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	<title>Rechtsteufel.de &#187; Belehrung</title>
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		<title>Neue Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010 – 14 Tage Widerrufsfrist bei eBay ausreichend</title>
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		<pubDate>Sun, 04 Apr 2010 20:52:56 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Ab dem 11.06.2010 tritt die neue Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivlilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften &#252;ber das Widerrufs- und R&#252;ckgaberecht“ soll es mehr Rechtsicherheit f&#252;r Online-H&#228;ndler geben. Mehr Sicherheit. Das versprach auch der Vorg&#228;nger. Doch diesmal hat die neue Muster-Widerrufsbelehrung Gesetzesrang. Der Vorteil: Vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem 11.06.2010 tritt die neue Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivlilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften &#252;ber das Widerrufs- und R&#252;ckgaberecht“ soll es mehr Rechtsicherheit f&#252;r Online-H&#228;ndler geben. Mehr Sicherheit. Das versprach auch der Vorg&#228;nger. Doch diesmal hat die neue Muster-Widerrufsbelehrung Gesetzesrang. Der Vorteil: Vor Gericht kann sie nicht mehr als fehlerhaft eingestuft werden. Die Verwendung des Musters kann somit auch nicht abgemahnt werden, sofern man es korrekt verwendet. Eine &#220;bergangszeit ist nicht vorgesehen. Verk&#228;ufer sollten deshalb das neue Muster ab 11.06.2010 verwenden.</p>
<p><strong>&#196;nderungen in der neuen Fassung</strong><br />
In der neuen Widerrufsbelehrung fallen die Verweise auf die BGB-InfoV weg, da diese zu dem Zeitpunkt an aufgehoben werden. Ab 11.06.2010 soll die Einr&#228;umung einer Frist von 14 Tagen ausreichend sein. Dies gilt jedoch nur, wenn der Verbraucher unverz&#252;glich nach dem Vertragsschluss in Textform &#252;ber sein Widerrufsrecht belehrt wird. Bei eBay somit nach Auktionsende bzw. nachdem ein Festpreisartikel vom Kunden gekauft wurde. Unverz&#252;glich bedeutet: Ohne schuldhaftes z&#246;gern. Doch Vorsicht: Geschieht dies nicht, gilt weiterhin die Frist von einem Monat. In der Gesetzbegr&#252;ndung ist zu lesen, dass jedenfalls dann ein schuldhaftes vorliegen vorliegt, wenn die Belehrung nicht sp&#228;testens einen Tag nach Vertragsabschluss dem Verbraucher in Textform zugeschickt wird.  Ob eBay dem Verk&#228;ufer eine technische M&#246;glichkeit zur Verf&#252;gung stellt, um den Informationspflichten in der Form nachzukommen und so die Frist auf 14 Tage zu verk&#252;rzen, bleibt abzuwarten.</p>
<p><strong>Die &#196;nderungen kurz und pr&#228;gnant:</strong></p>
<p>- Widerrufsfrist betr&#228;gt „14 Tage“ und nicht mehr „2 Wochen“<br />
- Unternehmer erf&#252;llt Informationspflichten bereits durch Verwendung des Musters<br />
- bei eBay reicht von nun an die Widerrufsfrist von 14 Tagen, sofern die Belehrung &#8220;unverz&#252;glich&#8221; folgt<br />
- &#220;bersendung der Widerrufsbelehrung in Textform NACH Vertragsabschluss ausreichend</p>
<p>Dennoch sollte man vorsichtig sein. Auch die neue Belehrung funktioniert nach dem bew&#228;hrten Baukastenprinzip. Man sollte genau pr&#252;fen, welche Formulierungen man verwenden kann. Idealerweise sollte vorher eine Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Ein auf gewerblichen Rechtsschutz versierter Rechtsanwalt ist sicherlich eine gute Wahl.</p>
<p>H&#228;ndler, die abgemahnt wurden sollten vorsichtig sein. Insbesondere dann, wenn eine Unterlassungserkl&#228;rung abgegeben oder einstweilige Verf&#252;gungen gegen sie erwirkt wurde. Diese sind weiterhin g&#252;ltig. Ein H&#228;ndler, der wegen der Verwendung der 14 Tage Frist bei eBay in der Vergangenheit abgemahnt wurde, sollte die Unterlassungserkl&#228;rung vor Nutzung des neuen Musters k&#252;ndigen. Solange die Unterlassungserkl&#228;rung nicht gek&#252;ndigt wird, ist sie wirksam, auch wenn sich die Rechtslage mittlerweile ge&#228;ndert hat.</p>
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		<title>Widerrufsbelehrung in Textform ist ein Muss!</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Nov 2009 14:12:56 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder gewerbliche H&#228;ndler muss im Fernabsatz ein Widerrufsrecht einr&#228;umen. Das ist f&#252;r niemand etwas neues. Was viele jedoch nicht wissen: Damit die Frist zu laufen beginnt, muss  der Verbraucher eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten. Ist dies nicht der Fall, hat er ein unendliches Widerrufsrecht, da die Frist nicht zu laufen beginnt. Das LG Bochum hat mit Urteil vom 24.10.2009, Az.: 14 O 191/08 entschieden, dass dieses Vers&#228;umnis eine Wettbewerbswidrigkeit darstellt.</p>
<p>Die (kurze) Entscheidung k&#246;nnen Sie hier nachlesen: <a href="http://www.akte-abmahnung.de/lg-bochum-vom-24-10-2008-az-14-o-19108/" target="_self">LG Bochum vom 24.10.2008, Az.: 14 O 191/08</a></p>
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		<title>EuGH: Kein Wertersatz bei Aus&#252;bung des Widerrufsrechts</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Sep 2009 07:27:05 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Bestimmungen des BGB, wonach schon allein f&#252;r die Pr&#252;fung der Ware eine Wertersatzpflicht besteht, sind gemeinschaftswidrig. So hat es der Europ&#228;ische Gerichtshof mit Urteil vom 03.09.2009, C-489/07 entschieden. Durch diese Regelung werde der Verbraucher benachteiligt. Eine Wertersatzpflicht sei nur unter bestimmten Voraussetzungen m&#246;glich. Beispielsweise dann, wenn der Verbraucher die Ware auf eine mit den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { size: 21cm 29.7cm; margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } -->Die Bestimmungen des BGB, wonach schon allein f&#252;r die Pr&#252;fung der Ware eine Wertersatzpflicht besteht, sind gemeinschaftswidrig. So hat es der Europ&#228;ische Gerichtshof mit Urteil vom 03.09.2009, C-489/07 entschieden. Durch diese Regelung werde der Verbraucher benachteiligt. Eine Wertersatzpflicht sei nur unter bestimmten Voraussetzungen m&#246;glich. Beispielsweise dann, wenn der Verbraucher die Ware auf eine mit den Grunds&#228;tzen des b&#252;rgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat. Was das konkret bedeuten soll, ist noch unklar. Gem&#228;&#223; der  Gemeinschaftsrichtlinie &#252;ber den Verbraucherschutz bei Vertragsabschl&#252;ssen im Fernabsatz, kann ein Verbraucher einen  Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne Angabe von Gr&#252;nden und ohne Strafzahlung widerrufen. Der Verbraucher muss nur die unmittelbaren Kosten der R&#252;cksendung der Ware selbst tragen.</p>
<p>Der Gerichtshof stellte fest, dass eine generelle Auferlegung eines Wertersatzes mit den Zielen der Richtlinie nicht vereinbar ist. Die Wertersatzpflicht k&#246;nnte den Verbraucher davon abhalten, von seinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen. Die Wirksamkeit und die Effektivit&#228;t des Rechts auf Widerruf w&#228;re beeintr&#228;chtigt, wenn dem Verbraucher auferlegt w&#252;rde, allein deshalb Wertersatz zu zahlen, weil er die durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekaufte Ware gepr&#252;ft und ausprobiert hat. Da das Widerrufsrecht gerade zum Ziel hat, dem Verbraucher diese M&#246;glichkeit einzur&#228;umen, kann deren Wahrnehmung nicht zur Folge haben, dass er dieses Recht nur gegen Zahlung eines Wertersatzes aus&#252;ben kann.</p>
<p>Das Urteil kann verherende Auswirkung auf den Internethandel haben. Missbrauch ist damit T&#252;r und Tor ge&#246;ffnet. Die aktuelle  Widerrufs- oder R&#252;ckgabebelehrung wird aufgrund des Urteils wohl abge&#228;ndert werden m&#252;ssen. Im schlimmsten Fall, droht dem Verwender der aktuellen Widerrufsbelehrung eine Abmahnung.</p>
<p>Das Urteil ist hier nachzulesen: <a href="http://www.akte-abmahnung.de/europaischer-gerichtshof-c-48907-vom-03-09-2009/" target="_self">Europ&#228;ischer Gerichtshof C-489/07 vom 03.09.2009</a></p>
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		<title>Vorsicht Abmahnung: Anwaltskanzlei aus Seligenstadt mahnt bei eBay ab!</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Mar 2009 20:20:46 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Ein gewerblicher Verk&#228;ufer auf der Internetauktionsplattform eBay, vertreibt gebrauchte Modelleisenbahnen und Modellautos. Ein Teil der Artikel wird in Kommission verkauft. Darunter war auch eine Bohrmaschine. Mit Schreiben vom 13.03.2009 wurde der H&#228;ndler von der &#8220;Anwaltskanzlei Hartmann&#8221; abgemahnt. Die Mandantin des Anwalts vertreibt bei eBay unter dem Alias t***e &#8220;vergleichbare Produkte&#8221;. Das bedeutet konkret: &#220;berwiegend Parf&#252;ms [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein gewerblicher Verk&#228;ufer auf der Internetauktionsplattform eBay, vertreibt gebrauchte Modelleisenbahnen und Modellautos. Ein Teil der Artikel wird in Kommission verkauft.  Darunter war auch eine Bohrmaschine. Mit Schreiben vom 13.03.2009 wurde der H&#228;ndler von der &#8220;Anwaltskanzlei Hartmann&#8221; abgemahnt. Die Mandantin des Anwalts vertreibt bei eBay unter dem Alias t***e &#8220;vergleichbare Produkte&#8221;. Das bedeutet konkret: &#220;berwiegend Parf&#252;ms und genau eine Bohrmaschine.  Keine gebrauchten Produkte, nur neue. Und genau um diese eine Bohrmaschine geht es. Der Anwalt z&#228;hlt folgende Verst&#246;&#223;e auf.:</p>
<blockquote><p>„Die von Ihnen vorgenommene Werbung ist wettbewerbswidrig, weil in der Widerrufsbelehrung eine 4-Wochen-Frist gesetzt wurde anstelle von 1 Monat&#8221;</p>
<p>„Ferner fehlt der Hinweis &#252;ber die &#220;bernahme der Versandkosten durch den Verk&#228;ufer&#8221;</p>
<p>„Die Angabe der Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung ist nicht statthaft.&#8221;</p>
<p>„Weiterhin wurde ein weltweiter Versand von Ihnen angeboten, ohne dass jedoch eine Preisangabe in der N&#228;he des Artikelpreises aufgef&#252;hrt w&#228;re&#8221;</p>
<p>„Ebenso liegen Unterschiede in der Widerrufsbelehrung zwischen Artikelseite und Michseite vor&#8221;</p></blockquote>
<p>Der Streitwert betr&#228;gt 15.000,00 EUR und es wurde eine Frist bis 22.03.2009 angesetzt. Der H&#228;ndler ist nicht alleine. Es wurden weitere vermeintliche &#8220;Mitbewerber&#8221; abgemahnt. Die Firma stellte in ihren Shop auch ein Fahrrad ein und mahnte kurzerhand einen Fahrradh&#228;ndler ab. Es hat den Anschein, als ob es sich um eine Serienabmahnung handelt, die einzig dem Zweck dienen soll, Geld in die Kasse des Anwalts zu sp&#252;len.</p>
<p>Der Abgemahnte eBay H&#228;ndler hat sich hilfesuchend an uns gewendet. Deshalb suchen wir weitere Gesch&#228;digte. Wer wurde ebenfalls von dieser Kanzlei abgemahnt? Wenn sich alle Abgemahnten zusammentun, k&#246;nnte man unter Umst&#228;nden beweisen, dass es sich um eine Serienabmahnung handelt. Dies w&#252;rde sich positiv f&#252;r alle Beteiligten auswirken. <span style="font-size: 10pt;">Einer Kontaktaufnahme sehen wir mit Freude entgegen.</span></p>
<p>Die Abmahnung k&#246;nnen Sie hier durchlesen. Der Text wurde nat&#252;rlich anonymisiert.</p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm241.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 1</a></p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm242.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 2</a></p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm243.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 3</a></p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm244.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 4</a></p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm245.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 5</a></p>
<p><a href="http://akte-abmahnung.de/wp-content/bilder/ebayabmahnung/abgemahntmm246.jpg" target="_self">Abmahnung Seite 6</a></p>
<p><span style="font-size: 10pt;"><br />
</span></p>
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		<title>Unerheblicher Wettbewerbsversto&#223; bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung?</title>
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		<pubDate>Thu, 15 May 2008 19:20:18 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das LG B&#252;ckeburg hat mit Urteil vom 22.04.2008 festgestellt, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in der Regel einen nur unerheblichen Wettbewerbsversto&#223; darstelle. Bislang haben alle Gerichte eine falsche Widerrufsbelehrung als „ erheblichen Wettbewerbsversto&#223;&#8221; eingestuft. Die Entscheidung weicht stark von der vorherrschenden Rechtsprechung ab. Eine falsche Widerrufsbelehrung schade n&#228;mlich nicht in erster Linie den Kunden oder Mitbewerbern, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das LG B&#252;ckeburg hat mit Urteil vom 22.04.2008 festgestellt, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in der Regel einen nur unerheblichen Wettbewerbsversto&#223; darstelle. Bislang haben alle Gerichte eine  falsche Widerrufsbelehrung als „ erheblichen Wettbewerbsversto&#223;&#8221; eingestuft. Die Entscheidung weicht stark von der vorherrschenden Rechtsprechung ab. Eine falsche Widerrufsbelehrung schade n&#228;mlich nicht in erster Linie den Kunden oder Mitbewerbern, sondern der eigenen Firma, da sie dem Verbraucher nach § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB die M&#246;glichkeit einr&#228;umt den Vertrag unbefristet zu widerrufen, so das Gericht.</p>
<p>Das Gericht dazu:</p>
<blockquote><p>„Die Gefahr, dass ein Verbraucher durch eine unrichtige Widerrufsbelehrung von der Wahrnehmung seines Widerrufsrechtes abgehalten wird, besteht zwar; Sie darf nach Ansicht der Kammer bei lebensnaher Betrachtung im Hinblick auf die ge&#228;nderten Lebensverh&#228;ltnisse aber auch nicht &#252;bersch&#228;tzt werden.&#8221;</p></blockquote>
<p>Das Gericht sah in der Abmahnung eine rechtsmissbr&#228;uchliche Vorgehensweise im Sinne des § 8 IV UWG.  Offenbar verschickte der H&#228;ndler und sein Anwalt sehr viele sich &#228;hnelnde Abmahnungen. Als Anhaltspunkt dienten verschiedene Internetforen sowie das Aktenzeichen des Anwalts.<em> </em></p>
<blockquote><p><em>„Hierf&#252;r spricht nicht zuletzt auch das in der Antragsschrift angegebene Aktenzeichen des Prozessbevollm&#228;chtigten des Verf&#252;gungskl&#228;gers, n&#228;mlich 901/08. Nach der &#252;blichen Praxis f&#252;r die Vergabe solcher Aktenzeichen bedeutet dies, dass der vorliegende Fall, den der Verf&#252;gungskl&#228;ger am 21.02.2008 in Auftrag gegeben hat, der 901. Fall ist, den der Prozessbevollm&#228;chtigte des Verf&#252;gungskl&#228;gers im Jahr 2008 bearbeitet, das sind umgerechnet mehr als 500 F&#228;lle pro Monat.&#8221;</em></p></blockquote>
<p>Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, so w&#228;ren die meisten Abmahnungen wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung unbegr&#252;ndet. Die Entscheidung des LG B&#252;ckeburg ist jedoch mit Vorsicht zu genie&#223;en, da es sich nur um eine Einzelentscheidung handelt.</p>
<p>Das Urteil ist hier nachzulesen: <a href="http://www.akte-abmahnung.de/lg-buckeburg-az2-o-6208-vom-22042008/" target="_self">LG B&#252;ckeburg, Az.:2 O 62/08 vom 22.04.2008</a></p>
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		<title>Abmahnrisiko bei eBay</title>
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		<pubDate>Wed, 14 May 2008 20:06:11 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Kurz nach der Gr&#252;ndung war Ebay eine Art virtueller Flohmarkt. &#196;hnlich war es auch als das Onlineauktionshaus nach Deutschland kam. Heute stellen Gewerbetreibende den Gro&#223;teil der Verk&#228;ufer bei Ebay. Doch viele, insbesondere die ein Kleingewerbe haben, wissen nicht, dass sie sich in ein Haifischbecken begeben. Das trifft auch auf Privatleute zu. Ehe man sich versieht, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kurz nach der Gr&#252;ndung war Ebay eine Art virtueller Flohmarkt. &#196;hnlich war es auch als das Onlineauktionshaus nach Deutschland kam. Heute stellen Gewerbetreibende den Gro&#223;teil der Verk&#228;ufer bei Ebay. Doch viele, insbesondere die ein Kleingewerbe haben, wissen nicht, dass sie sich in ein Haifischbecken begeben. Das trifft auch auf Privatleute zu. Ehe man sich versieht, ist man Gewerbetreibender bei Ebay. Auch wenn man das gar nicht will. Da reicht es schon mal ein paar Artikel zu viel reinzustellen. <a href="http://www.akte-abmahnung.de/abmahnungen-bei-ebay/" target="_self">Gewerblichen Ebay-Anbieter haben umfangreiche Informations- und Belehrungspflichten&#8230;(ganzen Artikel lesen)</a></p>
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		<title>Nutzung der alten Muster-Widerrufsbelehrung: Ein Bagatellversto&#223;</title>
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		<pubDate>Thu, 01 May 2008 08:27:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
				<category><![CDATA[Auktionen im Internet]]></category>
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		<description><![CDATA[Mit Beschluss vom 11.04.2008 hat das Kammergericht Berlin entschieden, das die Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung nur einen Bagatellversto&#223; darstelle und daher nicht abmahnf&#228;hig sei. Ein eBay-H&#228;ndler hatte einen Konkurrenten abgemahnt, weil dieser noch die alte Muster-Widerrufsbelehrung verwendete. Ein weiterer vermeintlicher Versto&#223; war die Abk&#252;rzung des Vornamens des Gesch&#228;ftsf&#252;hrers der Komplement&#228;rin im Impressum. Die Abk&#252;rzung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Beschluss vom 11.04.2008 hat das Kammergericht Berlin entschieden, das die Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung nur einen Bagatellversto&#223; darstelle und daher nicht abmahnf&#228;hig sei.</p>
<p>Ein eBay-H&#228;ndler hatte einen Konkurrenten abgemahnt, weil dieser noch die alte Muster-Widerrufsbelehrung verwendete. Ein weiterer vermeintlicher Versto&#223; war die Abk&#252;rzung des Vornamens des Gesch&#228;ftsf&#252;hrers der Komplement&#228;rin im Impressum. Die Abk&#252;rzung des Vornamens stelle zwar einen Versto&#223; gegen die Impressumspflichten dar, dies sei jedoch keine wesentliche Beeintr&#228;chtigung des Wettbewerbs und deshalb kein erheblicher Abmahngrund, so das Gericht.</p>
<p>Die  Verwendung des alten Musters der amtlichen Widerrufsbelehrung sei ebenfalls kein  erheblicher Versto&#223;, da das Bundesjustizministerium festgelegt hat, dass die alte Muster-Widerrufserkl&#228;rung noch bis Ende September 2008 verwendet werden k&#246;nnen. Wer jedoch auf der sicheren Seite sein will, sollte die ab <a title="01.04.2008 g&#252;ltige neue Muster-Widerrufserkl&#228;rung des Bundesjustizministeriums" href="http://www.akte-abmahnung.de/neue-widerrufsbelehrung-ab-01042008/" target="_self">01.04.2008 g&#252;ltige neue Muster-Widerrufserkl&#228;rung des Bundesjustizministeriums</a> verwenden.</p>
<p>Das Urteil des Kammergerichts ist hier zu finden: <a href="http://www.akte-abmahnung.de/kammergericht-berlin-az-5-w-4108-vom-11042008/">Kammergericht Berlin, Az.: 5 W 41/08 vom 11.04.2008</a></p>
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		<title>Angabe der Faxnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zwingend</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Apr 2008 19:19:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ab 01.04.2008 trat die 3. Verordnung zur &#196;nderung der BGB-Informationspflichtenverordnung in Kraft. Aus diesem Grund wurde eine neue Muster Widerrufs- sowie R&#252;ckgabebelehrung ver&#246;ffentlicht (wir berichteten). Seit l&#228;ngerer Zeit stritt man sich ob die Faxnummer angegeben werden muss. Im vorliegenden Fall ging es um einen H&#228;ndler der folgende Formulierung verwendet hat: &#8220;Sie k&#246;nnen ihre Vertragserkl&#228;rung innerhalb [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab 01.04.2008 trat die 3. Verordnung zur &#196;nderung der BGB-Informationspflichtenverordnung in Kraft. Aus diesem Grund wurde eine neue <a href="http://www.akte-abmahnung.de/neue-widerrufsbelehrung-ab-01042008/">Muster Widerrufs- sowie R&#252;ckgabebelehrung</a> ver&#246;ffentlicht (wir berichteten).  Seit l&#228;ngerer Zeit stritt man sich ob die Faxnummer angegeben werden muss.</p>
<p>Im vorliegenden Fall ging es um einen H&#228;ndler der folgende Formulierung verwendet hat:</p>
<p><em>&#8220;Sie k&#246;nnen ihre Vertragserkl&#228;rung innerhalb von 1 Monat ohne Angaben von Gr&#252;nden in Textform (z.B. Brief, Fax, e-mail) oder durch R&#252;cksendung der Sache widerrufen.“</em></p>
<p>Eine Faxnummer zum Zweck des Widerrufs hat er aber nirgends angegeben. Das LG Kempten hat nun entschieden, dass die Angabe einer Telefaxnummer fakultativ anzusehen ist. Da das Gesch&#228;ft des H&#228;ndlers Online abgewickelt wird, kann man davon ausgehen, dass ein Widerruf auch &#252;ber das Internet m&#246;glich ist, so das Gericht. Ein wettbewerbsrechtlich relevanten Versto&#223; liegt demnach nicht vor. </p>
<p>Da es Unterschiede in der Rechtsprechung gibt, sollten H&#228;ndler die Faxnummer jedoch weiterhin angeben. Zum Urteil: <a href="http://www.akte-abmahnung.de/lg-kempten-az3-o-14608-vom-26022008/">LG Kempten, Az.:3 O 146/08 vom 26.02.2008</a></p>
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		<title>&#8220;Widerrufsfrist beginnt fr&#252;hestens mit Erhalt in Textform&#8221;- unzul&#228;ssig</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Apr 2008 13:53:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
				<category><![CDATA[AGB-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Belehrung: &#8220;Die Frist beginnt fr&#252;hestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung&#8221; ist nicht ganz korrekt, so das OLG D&#252;sseldorf. Es ist zwar korrekt, dass die Frist nicht vor Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform beginnt, jedoch falsch, da nach § 312d Abs. 2 S. 1 BGB die Frist nicht vor Erhalt der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Belehrung: &#8220;Die Frist beginnt fr&#252;hestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung&#8221; ist nicht ganz korrekt, so das OLG D&#252;sseldorf. Es ist zwar korrekt, dass die Frist nicht vor Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform beginnt, jedoch falsch, da nach § 312d Abs. 2 S. 1 BGB die Frist nicht vor Erhalt der Ware beginnen kann. Die Belehrung ist zu ungenau, da der Verbraucher den Eindruck haben k&#246;nnte, die Widerrufsfrist beginne schon nach erhalt einer Belehrung per E-Mail oder Brief. Das ist jedoch falsch. Es gilt: Nach Erhalt der Belehrung und Ware.</p>
<p>Zum Urteil: <a href="http://www.akte-abmahnung.de/olg-dusseldorf-az-i-20-u-10707-vom-30102007/">OLG D&#252;sseldorf, Az.: I-20 U 107/07 vom 30.10.2007</a></p>
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		<title>Widerrufsrecht muss deutlich erkennbar sein</title>
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		<pubDate>Sat, 05 Apr 2008 20:07:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Unternehmer ist Verpflichtet den Verbraucher vor Vertragsabschluss &#252;ber ein Bestehen oder Nichtbestehen sowie die einzelnen Bedingungen des Widerrrufsrechts zu informieren. Damit die Belehrung wirksam erfolgt ist, muss der Verbraucher den Hinweis ohne gezielte Suche finden. Das ist nicht der Fall wenn die Widerrufsbelehrung unter der Bezeichnung „AGB“ zu finden ist. Ein durchschnittlicher Verbraucher vermutet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Unternehmer ist Verpflichtet den Verbraucher vor Vertragsabschluss &#252;ber ein Bestehen oder Nichtbestehen sowie die einzelnen Bedingungen des Widerrrufsrechts zu informieren. Damit die Belehrung wirksam erfolgt ist, muss der Verbraucher den Hinweis ohne gezielte Suche finden. Das ist nicht der Fall wenn die Widerrufsbelehrung unter der Bezeichnung „AGB“ zu finden ist. Ein durchschnittlicher Verbraucher vermutet unter der Bezeichnung &#8220;Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen&#8221; eher die Vertragsbedingungen des Unternehmers als eine nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312c.html" target="_blank">§ 312c BGB</a> n&#246;tige Widerrufsbelehrung. <a href="http://www.akte-abmahnung.de/landgericht-berlin-az96-o-32907-vom-14122007/">Landgericht Berlin, Az.96 O 329/07 vom 14.12.2007</a></p>
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