Löschung personenbezogener Daten

Wer unerwünschte Werbe-Emails bekommt, hat nicht nur Anspruch auf Unterlassung der Zusendung, sondern auch einen Löschungsanspruch auf seine gespeicherten personenbezogenen Daten. Der bloße Empfang der E-Mail stellt keine Einwilligung für Werbe-Emails dar. OLG Bamberg, Az.1 U 143/04

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  5. Urteil vom 14. April 2005, Az.: 1 U 143/04

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Datum: Montag, 3. März 2008 23:36
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