Tag-Archiv für » anbieterkennzeichnung «

Gewerbliche Verkäufer bei eBay müssen Telefonnummer angeben

Mittwoch, 4. Juni 2008 10:49

Wer über eBay gewerblich Waren anbietet, muss unter anderem über eine „Möglichkeit einer unmittelbaren Kommunikation” informieren, so das OLG Oldenburg. Nach Meinung des Gerichts, gehört auch die Angabe einer Telefonnummer dazu, unter der man den Verkäufer erreichen kann.

In §5 Nr.11 TMG ist zu lesen:

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

[...]Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,[...]

Das Urteil kann man hier abrufen: OLG Oldenburg, Az:1 W 29/06 vom 12.05.2006

Thema: Auktionen im Internet | Kommentare (0) | Autor:

Abmahner zahlt Kosten bei unberechtigter Abmahnung

Dienstag, 27. Mai 2008 9:30

Wer unberechtigt abgemahnt wird, kann gegen den Abmahnenden auch die Kosten eines Rechtsanwalts für die Rechtsverteidigung im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs geltend machen, so das AG Bonn mit Urteil vom 29.04.2008.

Der Abmahner wollte im vorliegenden Fall einen Wettbewerber wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Pflichten zur Anbieterkennzeichnung abmahnen. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass nur ein geringer Bagatellverstoß vorliege. Dies hätte der Abmahnende auch erkennen können. Dazu das Gericht:

„Dies hätte der Beklagte bei Anwendung gehöriger Sorgfalt auch erkennen müssen sowie die Tatsache, dass er keine Rechtsauffassung vertritt, die durchaus vertretbar ist (vgl. LG Berlin, Urt. v. 1.06.2007 – 103 0 246/06). Er verschickt seit Jahren zahlreiche Abmahnungen an Diensteanbieter, ohne die Besonderheiten der jeweiligen Sachverhaltskonstellationen zu berücksichtigen. Eine gewissenhafte Prüfung der Rechtslage und Anwendung der gebotenen Sorgfalt liegt insoweit nicht vor.”

Wie man sieht, kann eine Abmahnung auch mal nach hinten losgehen. Damit auch tatsächlich ein Anspruch auf Erstattung der Kosten vorliegt, muss geprüft werden ob der Abmahner bei einer gewissenhaften Prüfung der Rechtslage hätte erkennen können, dass die Abmahnung unberechtigt ist. In der Praxis wird das schwer nachzuweisen sein.

Das ganze Urteil gibt es hier: AG Bonn, Az.: 2 C 525/07 vom 29.04.2008

Thema: Abmahnung | Kommentare (0) | Autor: