12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt ab 01.06.09 in Kraft

Am 01.09.2009 tritt der von den Ländern geschlossene 12. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge in Kraft. Die Fassung ist jetzt auch online verfügbar: 12. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge

Der Umfang der Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender ist jetzt in § 11d (Telemedien) geregelt. Darin heißt es, dass Onlineangebote der Sender weitgehend Sendungsbezug aufweisen müssen. Auch eine zeitliche Befristung wurde eingeführt. Diese betrifft jedoch nicht die zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalte.

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  1. Haftung für Inhalte
  2. Eine Dauerwerbesendung ist keine Promotion
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  5. BGH VI ZR 196/08 vom 23.06.2009

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Datum: Donnerstag, 8. Januar 2009 20:51
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