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“Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt in Textform”- unzulässig

Dienstag, 8. April 2008 15:53

Die Belehrung: “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung” ist nicht ganz korrekt, so das OLG Düsseldorf. Es ist zwar korrekt, dass die Frist nicht vor Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform beginnt, jedoch falsch, da nach § 312d Abs. 2 S. 1 BGB die Frist nicht vor Erhalt der Ware beginnen kann. Die Belehrung ist zu ungenau, da der Verbraucher den Eindruck haben könnte, die Widerrufsfrist beginne schon nach erhalt einer Belehrung per E-Mail oder Brief. Das ist jedoch falsch. Es gilt: Nach Erhalt der Belehrung und Ware.

Zum Urteil: OLG Düsseldorf, Az.: I-20 U 107/07 vom 30.10.2007

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Widerrufsrecht muss deutlich erkennbar sein

Samstag, 5. April 2008 22:07

Ein Unternehmer ist Verpflichtet den Verbraucher vor Vertragsabschluss über ein Bestehen oder Nichtbestehen sowie die einzelnen Bedingungen des Widerrrufsrechts zu informieren. Damit die Belehrung wirksam erfolgt ist, muss der Verbraucher den Hinweis ohne gezielte Suche finden. Das ist nicht der Fall wenn die Widerrufsbelehrung unter der Bezeichnung „AGB“ zu finden ist. Ein durchschnittlicher Verbraucher vermutet unter der Bezeichnung “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” eher die Vertragsbedingungen des Unternehmers als eine nach § 312c BGB nötige Widerrufsbelehrung. Landgericht Berlin, Az.96 O 329/07 vom 14.12.2007

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Unwirksame AGB-Klauseln wettbewerbswidrig

Samstag, 5. April 2008 21:44

Was die Frage angeht ob die Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln wettbewerbswidrig ist, sind sich Fachliteratur und Rechtsprechung nicht einig. Je nach Gericht fällt die Entscheidung verschieden aus. Das OLG Frankfurt/Main hat dies mehrfach bejaht. Ganz anders sieht es beim OLG Hamburg aus. Hier meint man, dass nicht jede Verwendung einer nach den §§ 307 ff. BGB unwirksamen AGB-Klausel wettbewerbswidrig ist. Das OLG Köln geht sogar soweit und meint: Eine unwirksame AGB-Klausel ist in der Regel kein Wettbewerbsverstoß. Das Landgericht Frankfurt/Main hat mit seinem Urteil vom 08.02.2008 erneut die wettbewerbswidrigkeit unwirksamer AGB-Klauseln bestätigt. Dabei ging das Gericht auf die Auswirkungen der EG-Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken ein. Seit dieser Richtlinie ist die Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln ebenfalls als wettbewerbswidrig einzustufen, so das Gericht. Landgericht Frankfurt/Main, Az.:3/12 O 157/07 vom 08.02.2008

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Die AGB Falle

Samstag, 5. April 2008 21:27

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGBs sind Bestandteil bei sehr vielen Verträgen. Sie dienen dazu, das Vertragsverhältnis möglichst genau zu definieren. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass jeder das Recht hat sich auszusuchen mit wem er einen Vertrag schließt. Die Vertragsparteien dürfen den Vertragsinhalt, in gewissen Schranken, frei bestimmen. Weiterlesen

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Kein Zwang zum Umgang mit Kind

Dienstag, 1. April 2008 12:46

“Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.”.
Das Besagt jedenfalls § 1684 BGB. Eltern dürfen aber vom Staat in der Regel nicht zum Umgang gezwungen werden, so das Bundesverfassungsgericht in seinem heutigen Urteil.

Im vorliegenden Fall ging es um einen verheirateten Mann, der mit einer Ehefrau zwei Kinder hat. Er hat außerdem einen außerehelichen neunjährigen Sohn, für den er Unterhalt zahlt, jedoch keinen persönlichen Kontakt wünscht. Die Begründung: Er will seine Ehe nicht gefährden. Vor vier Jahren wurde er vom Oberlandesgericht Brandenburg unter Androhung von 25.000 Euro Zwangsgeld verurteilt, seinen Sohn alle drei Monate zu besuchen. Das Gericht berief sich dabei auf das oben zitierte Gesetz. Dagegen legte der Vater Verfassungsbeschwerde ein und begründete sie damit, dass er sich durch die Zwangsgeldandrohung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühle. Die Mutter des Kindes wollte den Mann zwingen, seinen Sohn regelmäßig zu besuchen. Dies sei jedoch nicht zum Wohle des Kindes. Außerdem dürfe eine Umgangspflicht grundsätzlich nicht zwangsweise durchgesetzt werden, so das Gericht. Bundesverfassungsgericht, Az.:1 BvR 1620/04 vom 01.04.2008

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Neue Widerrufsbelehrung ab 01.04.2008

Freitag, 14. März 2008 14:30

Lange wurde darüber diskutiert und nun ist es soweit. Ab 01.04.2008 tritt die 3. Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichtenverordnung in Kraft. Gleichzeitig wird eine neue Muster Widerrufs- sowie Rückgabebelehrung veröffentlicht.

Muster für die Widerrufsbelehrung ab 01.04.2008
Muster für die Rückgabebelehrung ab 01.04.2008

Ob die neuen Muster für mehr Rechtssicherheit sorgen, ist nicht gewiss. Die meisten Punkte entsprechen der aktuellen Rechtsprechung. Das Bundesjustizministerium gab bekannt, dass man in absehbarer Zeit Vorschläge für ein formelles Gesetz unterbreitet wird. Diese sollen auch Regelungen für die Muster erhalten. Damit wäre es ein nur Zwischenschritt auf dem Weg zum Muster mit Gesetzesrang.

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Unzulässige Nutzung eines Staatsnamens als Domain

Dienstag, 4. März 2008 21:41

Die Kombination eines Staatsnamens mit der Top-Level-Domain „.com“, in diesem Fall der Name der Tschechischen Republik, kann bereits ein rechtsverletzender Namensgebrauch nach § 12 BGB sein. Eine Namensanmaßung besteht immer dann, wenn ein Dritte unbefugt einen Namen, der eine
Zuordnungsverwirrung auslöst und schutzwürdige Interessen eines Namensträgers verletzt. Dies ist durch Verwendung eines fremden Namens als Domain erfüllt. Urteil vom 29.05.2007, Az.: 5 U 153/06

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Opt-out-Regelung in AGB stellt keine Benachteiligung dar

Montag, 3. März 2008 23:03

Eine Opt-out-Regelung in den Allgemeine Geschäftsbedingung betreffend der Einwilligung in Werbung und Marktforschung, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB dar. Der Verbraucher hat nämlich die Möglichkeit seine Einwilligung durch nicht Ankreuzen zu verweigern. Dies entspreche den inhaltlichen Anforderungen im Sinne des § 4a Abs. 1 BDSG, so das Gericht. Urteil des LG München I, Az.:29 U 2769/06

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