypal AGB</title>
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		<pubDate>Sun, 20 Sep 2009 17:42:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
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		<description><![CDATA[Am Montag hat Paypal seine Kunden dar&#252;ber informiert,  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Montag hat Paypal seine Kunden dar&#252;ber informiert, dass zum 14.10.2009 die AGB „aufgrund von Produkt- und Gesetzes&#228;nderungen“ aktualisiert wird. Klingt harmlos, ist es aber nicht. Trotz des „Paypal-Zwangs“ war bisher kein eBay H&#228;ndler verpflichtet eine Paypal Zahlung anzunehmen. Man tat dies oft z&#228;hneknirschend aus Kulanz gegen&#252;ber dem Kunden. Anscheinend gab es jedoch viele H&#228;ndler, die die L&#252;cke in der bisherigen AGB ausgenutzt haben, um die Annahme der Zahlung zu verweigern. In den noch aktuellen Nutzungsbedingungen findet sich unter Punkt 3.7 (in der neuen AGB unter 3.8) folgender Eintrag:</p>
<blockquote><p>„Wenn Sie E-Geld senden, ist der Empf&#228;nger <strong>nicht verpflichtet, diese Zahlung anzunehmen</strong>.“</p></blockquote>
<p>Das lies den Verk&#228;ufern immerhin eine Wahl, auch wenn dieser Umstand sehr vielen unbekannt war. In der neuen Paypal AGB, die ab 14.10.2009 gilt, ist nun unter Punkt 4.2a folgendes  zu lesen.</p>
<blockquote><p>„Wenn PayPal als Zahlungsmethode in Ihrem eBay-Angebot genannt ist, <strong>m&#252;ssen Sie PayPal-Zahlungen akzeptieren</strong>“.</p></blockquote>
<p>&#220;ber diese &#196;nderung k&#246;nnte man ja noch hinwegsehen. Doch das waren noch nicht alle &#196;nderungen. Paypal wirbt damit, dass Zahlungen praktisch sofort beim Verk&#228;ufer sind. Auf der Hauptseite lesen wir:</p>
<blockquote><p>„[...]Au&#223;erdem kommen Ihre Eink&#228;ufe fr&#252;her bei Ihnen an, weil die Zahlung schnell beim Verk&#228;ufer ist.[...]“</p></blockquote>
<p>Davon ist in der neuen AGB nichts mehr zu lesen. Punkt 3.1 der Nutzungsbedingungen:</p>
<blockquote><p>„Wenn Sie eine <strong>Zahlung mit PayPal senden</strong>, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. F&#252;r die Ausf&#252;hrung von Zahlungsauftr&#228;gen nach Ma&#223;gabe dieser Vereinbarung gilt eine<strong> Frist von drei Gesch&#228;ftstagen</strong> als vereinbart.[...] Wir sind nur dann verpflichtet, den Zahlungsauftrag innerhalb von drei Gesch&#228;ftstagen nach dessen Eingang auszuf&#252;hren, wenn: es sich um eine Zahlung zwischen PayPal-Konten handelt, die in einem Land des Europ&#228;ischen Wirtschaftsraums (&#8220;EWR&#8221;) registriert sind,[...]“</p></blockquote>
<p>Mit einer Online Bank&#252;berweisung kommt das Geld am n&#228;chsten Tag an. Wo ist dann der Vorteil von Paypal? Es ist jedenfalls nicht die Geschwindigkeit der Zahlungsabwicklung. Des Weiteren bietet Paypal eine „Reservefunktion“ an. Das Guthaben, dass auf dem „Reservekonto“ landet, steht dem Nutzer nicht zur Verf&#252;gung. Das ist beispielsweise bei „<em>PayPal-Zahlungen, bei denen die Zahlungsquelle eine Lastschrift mit Sicherheitspr&#252;fung ist</em>“. Eine Frist, wann das Geld sp&#228;testens freigegeben wird, ist nicht genannt.</p>
<blockquote><p>„Punkt 3.7: Sie stimmen f&#252;r diesen Fall zu, dass PayPal zun&#228;chst den von Ihrer Bank erhaltenen Betrag auf Ihr Reservekonto bucht. <strong>Dort bleibt das E-Geld so lange, bis unserer Einsch&#228;tzung nach kein Risiko mehr besteht</strong>, dass die Zahlung von Ihrer Bank wegen Kontounterdeckung zur&#252;ckgebucht wird.“</p></blockquote>
<p>Um sich vor Zahlungsausfallrisiken zu sch&#252;tzen, kann Paypal aus dem Guthaben des Paypal Kontos eine Reserve bilden.</p>
<blockquote><p>„Als Bank sind wir dazu verpflichtet, uns gegen Zahlungsausfallrisiken zu sch&#252;tzen. Im Rahmen dessen k&#246;nnen wir a<strong>us Ihrem Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto eine Reserve bilden</strong>. Das geschieht dann, wenn wir aufgrund uns zur Verf&#252;gung stehender Informationen berechtigterweise <strong>zu der Einsch&#228;tzung kommen</strong>, dass im Zusammenhang mit Ihrem PayPal-Konto <strong>ein erh&#246;htes Ausfallrisiko f&#252;r uns besteht</strong>. Das bedeutet: Ein bestimmter Teil Ihres Guthabens oder Ihrer eingehenden Zahlungen wird auf Ihr Reservekonto gebucht und erscheint als &#8220;nicht verf&#252;gbar&#8221; in Ihrer Konto&#252;bersicht. &#220;ber dieses Guthaben k&#246;nnen Sie nicht unmittelbar verf&#252;gen.“</p></blockquote>
<p>Eine Bank, die von meinem Guthaben eine Reserve bildet, so dass mir das Geld nicht zur Verf&#252;gung steht? Davon habe ich in Deutschland noch nicht geh&#246;rt. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass Paypal f&#252;r das „Reservekonto“ keine Zinsen zahlt. Nat&#252;rlich kann Paypal nicht willk&#252;rlich irgendwelche Bedingungen f&#252;r das „Reservekonto“ festlegen&#8230; Oder doch?</p>
<blockquote><p>„Die Bedingungen richten sich danach, <strong>was wir f&#252;r notwendig erachten</strong>, um die mit Ihrem PayPal-Konto verbundenen Risiken zu minimieren.“</p></blockquote>
<p>Wer gegen die Willk&#252;r etwas unternehmen will, dem wird gleich mitgeteilt, was Paypal von Kunden h&#228;lt, die meinen irgendwelche Rechte zu haben:</p>
<blockquote><p>„Wenn Sie mit der Bildung einer Reserve nicht einverstanden sind, k&#246;nnen Sie Ihr PayPal-Konto schlie&#223;en. Wenn Ihr<strong> PayPal-Kont</strong>o, gleich aus welchem Grund, <strong>geschlossen wird</strong>, k&#246;nnen <strong>wir eine Reserve f&#252;r 180 Tage</strong> lang einbehalten.“</p></blockquote>
<p>Der Kunde ist verpflichtet das „Risikomanagement“ von Paypal nach Kr&#228;ften zu unterst&#252;tzen. So muss man auf Anforderung und auf eigene Kosten „zus&#228;tzliche Informationen &#252;ber die finanzielle Situation und den Betrieb Ihres Gewerbes oder Unternehmens zur Verf&#252;gung [stellen]“.</p>
<blockquote><p>Punkt 10.7: „Sie sind verpflichtet, uns auf Anfrage <strong>auf Ihre Kosten </strong>zus&#228;tzliche Informationen &#252;ber die finanzielle Situation und den Betrieb Ihres Gewerbes oder Unternehmens zur Verf&#252;gung zu stellen, wie zum Beispiel Jahresabschl&#252;sse (testiert oder in sonstiger Form gepr&#252;ft), Aufstellungen anderer Zahlungsdienstleister, Registerausz&#252;ge oder Ausweiskopien.“</p></blockquote>
<p>Um Betriebs- und Gesch&#228;ftsgeheimnise schert sich Paypal anscheinend nicht.</p>
<p><strong>Erhebung von Geb&#252;hren f&#252;r die Akzeptanz von PayPal doch zul&#228;ssig?<br />
</strong>Eine positive &#196;nderung gibt es aber. Bisher war es nicht gestattet, Zuschl&#228;ge oder Geb&#252;hren f&#252;r PayPal-Zahlungen oder die Akzeptanz von PayPal als Zahlungsverfahren zu erheben. (Punkt 4.6). Anscheinend hat doch ein Umdenken bei Paypal stattgefunden. Unter dem unscheinbaren Titel „<em>4.5 Keine abwertende Darstellung von PayPal als Zahlungsmethode</em>“ findet sich folgender entscheidender Satz:</p>
<blockquote><p>„Sofern Sie f&#252;r die <strong>Nutzung von PayPal Ihren Kunden einen Aufschlag berechnen, d&#252;rfen Sie das</strong> nur im rechtlich zul&#228;ssigen Rahmen und m&#252;ssen Ihre Kunden dar&#252;ber entsprechend selbst informieren, da dies anderenfalls (straf-) rechtliche Konsequenzen haben k&#246;nnte.“</p></blockquote>
<p>Leider ist Paypal nur in diesem Punkt dem Kunden entgegengekommen. Die restlichen &#196;nderungen sind eher zu dessen Nachteil. Es darf jedoch bezweifelt werden, ob die neue AGB &#252;berhaupt in dieser Form g&#252;ltig ist. Viel machen kann ein eBay H&#228;ndler jedenfalls nicht. Es ist kompliziert und zeitaufw&#228;ndig ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg und Gerichtstand in Gro&#223;britannien zu verklagen.</p>
<p><strong>Problemen mit Paypal<br />
</strong>Bei Problemen mit Paypal, die sich nicht &#252;ber den Kundenservice l&#246;sen lassen, kann man sich an folgende Institutionen wenden:</p>
<p>1. CC-Net (Netzwerk der Europ&#228;ischen Verbraucherzentren): <a href="http://www.ecc-net.info/ECCnet/adr-eccnet_germany.html " target="_blank">http://www.ecc-net.info/ECCnet/adr-eccnet_germany.html </a><br />
2. Ombudsmann f&#252;r Finanzfragen (UK Financial Ombudsman Service) <a href="http://www.financial-ombudsman.org.uk " target="_blank">http://www.financial-ombudsman.org.uk </a><br />
3. CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) 110 Route d’Arlon, L-2991 Luxemburg.</p>
<p>Leider liest sich kaum einer die AGB durch, bevor er sie akzeptiert. So kommt es im Fall des Falles oft zu b&#246;sen &#220;berraschungen.</p>
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		<title>Bezahlen mit Paypal: Wirklich sicher?</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Sep 2009 18:40:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Firma eBay betreibt das weltweit gr&#246;&#223;te Interneta [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Firma eBay betreibt das weltweit gr&#246;&#223;te Internetauktionshaus. Einen „echten“ Konkurrenten, der eBay das Wasser reichen k&#246;nnte, gibt es (noch) nicht. Die deutsche Zweigniederlassung hat zum 25.09.2008 neue Bedingungen f&#252;r Verk&#228;ufer eingef&#252;hrt. Unter anderem wurde festgelegt, dass alle Festpreisartikel, die in Verbindung mit einem Ebay Shop angeboten werden, PayPal als zus&#228;tzliche Zahlungsmethode anbieten m&#252;ssen.</p>
<p>Die Firma Paypal ist sowohl eine Tochtergesellschaft der Firma Ebay, als auch ein von ihr betriebenes Online-Bezahlsystem, das zur Begleichung von Betr&#228;gen genutzt wird. PayPal funktioniert &#228;hnlich wie ein Treuhandkonto. Der K&#228;ufer zahlt den Kaufpreis bei PayPal ein. Das Geld wird von da an den Verk&#228;ufer weitergeleitet. Der ganze Service ist nat&#252;rlich nicht kostenlos.  Jedenfalls nicht f&#252;r Verk&#228;ufer. Ab 25.09.2008 sind Verk&#228;ufer gezwungen einen Bezahldienst anzubieten, zu dem sie sich gesondert anmelden m&#252;ssen und der auch mit Kosten und finanziellen Risiken verbunden ist. Pro Transaktion berechnet Paypal zus&#228;tzlich eine Geb&#252;hr von 3,9% des Umsatzes sowie 0,35 € Grundgeb&#252;hr. Dazu kommen noch die Geb&#252;hren f&#252;r den Handel auf Ebay, die je nach Umsatz variieren. Die ganzen Geb&#252;hren kommen dabei der Firma Ebay zu Gute. Paypal verspricht zwar eine schnelle und sichere Zahlungsabwicklung, dies ist aber, wie man oft in verschiedenen Berichten der Medien lesen kann, nicht immer der Fall. Die vermeintlich sichere Zahlungsmethode f&#252;r den Verk&#228;ufer ist mit erheblichen Risiken verbunden. Dieses Risiko wird dem Verk&#228;ufer durch Ebay aufgezwungen.</p>
<p>&#8220;Aber Paypal bietet doch einen K&#228;ufer- und Verk&#252;ferschutz, was soll da gro&#223; passieren?&#8221; Haben Sie einen Blick in die Nutzungsbedingungen von Paypal geworfen? Nein? Sicherlich nicht. Wer hat schon Lust sich so einen dicken AGB W&#228;lzer durchzulesen. Aber einen Blick ist es allemal Wert. Die Verk&#228;uferschutzrichtlinie ist Bestandteil der Paypal AGB. Unter Punkt 1.4 ist zu lesen:</p>
<blockquote><p>„Der Verk&#228;uferschutz von PayPal ist eine kostenlose Kulanzleistung.“</p></blockquote>
<p>„Rundum abgesichert“? Wohl kaum. Das Wort Kulanz bezeichnet ein freiwilliges Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern. Ein Rechtsanspruch auf den „Verk&#228;uferschutz“ besteht  somit nicht. Auch der „K&#228;uferschutz“ wird stark eingeschr&#228;nkt. In der Werbung verspricht Paypal:</p>
<blockquote><p>„Gesucht, gefunden und gleich bezahlt – mit PayPal. <strong>Und jetzt l&#228;sst das ersehnte Paket ewig auf sich warten</strong>. Oder der Inhalt entspricht ganz und gar nicht der Beschreibung. Das ist &#228;rgerlich, aber nicht unl&#246;sbar: <strong>Denn genau daf&#252;r haben wir den PayPal-K&#228;uferschutz eingerichtet.</strong> <strong>Wir erstatten</strong> Ihnen <strong>den vollen Kaufpreis</strong> (ganz gleich, wie hoch er war) und die Versandkosten.“</p></blockquote>
<p>In der „PayPal-K&#228;uferschutzrichtlinie“ liest sich das dann so:</p>
<blockquote><p>„Der PayPal-K&#228;uferschutz <strong>gilt nicht f&#252;r Artikel, die w&#228;hrend des Versands verloren gehen</strong>. Falls der Verk&#228;ufer einen <strong>g&#252;ltigen Versandbeleg</strong> vorlegt, l<strong>ehnt PayPal den Antrag auf PayPal-K&#228;uferschutz ab</strong>. [...] Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung &#252;ber den Antrag auf PayPal-K&#228;uferschutz ist <strong>endg&#252;ltig und der Rechtsweg ausgeschlossen</strong>. [...] PayPal beh&#228;lt sich das Recht vor, jederzeit <strong>im eigenen</strong> Ermessen und ohne Angabe von Gr&#252;nden den <strong>PayPal-K&#228;uferschutz zu &#228;ndern oder zu streichen</strong>. Offene Forderungen zum Zeitpunkt der Streichung werden weiterbearbeitet, bis eine endg&#252;ltige Entscheidung vorliegt. “</p></blockquote>
<p>Die vollmundige Versprechnung wird in der AGB eingeschr&#228;nkt und teilweise ganz zur&#252;ckgenommen. Wenn es darauf ankommt, wird der Kunde im Stich gelassen. Paypal beh&#228;lt sich sogar vor Zahlungen, die „als potentiell risikoreich angesehen werden“ einer Pr&#252;fung zu unterziehen. In der Praxis bedeutet das: Zuf&#228;llige Einfrierung des Guthabens.</p>
<blockquote><p>Nutzungsbedingungen 4.3:„Bei auftretenden Zahlungsausf&#228;llen ist PayPal berechtigt, bis zur Kl&#228;rung Ihres Anspruches auf Verk&#228;uferschutz Ihren Zugriff auf Ihr Guthaben einzuschr&#228;nken.“</p></blockquote>
<p>Die negativen Berichte &#252;ber Paypal h&#228;ufen sich. Der h&#228;ufigste Grund: Verdacht der Geldw&#228;sche. Das Konto wird meist nach Einreichung von Belegen wie beispielsweise Stromrechnungen wieder entsperrt. Oft sogar erst nach Monaten. Gegen die Kontosperrung kann man sich kaum wehren, da es kaum deutschsprachiger Ansprechpartner gibt. Paypal selbst hat seinen Sitz in Luxemburg. Wer gegen Paypal klagen will, der muss es in London tun. Es gilt englisches Recht. Man kann sich auch bei einem Ombudsmann beschweren. Allerdings nur in englisch. Der Zahlungsempf&#228;nger sieht sich in erster Linie mit Nachteile konfrontiert.</p>
<p>Doch wie k&#246;nnen sich Verk&#228;ufer am besten helfen? Tipp: Man sollte alle Zahlungseing&#228;nge bei Paypal sofort auf das eigene Bankkonto weiterleiten. Gr&#246;&#223;ere Geldbetr&#228;ge sollten nicht auf dem Paypal Konto verbleiben. So wird man von grundlosen Sperrung weniger hart getroffen. Wie viel Zeit zwischen Sperrung und Wiederer&#246;ffnung vergeht, ist oft unterschiedlich. Im schlimmsten Fall kann sich das f&#252;r H&#228;ndler existenzbedrohend auswirken.</p>
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