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	<title>Rechtsteufel.de &#187; Anwaltskosten</title>
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		<title>Stadt Augsburg l&#228;sst Abmahnung fallen</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 06:07:03 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie am 24.11.2009 berichtet, wurde ein 25 J&#228;hriger wegen “Namensanma&#223;ung”, durch widerrechtliches verwenden der Domain augsburgr.de von der Stadt Augsburg abgemahnt. Augsburgs Oberb&#252;rgermeister Kurt Gribl erkl&#228;rte, dass der Ablauf in dem Fall zwar rechtlich korrekt war, jedoch sei er mit der Vorgehensweise und der Kostenlast f&#252;r den B&#252;rger nicht einverstanden. Gribl versicherte, dass der Blogger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie am <a href="http://www.akte-abmahnung.de/stadt-augsburg-mahnt-wegen-augsburgr-de-domain-ab/" target="_self">24.11.2009 berichtet</a>, wurde ein 25 J&#228;hriger wegen “Namensanma&#223;ung”, durch widerrechtliches verwenden der Domain augsburgr.de von der Stadt Augsburg abgemahnt. Augsburgs Oberb&#252;rgermeister Kurt Gribl erkl&#228;rte, dass der Ablauf in dem Fall zwar rechtlich korrekt war, jedoch sei er mit  der Vorgehensweise und der Kostenlast f&#252;r den B&#252;rger nicht einverstanden. Gribl versicherte, dass der Blogger die Abmahnkosten von 1890 Euro nicht bezahlen m&#252;sse.</p>
<p>Ein richtige und gute Entscheidung. Bedauerlich ist nur, dass der Steuerzahler daf&#252;r nun aufkommen muss. W&#228;re die Verwaltung der Stadt Augsburg nicht so &#252;bereifrig gewesen, lie&#223;e sich sowohl Geld als auch &#196;rger sparen.</p>
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		<title>Stadt Augsburg mahnt wegen augsburgr.de Domain ab</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 21:01:06 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, wurde ein angehender Blogger von der Stadt Augsburg abgemahnt. Der 25-J&#228;hrige, wollte mit zwei Freunden einen gemeinsamen Blog starten. Eine passende Domain hatte er sich dazu auch schon &#252;berlegt: „augsburgr.de“. Er registrierte die Domain und fragte anschlie&#223;end bei der Stadt bez&#252;glich einer schriftliche Genehmigung nach um diesen Namen verwenden zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die <a href="http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-augsburg-mahnt-blogger-ab-namensrecht-231109-_arid,2002269_regid,2_puid,2_pageid,4490.html" target="_blank">Augsburger Allgemeine</a> berichtet, wurde ein angehender Blogger von der Stadt Augsburg abgemahnt. Der 25-J&#228;hrige, wollte mit zwei Freunden einen gemeinsamen Blog starten. Eine passende Domain hatte er sich dazu auch schon &#252;berlegt: „augsburgr.de“. Er registrierte die Domain und fragte anschlie&#223;end bei der Stadt bez&#252;glich einer schriftliche Genehmigung nach um diesen Namen verwenden zu d&#252;rfen.</p>
<p>Die Stadt antwortete nicht und schickte stattdessen eine Abmahnung. Grund: &#8220;Namensanma&#223;ung&#8221;, durch widerrechtliches verwenden der Domain. Streitwert: 50.000 EUR und Anwaltskosten in H&#246;he von 1890,91 EUR. Die Stadt sagt, die 50.000 EUR seien sehr entgegenkommend. &#220;blich w&#228;ren 100.000 – 500.000 EUR.</p>
<p>Dies wird wohl nicht der letzte Fall gewesen sein. Die Stadt werde weitere Sachverhalte „pr&#252;fen und dann entsprechende Veranlassungen treffen“, hie&#223; es. Eine Stadt mahnt ab. Man darf gespannt sein.</p>
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		<title>Abmahnung: Nicht jeder Stollen ist auch ein Dresdner Stollen</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 20:27:10 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Schutzverband Dresdner Stollen e.V ist auf der Jagd nach Markenrechtsverletzern. Erwischt hat es Carola Enning vom Webautritt hausfrauenseite.de. Der Versto&#223;: Sie hat ein Rezept ihrer Schwiegergro&#223;mutter f&#252;r einen &#8220;Dresdner Stollen&#8221; angeboten. Ein Stollen darf sich nur dann &#8220;Dresdner Stollen&#8221; nennen, wenn er den Anforderungen der Kollektivmarkensatzung des Verbandes entspreche. Eine der Voraussetzung sei, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Schutzverband Dresdner Stollen e.V ist auf der Jagd nach Markenrechtsverletzern. Erwischt hat es Carola Enning vom Webautritt <a href="http://hausfrauenseite.de/" target="_blank">hausfrauenseite.de</a>. Der Versto&#223;: Sie hat ein Rezept ihrer Schwiegergro&#223;mutter f&#252;r einen &#8220;Dresdner Stollen&#8221; angeboten. Ein Stollen darf sich nur dann &#8220;Dresdner Stollen&#8221; nennen, wenn er den Anforderungen der Kollektivmarkensatzung des Verbandes entspreche. Eine der Voraussetzung sei, dass der Stollen in Dresden von einem Mitgliedsbetrieb gebacken wurde.</p>
<p>Der Verein greift rigoros durch. Auch Umschreibungen wie &#8220;Stollen nach Dresdner Art&#8221; werden nicht geduldet. Dresdner Stollen, Dresdner Christstollen oder Dresdner Weihnachtsstollen sind eingetragene Markennamen. Der Verein beruft sich auf <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__16.html " target="_blank">§ 16 MarkenG</a>. Darin ist zu u.a. lesen:</p>
<blockquote><p>(1) Erweckt die Wiedergabe einer eingetragenen Marke in einem W&#246;rterbuch, einem Lexikon oder einem &#228;hnlichen Nachschlagewerk den Eindruck, dass es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung f&#252;r die Waren oder Dienstleistungen handelt, f&#252;r die die Marke eingetragen ist, kann der Inhaber der Marke vom Verleger des Werkes verlangen, dass der Wiedergabe der Marke ein Hinweis beigef&#252;gt wird, dass es sich um eine eingetragene Marke handelt.</p>
<p>(2) Ist das Werk bereits erschienen, so beschr&#228;nkt sich der Anspruch darauf, dass der Hinweis nach Absatz 1 bei einer neuen Auflage des Werkes aufgenommen wird.</p></blockquote>
<p>Somit d&#252;rfte es im Prinzip ausreichen, wenn man das Rezept mit &#8220;Dresdner Stollen®&#8221; kennzeichnet. Das „R“ steht f&#252;r Registered Trademark. Immerhin war der Verein so fair und hat zun&#228;chst weder Schadenersatz noch die Unterschreibung einer Unterlassungserkl&#228;rung gefordert. „Ich hoffe, ich bin damit den &#196;nderungsw&#252;nschen vollst&#228;ndig und fristgem&#228;&#223; nachgekommen, damit der Schutzverband Dresdner Stollen® e.V. von der im Schlusspassus des dreiseitigen Anwalteinschreibens mit R&#252;ckschein angek&#252;ndigten Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzanspr&#252;chen und Umlegung der Anwaltskosten auf mich absieht.“, so Enning auf der Webseite.</p>
<p>Die Betreiberin der Seite hat ein Voting gestartet, wie man die Stolle nun nennen soll. Vorschl&#228;ge sind u.a. „the Stollen formerly known as Dresdner“, „Paragraphen-Stollen“ oder „Sachsen-Stollen“.</p>
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		<title>Ein weiterer Massenabmahner gescheitert</title>
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		<pubDate>Sat, 17 Oct 2009 11:09:07 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Vor dem LG Dortmund (Aktenzeichen: Az: 19 O 39/08 vom 060.08.2009) ging es um einen Abmahner, der neben den Rechtsanwaltskosten einen pauschalen Schadensersatz in H&#246;he von 100 EUR geltend machen wollte. Wie kam es dazu? Die Beklagte Partei hat eine Unterlassungserkl&#228;rung abgegeben. Mit den Kosten war sie jedoch nicht einverstanden. Die Beklagte konnte nachweisen, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor dem <a href="http://www.akte-abmahnung.de/landgericht-dortmund-az-19-o-3908-vom-06-08-2009/" target="_self">LG Dortmund (Aktenzeichen: Az:  19 O 39/08 vom 060.08.2009)</a> ging es um einen Abmahner, der neben den Rechtsanwaltskosten einen pauschalen Schadensersatz in H&#246;he von 100 EUR geltend machen wollte.</p>
<p><strong>Wie kam es dazu?</strong></p>
<p>Die Beklagte Partei hat eine Unterlassungserkl&#228;rung abgegeben. Mit den Kosten war sie jedoch nicht einverstanden. Die Beklagte konnte nachweisen, dass die  Kl&#228;gerin  innerhalb eines Jahres 69 Abmahnungen aussprach. Pro Abmahnung verlangte die Kl&#228;gerin 860 EUR. Dem gegen&#252;ber stand ein Jahresumsatz von 73.000 EUR. Das Gesamtrisiko betrug somit 59.340 EUR (69 Abmahnungen x 860 EUR). Das Gericht ging davon aus, dass deutlich mehr Abmahnungen ausgesprochen wurden.</p>
<p>Dazu hei&#223;t es im Urteil:</p>
<blockquote><p>&#8220;Selbst wenn die Kl&#228;gerin davon ausgehen durfte und davon ausgegangen ist, dass sie diese Kosten zum Teil von den in Anspruch Genommenen erstattet bekommt, steht das von ihr kostenm&#228;&#223;ig eingegangene Risiko in keinem Verh&#228;ltnis zu ihrem Jahresumsatz im Jahr 2008. Kein vern&#252;nftig denkender Teilnehmer im Wirtschaftsleben w&#252;rde einen solchen Aufwand bei entsprechendem Jahresumsatz betreiben und ein entsprechendes Risiko eingehen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Das eingehen eines solch hohen finanziellen Risikos lie&#223;e sich nur mit einer Absprache zwischen Prozessbevollm&#228;chtigten und Abmahner erkl&#228;ren.</p>
<blockquote><p>&#8220;Das l&#228;sst sich nur mit einer entsprechenden Absprache mit dem Prozessbevollm&#228;chtigten erkl&#228;ren, wonach m&#246;glichst viele Abmahnungen zum Zwecke der Geb&#252;hrenerzielung ausgesprochen werden und die Kl&#228;gerin selbst hierf&#252;r nicht vorzuleisten hat. Jedenfalls zeigt dieses Verh&#228;ltnis aber, dass wettbewerbsrechtliche Interessen der Kl&#228;gerin nicht Hauptbeweggrund ihrer Abmahnt&#228;tigkeit sein k&#246;nnen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Es ist nicht das erste Urteil, dass den Antrag der Kl&#228;gerin wegen Rechtsmissbrauches abweist. Auch mit Urteil des <a href="http://www.akte-abmahnung.de/olg-hamm-az-4-u-21608-vom-28-04-2009/" target="_self">OLG Hamm vom 28.04.2009, Az,; 4U 216/08</a> wurde eine vergleichbare Entscheidung getroffen.</p>
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		<title>&#8220;Abmahndeckel&#8221; passiert Bundesrat</title>
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		<pubDate>Sun, 25 May 2008 12:39:56 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Am Freitag hat das &#8220;Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums&#8221; den Bundrat passiert. Wie bereits berichtet, sollen Verbraucher vor &#252;berh&#246;hten Geb&#252;hrenforderungen besser gesch&#252;tzt werden indem Anwaltskosten bei urheberrechtlichen Abmahnungen gegen Privatleute beschr&#228;nkt werden. Mit dem Gesetz soll die „Durchsetzungsrichtlinie&#8221; in deutsches Recht umgesetzt werden. &#196;nderungen am urspr&#252;nglichen Gesetzesentwurf wurden vom Bundesrat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Freitag hat das &#8220;Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums&#8221; den Bundrat passiert. Wie <a href="http://www.akte-abmahnung.de/der-abmahndeckel-kommt" target="_self">bereits berichtet</a>, sollen Verbraucher vor &#252;berh&#246;hten Geb&#252;hrenforderungen besser gesch&#252;tzt werden indem Anwaltskosten bei urheberrechtlichen Abmahnungen gegen Privatleute beschr&#228;nkt werden. Mit dem Gesetz soll die „Durchsetzungsrichtlinie&#8221; in deutsches Recht umgesetzt werden.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">&#196;nderungen am urspr&#252;nglichen Gesetzesentwurf wurden vom Bundesrat kaum vorgenommen.</p>
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		<title>Kosten f&#252;r wettbewerbsrechtliche Abmahnungen trotz eigener Rechtsabteilung ersatzf&#228;hig</title>
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		<pubDate>Sat, 10 May 2008 11:47:33 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der u.a. f&#252;r das Wettbewerbsrecht zust&#228;ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass in der Regel im Zuge einer Abmahnung auch die Anwaltskosten des Abmahnenden ersetzt werden m&#252;ssen. Im vorliegenden Fall ging es um die Deutsche Telekom AG. Diese hat sich f&#252;r wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nicht der eigenen Rechtsabteilung bedient, sondern daf&#252;r externe Anw&#228;lte engagiert. Ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der u.a. f&#252;r das Wettbewerbsrecht zust&#228;ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass in der Regel im Zuge einer Abmahnung auch die Anwaltskosten des Abmahnenden ersetzt werden m&#252;ssen.</p>
<p>Im vorliegenden Fall ging es um die Deutsche Telekom AG. Diese hat sich f&#252;r wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nicht der eigenen Rechtsabteilung bedient, sondern daf&#252;r externe Anw&#228;lte engagiert. Ein Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung ist nicht verpflichtet die eigenen Juristen zur &#220;berpr&#252;fung von Wettbewerbern einzusetzen und ggf. Abmahnungen auszusprechen. Dies geh&#246;re nicht zu den origin&#228;ren Aufgaben eines gewerblichen Unternehmens, so das Gericht. Die tats&#228;chliche Organisation des abmahnenden Unternehmens ist hierbei ausschlaggebend.</p>
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		<title>Der Abmahndeckel kommt</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Apr 2008 07:08:38 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Abmahnungen k&#246;nnten teuer sein. Im g&#252;nstigsten Falle 250€. Da muss man aber schon Gl&#252;ck im Ungl&#252;ck haben. Meist werden Anwaltskosten zwischen 600€-2000€ f&#228;llig. Die muss man dem Abmahner nat&#252;rlich ersetzen sofern dieser zu Recht abmahnt. Das ist nicht gerade g&#252;nstig. Insbesondere unerfahrene Webmaster oder eBay H&#228;ndler tappen oft in die „Abmahnfalle“. Gesetz zur besseren Durchsetzung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Abmahnungen k&#246;nnten teuer sein. Im g&#252;nstigsten Falle 250€. Da muss man aber schon Gl&#252;ck im Ungl&#252;ck haben. Meist werden Anwaltskosten zwischen 600€-2000€ f&#228;llig. Die muss man dem Abmahner nat&#252;rlich ersetzen sofern dieser zu Recht abmahnt. Das ist nicht gerade g&#252;nstig. Insbesondere unerfahrene Webmaster oder eBay H&#228;ndler tappen oft in die „Abmahnfalle“.</p>
<p><strong>Gesetz zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte</strong>.<br />
Damit Verbraucher vor &#252;berh&#246;hten Geb&#252;hrenforderungen besser gesch&#252;tzt werden, soll ein neues Gesetz her, dass die Anwaltskosten bei urheberrechtlichen Abmahnungen gegen Privatleute beschr&#228;nkt. Nach einem aktuellen Entwurf des <a href="http://www.bmj.bund.de/files/-/1727/RegE%20Durchsetzungsrichtlinie.pdf" target="_blank">Gesetzes zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte</a>, sollen bei einfach gelagerten F&#228;llen gegen Privatleute maximal 100€ Anwaltskosten f&#228;llig werden. Darin enthalten sind die Auslagenpauschale und die Mehrwertsteuer. Das ganze soll mit einem neuen § 97a Urheberrechtsgesetz realisiert werden:</p>
<blockquote><p><strong>§ 97a UrhG Abmahnung</strong></p>
<p>(1)  Der Verletze soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungserkl&#228;rung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.<br />
(2)  Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen f&#252;r die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen f&#252;r die erstmalige Abmahnung beschr&#228;nkt sich in einfach gelagerten F&#228;llen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung au&#223;erhalb des gesch&#228;ftlichen Verkehrs auf 50 Euro.</p></blockquote>
<p><strong>Ein sinnvolles Gesetz, oder doch nicht?</strong><br />
Im Prinzip ist das Gesetz eine gute Sache, da Verbraucher vor &#252;berzogenen Anwaltskosten gesch&#252;tzt werden sollten. Ob das auch so klappt, wie es sich der Gesetzgeber gedacht hat, ist ungewiss. Das Problem: Viele Begriffe wie „einfach gelagerter Fall“ oder „unerhebliche Rechtsverletzung“ sind nicht eindeutig. Dies m&#252;ssten dann die Gerichte entscheiden. Und das kann dauern. Als Beispiel f&#252;r eine unerhebliche Rechtsverletzung wird vom Gesetzgeber der Fall einer minderj&#228;hrigen Sch&#252;lerin genannt. Diese hat auf ihrer privaten Homepage einen urheberrechtlich gesch&#252;tzten Stadtplanausschnitt eingebunden. Nat&#252;rlich ohne die Genehmigung des Urhebers. Das k&#246;nnte man als „einfach gelagerten Fall“ interpretieren. Was ist aber wenn sie noch ein paar ihrer Lieblingssongs zum Download anbietet? Immer noch so einfach? Wie man sieht, wird es hier schon kniffliger.</p>
<p><strong>Nachteile f&#252;r den Rechteinhaber</strong><br />
Nat&#252;rlich ist nicht jede Abmahnung gleich eine Abzocke. Oft wird zu Recht abgemahnt. Durch das Gesetz k&#246;nnte jetzt der Rechteinhaber ein Problem haben. Dieser wird wohl die volle Geb&#252;hr an seinen Anwalt zahlen m&#252;ssen. Wenn diese &#252;ber dem Betrag von 100€ liegt, wird er auf den Kosten sitzenbleiben. Denn der Gesetzesentwurf schreibt nur vor wie viel der Abgemahnte maximal zahlen muss. Was der Rechtsanwalt des Rechteinhabers verlangen kann, ist nicht geregelt. Das wird in der Praxis dazu f&#252;hren, dass sich Rechteinhaber gut &#252;berlegen ob sie wirklich ihre grundrechtlich verb&#252;rgten Eigentumsrechte wirklich verteidigen wollen. Es werden zwar Abzocker mehr oder weniger ausgebremst aber leider auch Urheber stark benachteiligt. Die Bezeichnung „Gesetz zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte“ klingt f&#252;r viele Urheber nach Hohn. F&#252;r Urheber hat sich hier n&#228;mlich nichts verbessert.</p>
<p>Ob noch nachgebessert wird, bleibt abzuwarten. Es w&#228;re jedenfalls w&#252;nschenswert.</p>
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