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	<title>Rechtsteufel.de &#187; Bußgeld</title>
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		<title>Call-in-shows: Jetzt werden Bu&#223;gelder verh&#228;ngt</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Sep 2009 19:30:08 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Gewinnspielsatzung haben Landesmedienanstalten Bu&#223;gelder gegen Call-in-Shows wegen T&#228;uschung der Zuschauer verh&#228;ngt. Als Erste traf es „Sat.1“ und „Das Vierte“. Die Landesmedienanstalt hat dabei u.a. die mangelhafte Zuschauerinformationen &#252;ber das Teilnahmeentgelt, Teilnahmebedingungen und den Ausschluss Minderj&#228;hriger bem&#228;ngelt. Beanstandet wurden auch irref&#252;hrende Aussagen hinsichtlich der Bedeutung der Anzahl der Gewinnleitungen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Gewinnspielsatzung haben Landesmedienanstalten Bu&#223;gelder gegen Call-in-Shows wegen T&#228;uschung der Zuschauer verh&#228;ngt. Als Erste traf es „Sat.1“ und „Das Vierte“. Die Landesmedienanstalt hat dabei u.a. die mangelhafte Zuschauerinformationen &#252;ber das Teilnahmeentgelt, Teilnahmebedingungen und den Ausschluss Minderj&#228;hriger bem&#228;ngelt. Beanstandet wurden auch irref&#252;hrende Aussagen hinsichtlich der Bedeutung der Anzahl der Gewinnleitungen und zum Schwierigkeitsgrad des R&#228;tsels. Gegen 9Live laufen bei der Bayerischen Landeszentrale f&#252;r Medien mindestens sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen &#228;hnlicher Vert&#246;&#223;e.</p>
<p>Die Einstellung der Landesmedienanstalt scheint sich ge&#228;ndert zu haben. Noch vor einigen Monaten hie&#223; es man m&#252;sse aufpassen, nicht zu viel zu regulieren. Das klingt nun ganz anders:</p>
<blockquote><p>„Die Landesmedienanstalten machen ihre Ank&#252;ndigung wahr, die Regelungen der Gewinnspielsatz konsequent anzuwenden. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Verbraucher und Nutzer im Rahmen von Gewinnspielsendungen get&#228;uscht und an der Nase herumgef&#252;hrt werden. Das werden die Landesmedienanstalten unterbinden”</p></blockquote>
<p>Gegen Sat.1 wurde wegen der Sendung „Quiznight“ in vier F&#228;llen Bu&#223;gelder in H&#246;he insgesamt 40.000 EUR verh&#228;ngt. Dabei wurde bereits ber&#252;cksichtigt, dass es sich hierbei um einen „Wiederholungst&#228;ter“ handelt. Es wird zwar durchgegriffen, die Strafen sind jedoch ein Witz im Vergleich zu den Einnahmen, die die Sender durch Gewinnspiele erzielen.</p>
<p>Quelle:<a href="http://www.alm.de/34.html?&amp;tx_ttnews[tt_news]=540&amp;tx_ttnews[backPid]=1&amp;cHash=3f4c8ad43f" target="_blank">Pressemitteilung 16/2009 der ZAK</a></p>
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		<title>Verpackungsverordnung gilt auch f&#252;r Vereine</title>
		<link>http://www.rechtsteufel.de/verpackungsverordnung-gilt-auch-fur-vereine</link>
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		<pubDate>Wed, 21 May 2008 16:07:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Jeder der Waren gewerblich an den Endverbraucher verkauft, ist verpflichtet die verwendete Verpackung zu entsorgen. In § 3 IX der „Verordnung &#252;ber die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabf&#228;llen&#8221; wird definiert, wer Vertreiber in diesem Sinne ist: „Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist, wer Verpackungen, Packstoffe oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden, oder Waren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder der Waren  gewerblich an den Endverbraucher verkauft, ist verpflichtet die verwendete Verpackung zu entsorgen. In § 3 IX der „Verordnung &#252;ber die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabf&#228;llen&#8221; wird definiert, wer Vertreiber in diesem Sinne ist:</p>
<blockquote><p>„Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist, wer Verpackungen, Packstoffe oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden, oder Waren in Verpackungen, gleichg&#252;ltig auf welcher Handelsstufe, in Verkehr bringt. Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist auch der Versandhandel.&#8221;</p></blockquote>
<p>Insbesondere bei eBay stellen sich viele Verk&#228;ufer die Frage ob ihr handeln nun gewerblich oder privat ist. Es herrscht eine gro&#223;e Rechtsunsicherheit, da die Gerichte oft zu sehr unterschiedlichen Auffassungen gelangen (siehe: <a href="http://www.akte-abmahnung.de/abmahnungen-bei-ebay/" target="_self">Abmahnungen bei eBay</a>).</p>
<p>Wer sich nicht an die Verordnung h&#228;lt, kann wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt werden. Auch ein Bu&#223;geld bis zu 50.000€ pro Versto&#223; kann verh&#228;ngt werden. Was viele nicht wissen: Das betrifft auch Vereine, die Abzeichen oder Bekleindung an Endverbraucher verkaufen.</p>
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		<title>Pay-TV-Sender Premiere sagt Schwarzsehern den Kampf an</title>
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		<pubDate>Tue, 06 May 2008 10:15:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Pay-TV-Sender Premiere hat vor dem LG Hamburg eine Einstweilige Verf&#252;gung gegen Zehnder, einen Importeur von sog. patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt. Sollte Zehnder gegen die Anordnung versto&#223;en, so wird ein Bu&#223;geld von bis zu 250.000 Euro f&#228;llig. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass alle Receiver die sich noch in Besitz von Zehnder befinden, an den zust&#228;ndigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm;">Der  Pay-TV-Sender Premiere hat vor dem LG Hamburg eine Einstweilige Verf&#252;gung gegen Zehnder, einen Importeur von sog. patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt. Sollte Zehnder gegen die Anordnung versto&#223;en, so wird ein Bu&#223;geld von bis zu 250.000 Euro f&#228;llig. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass alle Receiver die sich noch in Besitz von Zehnder befinden, an den  zust&#228;ndigen Gerichtsvollzieher herauszugeben seien.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die beanstandeten Receivern besitzen einen Emulator, der das Vorhandensein einer Smartcard simuliert und so einen kostenlosen Premiere-Empfang erm&#246;glicht. Durch das massenhafte einf&#252;hren der Receiver zum Weihnachtsgesch&#228;ft 2007, verzeichnete Premiere einen stark gebremsten  Zuwachs an Abonnenten. Mit Hilfe eines Sparpakets mussten die Verluste in  zweistelliger Millionenh&#246;he kompensiert werden. Premiere k&#252;ndigte an, die Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden zu verfolgen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
<p style="margin-bottom: 0cm;">In einer Presseerkl&#228;rung von Premiere ist zu lesen:</p>
<blockquote style="margin-left: 0cm;"><p>Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist f&#252;r uns ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl. Wir werden in unseren Bem&#252;hungen nicht nachlassen und solche Straftaten weiterhin konsequent und mit allen juristischen Mitteln verfolgen. Dabei nutzen wir nicht nur alle M&#246;glichkeiten des Strafrechts aus, sondern wir werden all jene, die sich damit auf Kosten anderer bereichern wollen, zus&#228;tzlich noch mit empfindlichen Schadensersatzanspr&#252;chen zur Rechenschaft ziehen. Im Interesse unserer ehrlichen Abonnenten werden wir au&#223;erdem auch die K&#228;ufer dieser Receiver strafrechtlich zur Verantwortung ziehen. Die illegale Nutzung des Premiere Programms ist kein Kavaliersdelikt. Quelle: <a title="Presseportal.de" href="http://www.presseportal.de/pm/33221/1184561/premiere/rss" target="_blank">Presseportal.de</a></p></blockquote>
<p style="margin-bottom: 0cm;">
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		<title>Landesdatenschutzbeauftragter verh&#228;ngt Bu&#223;geld gegen MeinProf.de</title>
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		<pubDate>Mon, 05 May 2008 16:44:10 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Alexander Dix, der Berliner Datenschutzbeauftragte, hat ein Bu&#223;geld in H&#246;he von 2000€ (2&#215;1000€) gegen die Betreiber des Professoren-Bewertungsportals Meinprof.de erlassen. Auf meinprof.de k&#246;nnen Studenten online ihre Professoren bewerten. Dazu steht eine List bereit, auf der alle Professoren gelistet sind. Dies sei jedoch unzul&#228;ssig, meint der Berliner Datenschutzbeauftragte. Nach § 33 Abs. 1 BDSG (BDSG: Bundesdatenschutzgesetz) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm;">Alexander Dix, der  Berliner Datenschutzbeauftragte, hat ein Bu&#223;geld in H&#246;he von 2000€ (2&#215;1000€) gegen die Betreiber des Professoren-Bewertungsportals Meinprof.de erlassen. Auf meinprof.de k&#246;nnen Studenten online ihre Professoren bewerten. Dazu steht eine List bereit, auf der alle Professoren gelistet sind. Dies sei jedoch unzul&#228;ssig, meint der  Berliner Datenschutzbeauftragte. Nach § 33 Abs. 1 BDSG (BDSG: Bundesdatenschutzgesetz) m&#252;ssen die Professoren &#252;ber die Speicherung sowie die Bewertung informiert werden. Des Weiteren muss Meinprof.de sicherstellen, dass die Daten nur von Studenten mit einen „berechtigten Interesse“ abgerufen werden k&#246;nnen. Ein „berechtigtes Interesse“ liege z.B. dann vor, wenn die Stundenten den Vortrag der Dozenten besucht haben.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Ganz anders sah es das LG Berlin vor einem Jahr. Das Gericht hat entschieden, dass die Ver&#246;ffentlichung zul&#228;ssig sei, weil die Daten aus „&#246;ffentlich zug&#228;nglicher Quelle“ nach § 28 Abs. Nr.3 BDSG stammen. Die Betreiber haben angek&#252;ndigt sich zu wehren, notfalls auch vor Gericht.</p>
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		<title>Verkehrsverst&#246;&#223;e werden EU-weit verfolgt</title>
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		<pubDate>Sun, 23 Mar 2008 15:53:11 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die EU-Kommision will Verkehrsverst&#246;&#223;e nun EU-weit verfolgen. Durch die Vernetzung von 27 nationalen Datenbanken, sollen die Fahrzeughalter im EU-Ausland aufgesp&#252;rt werden. EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot m&#246;chte damit die Zahl der Verkehrstoten senken. &#8220;Wenn ein Mitgliedstaat streng ist, dann geht auch die Zahl der Unf&#228;lle und Todesf&#228;lle zur&#252;ck“, so Barrot. Der neue Gesetzesvorschlag soll f&#252;r vier Arten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die EU-Kommision will Verkehrsverst&#246;&#223;e nun EU-weit verfolgen. Durch die Vernetzung von 27 nationalen Datenbanken, sollen die Fahrzeughalter im EU-Ausland aufgesp&#252;rt werden. EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot m&#246;chte damit die Zahl der Verkehrstoten senken. &#8220;Wenn ein Mitgliedstaat streng ist, dann geht auch die Zahl der Unf&#228;lle und Todesf&#228;lle zur&#252;ck“, so Barrot. Der  neue Gesetzesvorschlag soll f&#252;r vier Arten von Verst&#246;&#223;en gelten: zu hohe Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer, Fahren ohne Gurt und Rotlichtverst&#246;&#223;e. Im Jahr 2007 starben insgesamt 43 000 Menschen auf europ&#228;ischen Stra&#223;en. Ob das neue Gesetz tats&#228;chlich dazu beitr&#228;gt diese Zahl zu senken, bleibt abzuwarten. Das Gesetz k&#246;nnte fr&#252;hestens in drei Jahren in Kraft treten.</p>
<p>Einen Beschluss zur Eintreibung von Bu&#223;geldern &#252;ber 70 Euro gibt es bereits. Alle EU-Staaten hatten bis M&#228;rz 2007 Zeit, diesen Beschluss in nationales Recht umzusetzen. Tats&#228;chlich haben es aber nur 7 der 27 Staaten gemacht, n&#228;mlich: D&#228;nemark, Finnland, Frankreich, die Niederlande, &#214;sterreich, Rum&#228;nien und Ungarn.</p>
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