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	<title>Rechtsteufel.de &#187; Daten</title>
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		<title>BDSG Novelle II in Kraft</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Sep 2009 16:57:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit 01.09.2009 ist die hei&#223; diskutierte BDSG-Novelle II vom 10. Juli 2009 in Kraft. Bereits im am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die BDSG-Novelle I verabschiedet. Dabei ging es um die Zul&#228;ssigkeit von Scoring sowie die Daten&#252;bermittlung an Auskunfteien. Mit dem zweiten Teil der Novelle wurde u.a. der Arbeitnehmerdatenschutz sowie die Zul&#228;ssigkeit der personalisierten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { size: 21cm 29.7cm; margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Seit 01.09.2009 ist die hei&#223; diskutierte BDSG-Novelle II vom 10. Juli 2009 in Kraft. Bereits im am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die BDSG-Novelle I verabschiedet. Dabei ging es um die  Zul&#228;ssigkeit von Scoring sowie die Daten&#252;bermittlung an  Auskunfteien. Mit dem zweiten Teil der Novelle wurde u.a. der Arbeitnehmerdatenschutz sowie die Zul&#228;ssigkeit der personalisierten Werbung neu geregelt. Was den Arbeitnehmerdatenschutz angeht, wurde § 32  nicht „dateibezogene” Informationen erweitert. Er ist auf alle Formen der Speicherung oder &#220;bermittlung anzuwenden, somit auch auf  handschriftliche Aufzeichnungen wie Schriftst&#252;cke oder Personalakten. Die Nutzung der Daten zur Aufdeckung von Straftaten wurde eingeschr&#228;nkt. Ein blo&#223;e Vermutung, dass der Besch&#228;ftigte eine Straftat begangen hat reicht nicht mehr aus. Es m&#252;ssen Anhaltspunkt bestehen, die dokumentiert werden m&#252;ssen. Massenscreenings sind somit, jedenfalls theoretisch, nicht mehr m&#246;glich.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Personalisierte Werbung ist nach § 28 Abs. 3 und 3a BDSG nur noch zul&#228;ssig, wenn  der Betroffene der Datennutzung zum Zwecke der Werbung zugestimmt hat (Opt-in-Prinzip). Aber: Keine Regel ohne Ausnahme. Die Nutzung der Daten f&#252;r personalisierte Werbung ist auch dann zul&#228;ssig, wenn eigene Angebote gegen&#252;ber Kunden oder Personen, deren Daten aus &#246;ffentlich zug&#228;nglichen Quellen entnommen werden, beworben werden. Das gleiche gilt f&#252;r Gesch&#228;ftswerbung und f&#252;r die Spenden-Werbung. Werbung f&#252;r fremde Angebote (Beipackwerbung usw.) ist ebenfalls zul&#228;ssig, sofern der Absender deutlich erkennbar ist.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Gest&#228;rkt wurden auch die rechte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dieser ist vor einer K&#252;ndigung gesch&#252;tzt. Nur in schwerwiegenden F&#228;llen kann ihm gek&#252;ndigt werden. Ziel ist es, gewissenhaft arbeitende Datenschutzbeauftragte vor Benachteiligungen zu sch&#252;tzen. Fortbildungsma&#223;nahmen des Datenschutzbeauftragten m&#252;ssen vom Arbeitgeber erm&#246;glicht und bezahlt werden.</p>
<p>Ob die Novelle das gew&#252;nschte Ergebnis bringt, wird sich in der Praxis zeigen. Insbesondere die Neuregelung der personalisierte Werbung ist recht komplex und f&#252;r Laien kaum verst&#228;ndlich ausgefallen.</p>
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		<title>Klage gegen spickmich.de vom BGH abgewiesen</title>
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		<pubDate>Fri, 26 Jun 2009 20:32:14 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23. Juni 2009 (Az.:VI ZR 196/08) entschieden, dass die Benotung von Lehrern im Internetforum spickmich.de erlaubt ist. Das Recht der Nutzer des Portals auf freien Meinungsaustausch und Kommunikation &#252;berwiege das Recht der klagenden Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung. Des Weiteren beschr&#228;nke sich die Bewertung nur auf die berufliche T&#228;tigkeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { size: 21cm 29.7cm; margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } -->Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom <a href="http://www.akte-abmahnung.de/bgh-vi-zr-19608-vom-23-06-2009/" target="_self">23. Juni 2009 (Az.:VI ZR 196/08)</a> entschieden, dass die Benotung von Lehrern im Internetforum spickmich.de erlaubt ist. Das Recht der Nutzer des Portals auf freien  Meinungsaustausch und  Kommunikation &#252;berwiege das Recht der klagenden Lehrerin auf  informationelle Selbstbestimmung. Des Weiteren beschr&#228;nke sich die Bewertung nur auf die berufliche T&#228;tigkeit der Lehrer, so das Gericht. Das BGH best&#228;tigte damit die Entscheidung des  Landgerichts K&#246;ln und des Oberlandesgerichts K&#246;ln. Dennoch betonte der BGH, dass es sich hierbei um eine Einzellfallentscheidung handele. Das Urteil sei nicht grunds&#228;tzlich auf  andere Bewertungsportale &#252;bertragbar.</p>
<p>Geklagt hatte eine Lehrerin aus NRW (<a href="../spickmichde-gewinnt-erneut-vor-gericht/" target="_self">wir berichteten</a>), da sie bei spickmich.de bewertet worden war. Die mit den Schulnoten 1 bis 6 abzugebenden Bewertungen sind an vorgegebene Kriterien gebunden wie etwa &#8220;cool und witzig&#8221;, &#8220;beliebt&#8221;, &#8220;motiviert&#8221;, &#8220;menschlich&#8221;, &#8220;gelassen&#8221; und &#8220;guter Unterricht&#8221;. Im Fach Deutsch wurde die Lehrerin mit der Note 4,3 bewertet. Darin sah sie eine Pers&#246;nlichkeitsverletzung. Sie forderte vom Betreiber die L&#246;schung ihrer pers&#246;nlichen Daten wie Name, Schule und unterrichtete F&#228;cher.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Muster: Datenschutzauskunft</title>
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		<pubDate>Mon, 11 May 2009 18:30:09 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Betreff: Datenschutzauskunft Sehr geehrte Damen und Herren, ich musste feststellen, dass Sie Daten zu meiner Person speichern. Sie sind gem. § 34 BDSG verpflichtet &#252;ber die zu meiner Person gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen. Entsprechend des § 34 BDSG ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche personenbezogenen Daten &#252;ber mich werden von Ihrem Unternehmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Betreff: Datenschutzauskunft</strong></p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>ich musste feststellen, dass Sie Daten zu meiner Person speichern. Sie sind gem. § 34 BDSG verpflichtet &#252;ber die zu meiner Person gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen.</p>
<p>Entsprechend des § 34 BDSG ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen:</p>
<p>1. Welche personenbezogenen Daten &#252;ber mich werden von Ihrem Unternehmen<br />
gespeichert? Hierbei bitte ich Sie um Auskunft &#252;ber die gespeicherten<br />
Daten selbst, und nicht &#252;ber die Art von Daten, die Sie gespeichert haben.</p>
<p>2. Sind diese Daten nicht von mir selbst mitgeteilt: Woher und zu<br />
welchem Zeitpunkt hat Ihr Unternehmen diese Daten bezogen?</p>
<p>3. An welche Empf&#228;nger wurden oder werden diese Daten durch Ihr<br />
Unternehmen weiter gegeben?</p>
<p>4. Zu welchen Zwecken speichert Ihr Unternehmen diese Daten?</p>
<p>Ich bitte Sie, die Auskunft innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab erhalt dieses Schreibens zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverl&#228;ngerung ben&#246;tigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht.</p>
<p>Bitte best&#228;tigen Sie mir kurz den Eingang dieser Nachricht und senden<br />
Sie mir die Beauskunftung postalisch zu.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Google Analytics und der Datenschutzhinweis</title>
		<link>http://www.rechtsteufel.de/google-analytics-und-der-datenschutzhinweis</link>
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		<pubDate>Thu, 29 May 2008 10:28:43 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Beitreiber eines privaten Webangebots unterliegen nicht den Anforderungen und Pflichten des BDSG. Privat hei&#223;t i.d.R, dass die Seite nur f&#252;r famili&#228;re T&#228;tigkeiten oder Hobbys gedacht ist. Anders sieht es aus, wenn Tools wie Google Analytics genutzt werden. Laut den Nutzungsbedingungen, ist der Webmaster verpflichtet, einen Datenschutzhinweis zu platzieren. Denn nach Ansicht einiger Gerichte sind IP-Adressen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beitreiber eines privaten Webangebots unterliegen nicht den Anforderungen und Pflichten des BDSG. Privat hei&#223;t i.d.R, dass die Seite nur f&#252;r famili&#228;re T&#228;tigkeiten oder Hobbys gedacht ist. Anders sieht es aus, wenn Tools wie Google Analytics genutzt werden. Laut den Nutzungsbedingungen, ist der Webmaster verpflichtet, einen Datenschutzhinweis zu platzieren. Denn nach Ansicht einiger Gerichte sind IP-Adressen personenbezogene Daten, die dem Schutz des BDSG unterliegen.</p>
<p>Laut Google Analytics muss der Webmaster den Datenschutzhinweis prominent platzieren, damit der Nutzer <i>„gen&#252;gend aufmerksam gemacht&#8221;</i> wird. Ein Beispieltext wird von Google ebenfalls angeboten:</p>
<blockquote><p><i>„<span style="font-style: normal;" mce_style="font-style: normal;">Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie erm&#246;glicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen &#252;ber Ihre Benutzung diese Website (einschlie&#223;lich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA &#252;bertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports &#252;ber die Websiteaktivit&#228;ten f&#252;r die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte &#252;bertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie k&#246;nnen die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht s&#228;mtliche Funktionen dieser Website voll umf&#228;nglich nutzen k&#246;nnen. Durch die Nutzung dieser Website erkl&#228;ren Sie sich mit der Bearbeitung der &#252;ber Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.</span><span style="font-style: normal;" mce_style="font-style: normal;">“</span></i><i><span style="font-style: normal;" mce_style="font-style: normal;"><br />
Quelle:</span></i> <a href="http://www.google.com/analytics/de-DE/tos.html" mce_href="http://www.google.com/analytics/de-DE/tos.html" target="_blank">GOOGLE ANALYTICS BEDINGUNGEN</a></p>
</blockquote>
<p>Kurz gesagt: Der Datenschutzhinweis muss gut sichtbar auf der Seite platziert werden. Entweder man &#252;bernimmt den Text Wort f&#252;r Wort oder nutzt eine Alternative, jedoch mit gleichwertigen Inhalt. Wer das nicht macht, verst&#246;&#223;t gegen die  Nutzungsbedingungen von Google Analytics.<i> </i></p>
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		<title>Wie viel ist das eigene Konto wert?</title>
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		<pubDate>Tue, 13 May 2008 15:22:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Zugangsdaten zu Bankkonten illegal gekauft werden k&#246;nnen, ist nichts neues. Die Spezialisten von McAfee haben in ihrem Blog Preislisten f&#252;r Bankzugangsdaten ver&#246;ffentlicht. Je nach Kreditinstitut, Land und Kontostand variiert der Preis f&#252;r die Zugangsdaten. Falls das Konto bereits gesperrt sein sollte, gibt es noch eine „Garantie“, dass man Daten zu einem neuen Konto erh&#228;lt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Zugangsdaten zu Bankkonten illegal gekauft werden k&#246;nnen, ist nichts neues. Die Spezialisten von <a href="http://www.avertlabs.com/research/blog/index.php/2008/05/07/you-have-to-pay-for-quality/" TARGET="_blank">McAfee haben in ihrem Blog</a> Preislisten f&#252;r Bankzugangsdaten ver&#246;ffentlicht. Je nach Kreditinstitut, Land und Kontostand variiert der Preis f&#252;r die Zugangsdaten. Falls das Konto bereits gesperrt sein sollte, gibt es noch eine „Garantie“, dass man Daten zu einem neuen Konto erh&#228;lt. Kreditkarteninformationen zusammen mit Namen, Postanschrift und Telefonnummer sind im Zehnerpack ab 450 Euro auf Untergrundseiten ebenfalls zu haben. </p>
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		<title>Softwaresuche kann zur Kostenfalle werden</title>
		<link>http://www.rechtsteufel.de/softwaresuche-kann-zur-kostenfalle-werden</link>
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		<pubDate>Sun, 11 May 2008 17:23:06 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Verbrauchersch&#252;tzer warnen vor einer neuen Kostenfalle. Viele Nutzer die in Suchmaschinen nach Software wie „Open Office&#8221; oder Antivirenprogrammen gesucht haben, sind ungewollt Abonnementvertr&#228;ge eingegangen. Unter den Suchergebnissen war auch der Anbieter mega-downloads.net gelistet. Auf der Seite von mega-downloads.net wird man aufgefordert seine Daten einzugeben. Der Hinweis, dass man mit Abschicken der Daten ein Abonnement eingeht, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verbrauchersch&#252;tzer warnen vor einer neuen Kostenfalle. Viele Nutzer die in Suchmaschinen nach Software wie „Open Office&#8221; oder Antivirenprogrammen gesucht haben, sind ungewollt Abonnementvertr&#228;ge eingegangen. Unter den Suchergebnissen war auch der Anbieter mega-downloads.net gelistet.</p>
<p>Auf der Seite von mega-downloads.net wird man aufgefordert seine Daten einzugeben. Der Hinweis, dass man mit Abschicken der Daten ein Abonnement eingeht, ist leicht zu &#252;bersehen. Das Abonnement schlie&#223;t man f&#252;r 2 Jahre. Die Kosten betragen acht Euro pro Monat.</p>
<p>Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt Internet-Nutzern, Zahlungsaufforderungen des Anbieters zur&#252;ckzuweisen. Man soll darauf hinweisen, dass kein rechtskr&#228;ftiger Vertrag zu Stande gekommen sei. Auf der Website der Verbraucherzentrale k&#246;nnen entsprechende Musterschreiben runtergeladen werden.</p>
<p>Hier geht es zu den Musterschreiben (es &#246;ffnet sich ein neues Fenster): <a href="http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ121052609800398/link427431A.html" target="_blank">Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen</a></p>
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		<title>Landesdatenschutzbeauftragter verh&#228;ngt Bu&#223;geld gegen MeinProf.de</title>
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		<pubDate>Mon, 05 May 2008 16:44:10 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Alexander Dix, der Berliner Datenschutzbeauftragte, hat ein Bu&#223;geld in H&#246;he von 2000€ (2&#215;1000€) gegen die Betreiber des Professoren-Bewertungsportals Meinprof.de erlassen. Auf meinprof.de k&#246;nnen Studenten online ihre Professoren bewerten. Dazu steht eine List bereit, auf der alle Professoren gelistet sind. Dies sei jedoch unzul&#228;ssig, meint der Berliner Datenschutzbeauftragte. Nach § 33 Abs. 1 BDSG (BDSG: Bundesdatenschutzgesetz) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm;">Alexander Dix, der  Berliner Datenschutzbeauftragte, hat ein Bu&#223;geld in H&#246;he von 2000€ (2&#215;1000€) gegen die Betreiber des Professoren-Bewertungsportals Meinprof.de erlassen. Auf meinprof.de k&#246;nnen Studenten online ihre Professoren bewerten. Dazu steht eine List bereit, auf der alle Professoren gelistet sind. Dies sei jedoch unzul&#228;ssig, meint der  Berliner Datenschutzbeauftragte. Nach § 33 Abs. 1 BDSG (BDSG: Bundesdatenschutzgesetz) m&#252;ssen die Professoren &#252;ber die Speicherung sowie die Bewertung informiert werden. Des Weiteren muss Meinprof.de sicherstellen, dass die Daten nur von Studenten mit einen „berechtigten Interesse“ abgerufen werden k&#246;nnen. Ein „berechtigtes Interesse“ liege z.B. dann vor, wenn die Stundenten den Vortrag der Dozenten besucht haben.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Ganz anders sah es das LG Berlin vor einem Jahr. Das Gericht hat entschieden, dass die Ver&#246;ffentlichung zul&#228;ssig sei, weil die Daten aus „&#246;ffentlich zug&#228;nglicher Quelle“ nach § 28 Abs. Nr.3 BDSG stammen. Die Betreiber haben angek&#252;ndigt sich zu wehren, notfalls auch vor Gericht.</p>
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		<title>Vorsicht vor vermeintlichen eBay E-Mails</title>
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		<pubDate>Sun, 04 May 2008 12:52:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Trickbetr&#252;ger haben es anscheinend auf die Kundendaten von eBay abgesehen. In letzter Zeit werden E-Mails versandt mit der Betreffzeile: „ Sie haben eine Frage zum Thema eBay-Artikel: Iphone 16GB &#8211; 16 GB &#8211; 16GB ohne simlock NEW &#8211; NEU&#8221;. Die Email sieht auf den ersten Blick wie jede andere E-Mail von eBay aus. Der Link [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Trickbetr&#252;ger haben es anscheinend auf die Kundendaten von eBay abgesehen. In letzter Zeit werden E-Mails versandt mit der Betreffzeile: <em>„ Sie haben eine Frage zum Thema eBay-Artikel: Iphone 16GB &#8211; 16 GB &#8211; 16GB ohne simlock NEW &#8211; NEU&#8221;</em>.</p>
<p>Die Email sieht auf den ersten Blick wie jede andere E-Mail von eBay aus. Der Link f&#252;hrt jedoch nicht zum Angebot, sondern zu einer Nachbildung eines eBay-Logins. Wenn man die Seite genauer betrachtet, erkennt man die falsche Adresse und das Fehlen der &#252;blichen Verschl&#252;sselung. Ein weiterer Hinweis ist auch das Fehlen einer pers&#246;nlichen  Anrede. Ebay spricht seine Kunden immer pers&#246;nlich in E-Mails an. Der Rest entspricht jedoch der eBay Seite.</p>
<p>Wer nun seine Daten eingibt, liefert das Login direkt an die Betr&#252;ger. Die Betr&#252;ger nutzen diese meist zu betr&#252;gerischen Auktionen. Wer darauf schon reingefallen ist, sollte umgehend mit eBay Kontakt aufnehmen. Dann kann der Account entweder gesperrt oder das Passwort ge&#228;ndert werden.</p>
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		<title>eBay muss Namensklau unterbinden</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Apr 2008 12:05:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshofs hat sich am 10 April 2008 mit der Frage besch&#228;ftigt, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Auktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn es zum „Namensklau“ kommt. Im vorliegenden Fall ging es um einen eBay Nutzer der zwar einen Account hatte, jedoch keinen Handel trieb. Im November 2003 wurde er von unzufriedenen „K&#228;ufern“ [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshofs hat sich am 10 April 2008 mit der Frage besch&#228;ftigt, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Auktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn es zum „Namensklau“ kommt.</p>
<p>Im vorliegenden Fall ging es um einen eBay Nutzer der zwar einen Account hatte, jedoch keinen Handel trieb. Im  November 2003 wurde er von unzufriedenen „K&#228;ufern“ angerufen, die meinten Waren bei ihm erworben zu haben. Ganz Konkret: Es handelte sich dabei um Pullover. Wie sich jedoch herausstellte waren es Plagiate, die von einem Nutzer „universum3333“ bei eBay angeboten wurden. Der Nutzer registrierte den Account auf den b&#252;rgerlichen Namen des Kl&#228;gers. Mit Adresse und Geburtstag, versteht sich. Der Kl&#228;ger meldete dies eBay. Die sperrten daraufhin den Account. Es kam jedoch zu weiteren Anmeldungen. Dabei wurden wieder die Daten des Kl&#228;gers genutzt. Als ob das nicht genug w&#228;re, sendeten die unzufriedenen Kunden dem vermeintlichen Verk&#228;ufer die Ware zur&#252;ck. Der Kl&#228;ger hat eBay daraufhin wegen der Verletzung seines Namensrechts als St&#246;rerin auf Unterlassung in Anspruch genommen. </p>
<p>Letztendlich musste sich das BGH der Sache annehmen und gab dem Kl&#228;ger recht. Das Auktionshaus hat keine generelle Pflicht, die ins Netz gestellten Informationen auf  Rechtsverletzungen zu pr&#252;fen. Wenn jedoch ein Betroffener auf eine  missbr&#228;uchliche Nutzung seines Namens hinweist, muss eBay den Anbieter sperren und weiteren Missbrauch der Daten verhindern. </p>
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		<title>Akteneinsicht f&#252;r Abmahner abgelehnt</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Apr 2008 20:47:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Daten]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Musikindustrie musste einen herben R&#252;ckschlag hinnehmen. Laut einem Urteil des LG Saarbr&#252;cken, kann das Recht auf Akteneinsicht in Straf- bzw. Ermittlungsakten dem schutzw&#252;rdigen Interesse der betroffenen Person entgegenstehen. Der Umweg &#252;ber das Strafverfahren ist f&#252;r die Musikindustrie die einzige M&#246;glichkeit um an die Adresse der Filesharer zu gelangen. Nat&#252;rlich ist es erfreulich, dass der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Musikindustrie musste einen herben R&#252;ckschlag hinnehmen. Laut einem Urteil des LG Saarbr&#252;cken, kann das Recht auf Akteneinsicht in Straf- bzw. Ermittlungsakten dem schutzw&#252;rdigen Interesse der betroffenen Person entgegenstehen. Der Umweg &#252;ber das Strafverfahren ist f&#252;r die Musikindustrie die einzige M&#246;glichkeit um an die Adresse der Filesharer zu gelangen. </p>
<p>Nat&#252;rlich ist es erfreulich, dass der Datenschutz auch mal respektiert wird und, im Idealfall, der Abmahnwelle ein Riegel vorgeschoben wird. Das ist jedoch kein Freifahrtschein f&#252;r Filesharer. Der Tausch urheberrechtlich gesch&#252;tzter Werke stellt eine Verletzung der  Schutzrechte dar. Die Methoden mit denen die Musikindustrie die Verletzungen verfolgt, sind in vielen F&#228;llen jedoch verwerflich. Urteil des <a href="http://www.akte-abmahnung.de/lg-kempten-az3-o-14608-vom-26022008/">LG Kempten, Az.:3 O 146/08 vom 26.02.2008</a></p>
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