Datenverlust bei PC-Reparatur

Ein Techniker muss vor der Reparatur den Kunden nachweisbar nach einer vorhandenen aktuellen Datensicherung befragen, idealerweise schriftlich. Dies muss vom Kunden beantwortet werden. Erst dann haftet das reparierende Unternehmen nicht für den möglichen Datenverlust und den daraus entstehenden finanziellen Schaden. OLG Hamm, Az.13 U 133/03

Ähnliche Beiträge:

  1. Urteil vom 01. Dezember 2003, 13 U 133/03
  2. tauchschule-dortmund.de
  3. Verkauf nur an Gewerbetreibende bei eBay
  4. Ein weiterer Massenabmahner gescheitert
  5. Internetvertragsfalle “free SMS”

Autor:
Datum: Montag, 3. März 2008 23:54
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Datenschutz

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben