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	<title>Rechtsteufel.de &#187; BDSG</title>
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		<title>BDSG Novelle II in Kraft</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Sep 2009 16:57:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit 01.09.2009 ist die hei&#223; diskutierte BDSG-Novelle II vom 10. Juli 2009 in Kraft. Bereits im am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die BDSG-Novelle I verabschiedet. Dabei ging es um die Zul&#228;ssigkeit von Scoring sowie die Daten&#252;bermittlung an Auskunfteien. Mit dem zweiten Teil der Novelle wurde u.a. der Arbeitnehmerdatenschutz sowie die Zul&#228;ssigkeit der personalisierten [...]]]></description>
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<p style="margin-bottom: 0cm;">Seit 01.09.2009 ist die hei&#223; diskutierte BDSG-Novelle II vom 10. Juli 2009 in Kraft. Bereits im am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die BDSG-Novelle I verabschiedet. Dabei ging es um die  Zul&#228;ssigkeit von Scoring sowie die Daten&#252;bermittlung an  Auskunfteien. Mit dem zweiten Teil der Novelle wurde u.a. der Arbeitnehmerdatenschutz sowie die Zul&#228;ssigkeit der personalisierten Werbung neu geregelt. Was den Arbeitnehmerdatenschutz angeht, wurde § 32  nicht „dateibezogene” Informationen erweitert. Er ist auf alle Formen der Speicherung oder &#220;bermittlung anzuwenden, somit auch auf  handschriftliche Aufzeichnungen wie Schriftst&#252;cke oder Personalakten. Die Nutzung der Daten zur Aufdeckung von Straftaten wurde eingeschr&#228;nkt. Ein blo&#223;e Vermutung, dass der Besch&#228;ftigte eine Straftat begangen hat reicht nicht mehr aus. Es m&#252;ssen Anhaltspunkt bestehen, die dokumentiert werden m&#252;ssen. Massenscreenings sind somit, jedenfalls theoretisch, nicht mehr m&#246;glich.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Personalisierte Werbung ist nach § 28 Abs. 3 und 3a BDSG nur noch zul&#228;ssig, wenn  der Betroffene der Datennutzung zum Zwecke der Werbung zugestimmt hat (Opt-in-Prinzip). Aber: Keine Regel ohne Ausnahme. Die Nutzung der Daten f&#252;r personalisierte Werbung ist auch dann zul&#228;ssig, wenn eigene Angebote gegen&#252;ber Kunden oder Personen, deren Daten aus &#246;ffentlich zug&#228;nglichen Quellen entnommen werden, beworben werden. Das gleiche gilt f&#252;r Gesch&#228;ftswerbung und f&#252;r die Spenden-Werbung. Werbung f&#252;r fremde Angebote (Beipackwerbung usw.) ist ebenfalls zul&#228;ssig, sofern der Absender deutlich erkennbar ist.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Gest&#228;rkt wurden auch die rechte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dieser ist vor einer K&#252;ndigung gesch&#252;tzt. Nur in schwerwiegenden F&#228;llen kann ihm gek&#252;ndigt werden. Ziel ist es, gewissenhaft arbeitende Datenschutzbeauftragte vor Benachteiligungen zu sch&#252;tzen. Fortbildungsma&#223;nahmen des Datenschutzbeauftragten m&#252;ssen vom Arbeitgeber erm&#246;glicht und bezahlt werden.</p>
<p>Ob die Novelle das gew&#252;nschte Ergebnis bringt, wird sich in der Praxis zeigen. Insbesondere die Neuregelung der personalisierte Werbung ist recht komplex und f&#252;r Laien kaum verst&#228;ndlich ausgefallen.</p>
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		<title>Muster: Datenschutzauskunft</title>
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		<pubDate>Mon, 11 May 2009 18:30:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Betreff: Datenschutzauskunft Sehr geehrte Damen und Herren, ich musste feststellen, dass Sie Daten zu meiner Person speichern. Sie sind gem. § 34 BDSG verpflichtet &#252;ber die zu meiner Person gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen. Entsprechend des § 34 BDSG ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche personenbezogenen Daten &#252;ber mich werden von Ihrem Unternehmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Betreff: Datenschutzauskunft</strong></p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>ich musste feststellen, dass Sie Daten zu meiner Person speichern. Sie sind gem. § 34 BDSG verpflichtet &#252;ber die zu meiner Person gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen.</p>
<p>Entsprechend des § 34 BDSG ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen:</p>
<p>1. Welche personenbezogenen Daten &#252;ber mich werden von Ihrem Unternehmen<br />
gespeichert? Hierbei bitte ich Sie um Auskunft &#252;ber die gespeicherten<br />
Daten selbst, und nicht &#252;ber die Art von Daten, die Sie gespeichert haben.</p>
<p>2. Sind diese Daten nicht von mir selbst mitgeteilt: Woher und zu<br />
welchem Zeitpunkt hat Ihr Unternehmen diese Daten bezogen?</p>
<p>3. An welche Empf&#228;nger wurden oder werden diese Daten durch Ihr<br />
Unternehmen weiter gegeben?</p>
<p>4. Zu welchen Zwecken speichert Ihr Unternehmen diese Daten?</p>
<p>Ich bitte Sie, die Auskunft innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab erhalt dieses Schreibens zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverl&#228;ngerung ben&#246;tigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht.</p>
<p>Bitte best&#228;tigen Sie mir kurz den Eingang dieser Nachricht und senden<br />
Sie mir die Beauskunftung postalisch zu.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Google Analytics und der Datenschutzhinweis</title>
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		<pubDate>Thu, 29 May 2008 10:28:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Beitreiber eines privaten Webangebots unterliegen nicht den Anforderungen und Pflichten des BDSG. Privat hei&#223;t i.d.R, dass die Seite nur f&#252;r famili&#228;re T&#228;tigkeiten oder Hobbys gedacht ist. Anders sieht es aus, wenn Tools wie Google Analytics genutzt werden. Laut den Nutzungsbedingungen, ist der Webmaster verpflichtet, einen Datenschutzhinweis zu platzieren. Denn nach Ansicht einiger Gerichte sind IP-Adressen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beitreiber eines privaten Webangebots unterliegen nicht den Anforderungen und Pflichten des BDSG. Privat hei&#223;t i.d.R, dass die Seite nur f&#252;r famili&#228;re T&#228;tigkeiten oder Hobbys gedacht ist. Anders sieht es aus, wenn Tools wie Google Analytics genutzt werden. Laut den Nutzungsbedingungen, ist der Webmaster verpflichtet, einen Datenschutzhinweis zu platzieren. Denn nach Ansicht einiger Gerichte sind IP-Adressen personenbezogene Daten, die dem Schutz des BDSG unterliegen.</p>
<p>Laut Google Analytics muss der Webmaster den Datenschutzhinweis prominent platzieren, damit der Nutzer <i>„gen&#252;gend aufmerksam gemacht&#8221;</i> wird. Ein Beispieltext wird von Google ebenfalls angeboten:</p>
<blockquote><p><i>„<span style="font-style: normal;" mce_style="font-style: normal;">Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie erm&#246;glicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen &#252;ber Ihre Benutzung diese Website (einschlie&#223;lich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA &#252;bertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports &#252;ber die Websiteaktivit&#228;ten f&#252;r die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte &#252;bertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie k&#246;nnen die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht s&#228;mtliche Funktionen dieser Website voll umf&#228;nglich nutzen k&#246;nnen. Durch die Nutzung dieser Website erkl&#228;ren Sie sich mit der Bearbeitung der &#252;ber Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.</span><span style="font-style: normal;" mce_style="font-style: normal;">“</span></i><i><span style="font-style: normal;" mce_style="font-style: normal;"><br />
Quelle:</span></i> <a href="http://www.google.com/analytics/de-DE/tos.html" mce_href="http://www.google.com/analytics/de-DE/tos.html" target="_blank">GOOGLE ANALYTICS BEDINGUNGEN</a></p>
</blockquote>
<p>Kurz gesagt: Der Datenschutzhinweis muss gut sichtbar auf der Seite platziert werden. Entweder man &#252;bernimmt den Text Wort f&#252;r Wort oder nutzt eine Alternative, jedoch mit gleichwertigen Inhalt. Wer das nicht macht, verst&#246;&#223;t gegen die  Nutzungsbedingungen von Google Analytics.<i> </i></p>
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		<title>Landesdatenschutzbeauftragter verh&#228;ngt Bu&#223;geld gegen MeinProf.de</title>
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		<pubDate>Mon, 05 May 2008 16:44:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Alexander Dix, der Berliner Datenschutzbeauftragte, hat ein Bu&#223;geld in H&#246;he von 2000€ (2&#215;1000€) gegen die Betreiber des Professoren-Bewertungsportals Meinprof.de erlassen. Auf meinprof.de k&#246;nnen Studenten online ihre Professoren bewerten. Dazu steht eine List bereit, auf der alle Professoren gelistet sind. Dies sei jedoch unzul&#228;ssig, meint der Berliner Datenschutzbeauftragte. Nach § 33 Abs. 1 BDSG (BDSG: Bundesdatenschutzgesetz) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom: 0cm;">Alexander Dix, der  Berliner Datenschutzbeauftragte, hat ein Bu&#223;geld in H&#246;he von 2000€ (2&#215;1000€) gegen die Betreiber des Professoren-Bewertungsportals Meinprof.de erlassen. Auf meinprof.de k&#246;nnen Studenten online ihre Professoren bewerten. Dazu steht eine List bereit, auf der alle Professoren gelistet sind. Dies sei jedoch unzul&#228;ssig, meint der  Berliner Datenschutzbeauftragte. Nach § 33 Abs. 1 BDSG (BDSG: Bundesdatenschutzgesetz) m&#252;ssen die Professoren &#252;ber die Speicherung sowie die Bewertung informiert werden. Des Weiteren muss Meinprof.de sicherstellen, dass die Daten nur von Studenten mit einen „berechtigten Interesse“ abgerufen werden k&#246;nnen. Ein „berechtigtes Interesse“ liege z.B. dann vor, wenn die Stundenten den Vortrag der Dozenten besucht haben.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Ganz anders sah es das LG Berlin vor einem Jahr. Das Gericht hat entschieden, dass die Ver&#246;ffentlichung zul&#228;ssig sei, weil die Daten aus „&#246;ffentlich zug&#228;nglicher Quelle“ nach § 28 Abs. Nr.3 BDSG stammen. Die Betreiber haben angek&#252;ndigt sich zu wehren, notfalls auch vor Gericht.</p>
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		<title>Opt-out-Regelung in AGB stellt keine Benachteiligung dar</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Mar 2008 21:03:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BP</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine Opt-out-Regelung in den Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingung betreffend der Einwilligung in Werbung und Marktforschung, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB dar. Der Verbraucher hat n&#228;mlich die M&#246;glichkeit seine Einwilligung durch nicht Ankreuzen zu verweigern. Dies entspreche den inhaltlichen Anforderungen im Sinne des § 4a Abs. 1 BDSG, so [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Opt-out-Regelung in den Allgemeine Gesch&#228;ftsbedingung betreffend der  Einwilligung in Werbung und Marktforschung, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB dar. Der Verbraucher hat n&#228;mlich die M&#246;glichkeit seine Einwilligung durch nicht Ankreuzen zu verweigern. Dies entspreche den  inhaltlichen Anforderungen im Sinne des § 4a Abs. 1 BDSG, so das Gericht. <a href="http://www.akte-abmahnung.de/urteil-des-lg-munchen-i-az29-u-276906/">Urteil des LG M&#252;nchen I, Az.:29 U 2769/06</a></p>
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