Domains sind nicht pfändbar

Domains lassen sich schnell registrieren und, solange die Schutzrechte anderer nicht verletzen werden, an den meistbietenden gewinnbringend Verkaufen. Domains besitzen einen bestimmten Wert. Inhaber einer Domain müssen eine Pfändung bei ausstehender Forderungen jedoch nicht fürchten. Mit dem Urteil vom 12.02.2001 hat dass LG München entschieden, dass Domains nicht pfändbar sind. Urteil des LG München vom 12.02.2001, Az.20 T 19368/00

Ähnliche Beiträge:

  1. Volkswagen hat Anspruch auf zweistellige Domain “vw.de”
  2. LG München Beschluss vom 12.02.2001 Domain Pfändung
  3. Domainrecht: Prioritätsgrundsatz- Wer zuerst kommt mahlt zuerst?
  4. Akteneinsicht für Abmahner abgelehnt
  5. Gründe einer Abmahnung

Autor:
Datum: Montag, 25. Februar 2008 20:00
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Domainrecht

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben