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T-Mobile wegen iPhone abgemahnt

Donnerstag, 13. August 2009 8:40

Der Mobilfunkanbieter T-Mobile wirbt in seinem neuen Fernseh-Werbespots und Anzeigen damit, dass neueste iPhone „Exklusiv bei T-Mobile“ erhältlich sei. Seit Monaten verkauft der Bochumer Online-Händler 3Gstore.de das iPhone 3G und 3G S ohne Vertrag und Simlock in Deutschland. „Der in den Werbespots eingeblendete Slogan ‚Exklusiv bei T-Mobile‘ ist aus unserer Sicht nicht nur wahrheitswidrig, sondern irreführend und geschäftsschädigend“, so 3Gstore.de-Geschäftsführer Enno Lenze. Nun geht der Online-Händler gerichtlich gegen T-Mobile vor. In der Abmahnung wird T-Mobile aufgefordert, den Slogan in Zukunft nicht mehr zu verwenden, sowie eine entsprechende Unterlassungserklärung bis zum 17.08.2009 um 16 Uhr abzugeben. Der Streitwert beträgt 150.000 EUR.

Das Vorgegen begründet Enno Lenze folgendermaßen: „Allein unsere und die Existenz weiterer Online-Händler belegt doch, dass die Behauptung von T-Mobile schlicht falsch ist“. Die Abmahnung im Original Wortlaut kann man auf der Seite von 3GStore.de einsehen.

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BGH-Urteil zu Spickmich.de zum nachlesen

Sonntag, 19. Juli 2009 22:00

Wie bereits am 26.06.2009 berichtet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 23. Juni 2009 (Az.:VI ZR 196/08) entschieden, dass die Benotung von Lehrern im Internetforum spickmich.de erlaubt ist.

Das Urteil wurde nun veröffentlich und kann hier nachgelesen werden: BGH VI ZR 196/08 vom 23.06.2009

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LG Hamburg: Abmahnung auch ohne Originalvollmacht wirksam

Montag, 6. Juli 2009 19:41

Mit Urteil vom 29.04.2008 (Az. 312 O 913/07) hat das LG Hamburg entschieden, dass einer Abmahnung keine Originalvollmacht beigelegt werden muss. Im vorliegenden Fall, legte der Rechtsanwalt des Abmahners nur eine Kopie der Vollmacht bei. Der Anspruch wurde aus diesem Grund von der Abgemahnten zurückgewiesen. Es wurde nachträglich eine Vollmacht eingereicht. Doch dies reichte der Verletzerin nicht, da Sie der Meinung war, es müsse eine neue Abmahnung ausgesprochen werden. Das Gericht teilte die Ansicht der Beklagten nicht. Die Abmahnung diene schließlich dazu, den Verletzer auf einen Verstoß aufmerksam zu machen und so eine außergerichtliche Streitbeilegung zu erreichen. Dazu bedürfe es keiner Originalvollmacht, so das Gericht.

Bisher wurde die Rechtsauffassung vertreten, dass eine Originalvollmacht beigelegt werden muss. Insbesondere dazu die Urteile des LG Düsseldorf und OLG Düsseldorf.

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Klage gegen spickmich.de vom BGH abgewiesen

Freitag, 26. Juni 2009 21:32

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23. Juni 2009 (Az.:VI ZR 196/08) entschieden, dass die Benotung von Lehrern im Internetforum spickmich.de erlaubt ist. Das Recht der Nutzer des Portals auf freien Meinungsaustausch und Kommunikation überwiege das Recht der klagenden Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung. Des Weiteren beschränke sich die Bewertung nur auf die berufliche Tätigkeit der Lehrer, so das Gericht. Das BGH bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Köln. Dennoch betonte der BGH, dass es sich hierbei um eine Einzellfallentscheidung handele. Das Urteil sei nicht grundsätzlich auf andere Bewertungsportale übertragbar.

Geklagt hatte eine Lehrerin aus NRW (wir berichteten), da sie bei spickmich.de bewertet worden war. Die mit den Schulnoten 1 bis 6 abzugebenden Bewertungen sind an vorgegebene Kriterien gebunden wie etwa “cool und witzig”, “beliebt”, “motiviert”, “menschlich”, “gelassen” und “guter Unterricht”. Im Fach Deutsch wurde die Lehrerin mit der Note 4,3 bewertet. Darin sah sie eine Persönlichkeitsverletzung. Sie forderte vom Betreiber die Löschung ihrer persönlichen Daten wie Name, Schule und unterrichtete Fächer.

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Gegenabmahnung ist zulässig

Sonntag, 12. April 2009 12:28

In letzter Zeit wird im Internet vermehrt abgemahnt. Die häufigste Ursache: Wettbewerbsverstöße. Nachdem der erste Ärger verflogen ist, stellt man sich die Frage, wie man auf eine Abmahnung reagieren soll. Ein Möglichkeit ist die so genannte Gegenabmahnung. Bisher wurde die Ansicht vertreten, teilweise auch von einigen Gerichten, das die Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich sei. Mit Urteil vom 28.11.2007 (1HK O 5136/07) entschied das LG Münnchen:

„Die Abmahnungen des Beklagtenvertreters stellen unstreitig die unmittelbare Reaktion auf zuvor zugegangene Abmahnungen des Klägers dar und zielten somit zu dessen Bestrafung auf eine möglichst hohe Kostenbelastung.”

Wer zu erst abmahnt, hat den Vorteil auf seiner Seite? Nein, meint das OLG Frankfurt. So geht das nicht. Wer sich zum Wettbewerbshüter aufschwingt, sollte doch zu erst sein Handeln sorgfältig prüfen. Dazu das Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 05.12.2008, AZ: 6 W 157/08):

“Denn allein der Umstand, dass ein Wettbewerber, der sich selbst mit einer Abmahnung konfrontiert sieht, den Abmahnenden auf eigene Verstöße hinweist, rechtfertigt nicht die Annahme, dieser Wettbewerber lasse sich allein von sachfremden Gesichtspunkten leiten.”

Laut dem Urteil des OLG Frankfurt ist eine Gegenabmahnung somit grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.

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Wann dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zusteht

Sonntag, 22. März 2009 18:48

Wer online gewerblich mit Ware handelt, insbesondere bei eBay, muss den Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehren. Nach § 355 BGB ist der Verbraucher an die Abnahme der Ware nicht gebunden, wenn er den Vertrag fristgerecht widerruft oder die Ware zurückschickt. Vielen Verkäufer wissen jedoch nicht, dass es auch Ausnahmen gibt. In einigen Fällen muss kein Widerrufsrecht eingeräumt werden… Weiterlesen

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100% Originalware ist Werbung mit Selbstverständlichkeiten – Abmahngrund

Donnerstag, 19. März 2009 22:52

„Wir verkaufen selbstverständlich nur 100 % Originalware”. Kommt Ihnen der Satz bekannt vor? Wenn ja und er kommt auch noch in dieser oder ähnlicher Form in Ihren gewerblichen Auktionen bei eBay vor, so sollten Sie ihn vielleicht schleunigst ändern. Das LG Bochum hat entschieden, dass der Verkäufer sich durch die Formulierung „Garantie – Echt-heitsgarantie: die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalwaren” unlauter Verhalten hat, indem er mit Selbstverständlichkeiten warb.

Darin steht

“Die Kammer verkennt nicht, dass es gerade bei Verkäufen über eBay häufig um gefälschte Markenware geht. Dies ändert aber nichts daran, dass grundsätzlich jeder Verkäufer – wenn er nicht etwas anderes mitteilt – verpflichtet ist, Originalware zu liefern. Mit seiner auffällig herausgestellten Garantiezusage täuscht der Verfügungsbeklagte vor, seinen Kunden einen besonderen Vorteil zu bieten. Gerade auch aus der Sicht redlicher Mitbewerber verschafft der Verfügungsbeklagte sich damit einen ungerechtfertigten Vorteil.”

Das ganze  Urteil ist hier zu finden: LG Bochum Az.:I-12 o 12/09 vom 10.02.2009

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Vorsicht Abmahnung: Anwaltskanzlei aus Seligenstadt mahnt bei eBay ab!

Montag, 16. März 2009 21:20

Ein gewerblicher Verkäufer auf der Internetauktionsplattform eBay, vertreibt gebrauchte Modelleisenbahnen und Modellautos. Ein Teil der Artikel wird in Kommission verkauft. Darunter war auch eine Bohrmaschine. Mit Schreiben vom 13.03.2009 wurde der Händler von der “Anwaltskanzlei Hartmann” abgemahnt. Die Mandantin des Anwalts vertreibt bei eBay unter dem Alias t***e “vergleichbare Produkte”. Das bedeutet konkret: Überwiegend Parfüms und genau eine Bohrmaschine.  Keine gebrauchten Produkte, nur neue. Und genau um diese eine Bohrmaschine geht es. Der Anwalt zählt folgende Verstöße auf.:

„Die von Ihnen vorgenommene Werbung ist wettbewerbswidrig, weil in der Widerrufsbelehrung eine 4-Wochen-Frist gesetzt wurde anstelle von 1 Monat”

„Ferner fehlt der Hinweis über die Übernahme der Versandkosten durch den Verkäufer”

„Die Angabe der Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung ist nicht statthaft.”

„Weiterhin wurde ein weltweiter Versand von Ihnen angeboten, ohne dass jedoch eine Preisangabe in der Nähe des Artikelpreises aufgeführt wäre”

„Ebenso liegen Unterschiede in der Widerrufsbelehrung zwischen Artikelseite und Michseite vor”

Der Streitwert beträgt 15.000,00 EUR und es wurde eine Frist bis 22.03.2009 angesetzt. Der Händler ist nicht alleine. Es wurden weitere vermeintliche “Mitbewerber” abgemahnt. Die Firma stellte in ihren Shop auch ein Fahrrad ein und mahnte kurzerhand einen Fahrradhändler ab. Es hat den Anschein, als ob es sich um eine Serienabmahnung handelt, die einzig dem Zweck dienen soll, Geld in die Kasse des Anwalts zu spülen.

Der Abgemahnte eBay Händler hat sich hilfesuchend an uns gewendet. Deshalb suchen wir weitere Geschädigte. Wer wurde ebenfalls von dieser Kanzlei abgemahnt? Wenn sich alle Abgemahnten zusammentun, könnte man unter Umständen beweisen, dass es sich um eine Serienabmahnung handelt. Dies würde sich positiv für alle Beteiligten auswirken. Einer Kontaktaufnahme sehen wir mit Freude entgegen.

Die Abmahnung können Sie hier durchlesen. Der Text wurde natürlich anonymisiert.

Abmahnung Seite 1

Abmahnung Seite 2

Abmahnung Seite 3

Abmahnung Seite 4

Abmahnung Seite 5

Abmahnung Seite 6


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Die gute alte Jugendherberge, eine Marke?

Donnerstag, 5. März 2009 20:01

Mit Beschluss vom 26.01.2009 (Az:25 W (pat) 8/06) hat das Bundespatentgericht (BPAtG) entschieden, dass die Marke „Jugendherberge” für die Bereiche Verpflegung, und Veranstaltung von Reisen nicht „unterscheidungskräftig” ist. Die Marke wurde deshalb gelöscht. Nach Ansicht der Richter, verbinde man mit dem Begriff eine „einfach ausgestattete Unterkunftsstätte für Jugendliche”. Auch sei die Wortkombination durchaus gebräuchlich für Unterkunfts- oder Übernachtungsstätten.

Geklagt hatte ein Hotel- und Hostelunternehmen und beantragte die Löschung der Marke „Jugendherberge”. Markeninhaber war das Deutsche Jugendherbergswerk. Das Urteil ist hier zu finden: BPAtG Beschluss vom 26.01.2009 (Az:25 W (pat) 8/06)


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Eine “Münchener Weißwurst” muss aus München kommen….oder doch nicht?

Sonntag, 22. Februar 2009 11:09

Eine echte „Münchener Weißwurst” muss auch aus München kommen. Doch was ist, wenn sie nicht aus München, sondern aus Hamburg oder Berlin stammt? Darf sie sich dann trotzdem noch Münchener Weißwurst nennen? Mit dieser Frage hat sich das Bundespatentgericht beschäftigt.

Die “Schutzgemeinschaft Münchner Weißwurst” beantragte die Eintragung der Bezeichnung „Münchner Weißwurst” beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als geografische Herkunftsangabe. Mit dem Eintrag in das “Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben” hätten gemäß EU-Recht, die Würste nur noch in München produziert werden dürfen. Das DPMA hatte keine Einwände und bestätigte, die Eintragung.

Viele Metzgereibetriebe außerhalb Münchens waren alles andere als erfreut über dieses Urteil. Sie legten Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bundespatentgericht ein. Die „Münchener Weißwurst” sei eine Gattungs- und keine Herkunftsbezeichnung. Auch werden erhebliche Mengen der „Münchener Weißwürste” außerhalb Münchens produziert. Eine schwerpunktmäßigen Produktion im Landkreis München fehlt somit.

Mit Beschluss vom 17.02.2009 (Az.30W (pat) 22/06) entschied das Gericht, dass die „Münchener Weißwurst” eine Gattungsbezeichnung sei und der Schutz einer geografischen Herkunftsangabe somit nicht gegeben ist. Anders würde es vielleicht beim Begriff „Original Münchener Weißwurst” aussehen, da hier laut der “Bekanntmachung über die Zusammensetzung von Weißwürsten” der Stadt München vom 15.03.1972 besondere Zubereitungsvorgaben beachtet werden müssen.

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