Anschlussinhaber haftet für seine Familie?

Urheberrechtsverletzungen kommen oft vor und es wird auch sehr umfangreich darüber berichtet. Das OLG Frankfurt am Main hat in einem Urteil entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht verpflichtet ist, das Nutzungsverhalten seiner Familienangehörigen zu überwachen.OLG Frankfurt am M. Az.11 W 58/07

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Datum: Dienstag, 26. Februar 2008 22:37
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Ein Kommentar

  1. 1

    You’ve hit the ball out the park! Increbldie!

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